Gläubiger-Identifikationsnummer

Um am Lastschriftverfahren teilnehmen zu können, müssen Unternehmen u.a. eine Gläubiger-Identifikationsnummer besitzen. Die Ausgabe der Nummern übernimmt in Deutschland die Bundesbank in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft (DK). Anträge können nur elektronisch gestellt werden.

Antragstellung und Ausgabe

Allgemeine Hinweise zur Antragstellung

  • Anträge auf Erteilung einer Gläubiger-Identifikationsnummer können ausschließlich elektronisch gestellt werden. Das Verfahren ist aus Sicherheitsgründen 2-stufig (Antragstellung und Auftragsbestätigung) aufgebaut. Bitte beachten Sie, dass die Anträge nicht in Echtzeit verarbeitet werden, d. h. die Zusendung der E-Mails erfolgt in Abhängigkeit der Verarbeitungsrhythmen ggf. erst nach mehreren Stunden – bzw. in Abhängigkeit des Zeitpunkts der Antragstellung und der Auftragsbestätigung – am nächsten Geschäftstag.

  • Einen Antrag können Sie stellen, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz bzw. Hauptgeschäftssitz in Deutschland haben.

  • Die Antragstellung ist weitestgehend selbsterklärend und erfolgt in Abhängigkeit von der Rechtsform - Bitte klären Sie diese vorab!

  • Maßgeblich für die Beantragung einer Gläubiger-Identifikationsnummer ist die "Verfahrensbeschreibung Gläubiger-Identifikationsnummer". Sie ist – ebenso wie der Hinweis zum Datenschutz – im Rahmen der Antragstellung ausdrücklich anzuerkennen.

  • Den Link zum "Formular zur Beantragung Ihrer Gläubiger-Identifikationsnummer" finden Sie am Ende dieser Seite.

Die Antragstellung erfolgt in Abhängigkeit von der Rechtsform. Nachstehende Personengruppen und Rechtsformen stehen zur Auswahl.

Auswahl der Rechtsform

PersonengruppenIn der Personengruppe zur Auswahl stehende Rechtsfomen
Natürliche Personen und Einzelunternehmen, Freiberufler
  • Einzelperson oder Freiberufler
  • Einzelkaufmann (e. K.)

Personenvereinigungen

  • GbR
  • Verein (nicht eingetragen)
  • Partnerschaft
  • OHG
  • KG
  • GmbH & Co. KG
  • EWIV
  • Sonstige Personenvereinigung [Sonstige Personenvereinigung ist u. a. für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) auszuwählen]
Juristische Personen des Privatrechts
  • e. V. [eingetragener Verein]
  • GmbH (einschl. UG)
  • AG
  • KG a. A.
  • Europäische AG (SE)
  • Europäische GmbH
  • eG
  • Europäische Genossenschaft
  • VvaG [Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit]
  • Sonstige (Stiftungen etc., privatrechtlich)
Juristische Personen des öffentlichen Rechts
  • Anstalten
  • Körperschaften
  • Stiftungen öffentlichen Rechts
  • Sonstige (öffentlich-rechtlich)

Hinweis für eingetragene Vereine: eingetragene Vereine stellen den Antrag unter dem Vereinsnamen und nicht unter dem Namen des 1. Vorsitzenden oder des Kassierers.

 

Hinweis für WEGs: Gläubiger-Identifikationsnummern für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) sind unter der Personengruppe "Personenvereinigung" und der Rechtsform "Sonstige Personenvereinigung" zu beantragen; zudem ist die Anschrift des Objekts und nicht die des Verwalters anzugeben.

Folgende weitere Daten werden benötigt:

  • Name/Firma und Anschrift (auf Zusätze wie z. B. c/o ist zu verzichten)
  • Registernummer (in Abhängigkeit von der Rechtsform: Handelsregister, Partnerschaftsregister, Genossenschaftsregister, Vereinsregister) sowie Ort des Registergerichts bzw. bei natürlichen Personen Ausweisnummer sowie ausstellende Behörde und Ort.
  • Angaben zu einer Ansprechperson: Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.  

Das Mitteilungsschreiben, das Sie per E-Mail erhalten, ist aus Sicherheitsgründen mit einer digitalen Signatur versehen. Sollten Sie Zweifel an der Herkunft des Dokumentes haben, können Sie die digitale Signatur auf Echtheit prüfen (siehe Downloads „Anleitung zur Prüfung der digitalen Signatur“).

Das Mitteilungsschreiben ist sorgfältig zu verwahren, da es im Rahmen der Zulassung zum SEPA-Lastschriftverfahren dem kontoführenden Zahlungsdienstleister (z. B. Ihrer Hausbank) vorzulegen ist.  Im Verlustfall können wir Ihnen eine Zweitausfertigung des Mitteilungsschreibens zur Verfügung stellen; diese ist ausschließlich schriftlich auf dem Postweg anzufordern.

Eine Löschung einer bereits vergebenen Gläubiger-Identifikationsnummer ist ebenfalls schriftlich auf dem Postweg anzufordern.

Antragsformular und Verfahrensbeschreibung