Allgemeine Suche
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EinBlick 2014: Interview mit Joachim Nagel
13.07.2014
Interview mit Vorstandsmitglied Joachim Nagel am Tag der offenen Tür: "Die Rolle der Finanzmärkte. Nutzen für uns alle?"
Moderation: Sascha Hingst -
EinBlick 2014: Impressionen vom Samstag
12.07.2014
Kurze Zusammenfassung vom Tag der offenen Tür der Deutschen Bundesbank am Samstag, den 12. Juli 2014.
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Interview mit Andreas Dombret
12.07.2014
Interview mit Vorstandsmitglied Andreas Dombret am Tag der offenen Tür: "Wie stabil ist das Bankensystem?"
Moderation: Sascha Hingst -
State of play of the Comprehensive Assessment and the overall SSM preparations
09.07.2014 Keine deutsche Übersetzung verfügbar
Keynote by Danièle Nouy, Chair of the Supervisory Board, at the Deutsche Bundesbank symposium "banking supervision in dialogue" with questions and answers.
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What is "good regulation"?
09.07.2014 Keine deutsche Übersetzung verfügbar
Speech held at the Bundesbank symposium on "Banking supervision in dialogue" in Frankfurt. (in German only)
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Vollmacht zur Regelung von Beihilfeangelegenheiten
139 KB, PDF
Für die Erteilung einer Vollmacht zur Regelung Ihrer Beihilfeangelegenheiten verwenden Sie bitte ausschließlich den Vordruck der Zentralen Beihilfestelle. Zur Legitimation der Bevollmächtigung fügen Sie je eine Kopie Ihres Personalausweises sowie des Personalausweises der bevollmächtigten Person bei.
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Antrag auf Anerkennung einer stationären oder ambulanten Rehabilitationsmaßnahme nach § 35 der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)
149 KB, PDF
Maßnahmen der stationären Rehabilitation sowie einer ambulanten Rehabilitation in einem anerkannten Heilbad/Kurort müssen vor Beginn durch die Zentrale Beihilfestelle anerkannt werden. Zur Prüfung der medizinischen Notwendigkeit der Maßnahme ist der Antrag zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung auf Vordruck 2407 II im Original (Papierform) einzureichen. Bei einer Mutter/Vater-Kind-Rehabilitation verwenden Sie bitte den Vordruck 2408 mit der zugehörigen ärztlichen Bescheinigung auf Vordruck 2408 II. Bei Rehabilitationsmaßnahmen am Wohnort (§ 35 Abs. 1 Nr. 4 BBhV), bei Rehabilitationssport (§ 35 Abs. 1 Nr. 5 BBhV) sowie bei einer Anschlussheilbehandlung (§ 34 Abs. 1 BBhV) ist eine vorherige Anerkennung nicht erforderlich. Eine ärztliche Verordnung ist ausreichend.
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Conference on Markets and Intermediaries Deutsche Bundesbank – Humboldt Universität
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Cover note – Publication of the UDFS R2024.JUN and UHB R2024.JUN for the T2S Service
338 KB, PDF
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Antrag auf Festsetzung einer Belastungsgrenze
182 KB, PDF
Bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 50 BBhV ist auf Antrag eine Befreiung vom Abzug der Eigenbehalte und eine Erstattung nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel nach Über-schreiten der Belastungsgrenze möglich. Für die Beantragung steht Ihnen dieser Vordruck zur Verfügung.