2-Euro-Umlaufmünze „1275. Geburtstag Karl der Große“

2023 – 1.275. Geburtstag Karl der Große

Die Bundesregierung hat beschlossen, eine 2-Euro-Umlaufmünze mit Gedenkcharakter „1.275. Geburtstag Karl der Große“ prägen zu lassen und ab dem 30. März 2023 herauszugeben. Die Münze würdigt Karl den Großen (748 – 814), König der Franken und römischer Kaiser, dessen Geburtstag sich im Jahr 2023 zum 1.275. Mal jährt.

Die nationale Seite (Bildseite) wurde von dem Künstler Tobias Winnen aus Berlin gestaltet. Sie kombiniert zwei zeitgenössische Bildelemente. Das persönliche Monogramm des Kaisers und das Oktogon des Aachener Doms. Beide Motive verschmelzen sehr gekonnt zu einem zentralen Kunstwerk eigener Prägung. Die Arbeit besticht durch ihre dynamische, plastische Gestaltung. Insgesamt entsteht eine innovative Würdigung von Karl dem Großen, einer herausragenden Gestalt der europäischen Geschichte. 

Der innere Teil der Münze zeigt ferner im oberen Bereich den Schriftzug „KARL DER GROßE“ sowie im unteren Bereich das Ausgabejahr „2023“, die Jahreszahlen „748 – 814“, die Länderkennung „D“ für das Ausgabeland Deutschland, das Prägezeichen der jeweiligen Münzstätte („A”, „D”, „F”, „G” oder „J”) und die Initialen des Künstlers („TW“). Auf dem Außenring der nationalen Seite sind die zwölf Europasterne angeordnet.

Die europäische Seite entspricht der ab 2007 verwendeten gemeinsamen Wertseite der 2-Euro-Umlaufmünze. Sie zeigt eine Europakarte ohne Ländergrenzen.

Die technischen Parameter der 2-Euro-Gedenkmünze entsprechen denen der „normalen“ 2-Euro-Umlaufmünze. Der Münzrand der deutschen 2-Euro-Gedenkmünze enthält in vertiefter Prägung unverändert die Inschrift: „EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT“ sowie einen stilisierten Bundesadler. Die für den Umlauf bestimmte Auflagenhöhe wird bis zu 20 Mio. Stück betragen. Die Münze ist gesetzliches Zahlungsmittel im gesamten Euroraum. 

Die 2-Euro-Umlaufmünze mit Gedenkcharakter in der Prägequalität Stempelglanz wird zum Nennwert (2 Euro) über die Filialen der Deutschen Bundesbank in den Verkehr gebracht. Die Münzen werden im Rahmen des normalen Bargeldbedarfs von Banken und Handel sukzessive in Umlauf gebracht und damit früher oder später im Zahlungsverkehr auftauchen.