Nutzung von Kreditforderungen nach ausländischem Recht als ECONS-Sicherheiten in ECMS
Im Falle einer längerfristigen TARGET-Störung kann die Deutsche Bundesbank Kredite im Rahmen der Notfallabwicklung (ECONS-Kredite) gewähren, die durch ausschließlich für diesen Zweck hinterlegte Sicherheiten (ECONS-Sicherheiten) gedeckt sein müssen. Neben (nicht-)marktfähigen Sicherheiten nach inländischem Recht sind auch nicht marktfähige Sicherheiten nach ausländischen Recht in ECMS dafür nutzbar. Details zu dieser Regelung finden Sie in den aktuell geltenden AGB/BBk Abschnitt V Nr. 25.
Geeignet für die Abtretung für diesen besonderen Sicherungszweck sind alle notenbankfähigen Kreditforderungen, die auch für geldpolitische Geschäfte zulässig sind.
Für die Nutzung von ECONS-Krediten ist eine Kontaktaufnahme mit dem ECMS – National Service Desk erforderlich, da die Beantragung und Einrichtung eines gesonderten Pools notwendig sind.
ECMS – National Service Desk
069 9566-13344
Weiterführende Informationen
Externer Link
in englischer Sprache