Allgemeine Suche
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Ausschreibung Tenderverfahren – Unverzinsliche Schatzanweisungen des Bundes (Bubills)
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EZB veröffentlicht konsolidierte Bankendaten für Ende März 2024
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Die aggregierte Summe der Aktiva der Kreditinstitute mit Sitz in der EU erhöhte sich von 31,34 Billionen € im März 2023 auf 32,62 Billionen € im März 2024, was einer Zunahme um 4,09 % entspricht.
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EZB und hr-Sinfonieorchester laden am 22. August 2024 zum Europa Open Air
274 KB, PDF
Am 22. August 2024 veranstalten die Europäische Zentralbank (EZB) und der Hessische Rundfunk (hr) das jährlich stattfindende Europa Open Air mit dem hr-Sinfonieorchester.
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Python - a crash course for central bankers
The course is designed for staff working in information technology, statistics, or research departments within central banks, as well as regulatory and supervisory authorities with an interest in applying machine learning methods with Python.
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Ankündigung Tenderverfahren – Aufstockung von zwei Anleihen des Bundes
153 KB, PDF
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Vielfältige Einsatzgebiete und spannende Projekte im Baumanagement Direkteinstieg – Baumanagement
06.08.2024 Keine deutsche Übersetzung verfügbar
Ich bin Angelika, studierte Architektin, und durfte in den vielen Jahren bei der Bundesbank spannende Bauprojekt begleiten, vorantreiben und auch abschließen.
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Warum die Bundesbank unabhängig ist Finance Flash – Folge 11
14.01.2026
Die zweite Staffel startet mit einem besonders aktuellen Thema. Der Unabhängigkeit von Zentralbanken. Wieder dabei ist Moderator Yannick. In der ersten Folge erklärt Yannick, warum die Unabhängigkeit der Bundesbank wichtig für alle ist.
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Meldepflichten: Deutsche Aufsicht wendet EBA-Leitlinien an 18.09.2024 | Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Mit den „Leitlinien über die erneute Vorlage historischer Daten im Rahmen der EBA‑Melderegelungen“ (EBA/GL/2024/04) regelt die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) die Voraussetzungen für die Korrektureinreichung historischer Daten durch Finanzinstitute und reduziert dadurch die Notwendigkeit von Korrekturmeldungen. Diese Leitlinien betreffen Daten, die im Rahmen der EBA‑Melderegelungen für Aufsichts- und Abwicklungsmeldungen übermittelt werden. Statt wie bisher zeitlich unbeschränkt sind Korrekturen nun abhängig von der Meldefrequenz sowie unter Berücksichtigung von Ausnahmen einzureichen. Neben fehlerhaften Daten für den aktuellen Meldestichtag müssen Finanzinstitute beispielsweise bei quartalsweisen Meldungen mindestens vier vorangegangene Quartale korrigieren. Die korrigierten Daten werden analog neu eingereichter Daten weiterhin validiert. Zusätzlich wird die Genauigkeitsanforderung in den EBA‑Meldevorschriften für monetäre Daten von 1 000 auf 10 000 Euro gesenkt.
Die Finanzaufsicht Bafin und die Deutsche Bundesbank wenden die Leitlinien seit dem 17. Oktober 2024 an.