Allgemeine Suche
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Zusammenarbeit mit der BaFin
An der Bankenaufsicht sind in Deutschland neben der Bundesbank auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie das Bundesministerium der Finanzen, Wirtschaftsprüfer und Prüfungseinrichtungen der Bankenverbände beteiligt.
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Bankenaufsicht
Eine funktionierende Volkswirtschaft braucht ein stabiles Bankensystem. Die Bankenaufsicht hat deshalb die Aufgabe, die Geschäftstätigkeit von Kreditinstituten zu überwachen und das Vertrauen der Anleger aufrechtzuerhalten. In Deutschland ist die Bankenaufsicht gemeinsame Aufgabe von Bundesbank und BaFin. Insbesondere die laufende Überwachung der Kreditinstitute, aber auch von Finanzdienstleistungs-, E-Geld- und Zahlungsinstituten, obliegt der Bundesbank. Seit November 2014 ist der Einheitliche Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism, SSM) eingerichtet. Das bei der EZB angesiedelte Supervisory Board nimmt die der EZB bzw. dem SSM übertragenen Aufgaben wahr.
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Verfahrensregeln im unbaren Zahlungsverkehr
Hier finden Sie die Verfahrensregeln im unbaren Zahlungsverkehr der Deutschen Bundesbank.
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Bankenaufsicht in der Hauptverwaltung in Berlin und Brandenburg
Die Hauptverwaltungen überwachen im Rahmen der Bankenaufsicht die Kreditinstitute und Finanzdienstleister in ihrer Region.
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Mehr Wissen! Angebote der ökonomischen Bildung im Norden
Das Team der Hauptverwaltung in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein bietet Vorträge für Schüler an und führt Fortbildungen für Lehrer durch. Alle Angebote sind kostenfrei.
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Bankenaufsicht in der Hauptverwaltung in Nordrhein-Westfalen
Die Hauptverwaltungen überwachen im Rahmen der Bankenaufsicht die Kreditinstitute und Finanzdienstleister in ihrer Region.
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Guido Müller Präsident der Hauptverwaltung in Sachsen und Thüringen
seit 01.08.2024
Präsident der Hauptverwaltung in Sachsen und Thüringen -
Bayern Die Bundesbank als Arbeitgeber in Ihrer Region
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Logo der Deutschen Bundesbank
Das Markenzeichen steht in verschiedenen Versionen zum Download zur Verfügung.
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Traineeprogramm (Master)
Das Traineeprogramm dauert grundsätzlich zwölf Monate und verbindet Theorie und Praxis. Du erhältst für diese Zeit einen befristeten Arbeitsvertrag als Beschäftigte*r im öffentlichen Dienst. Das Programm beginnt jeweils am 1. Mai und am 1. November.