Allgemeine Suche
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Dienstleistungsangebot für Zentralbanken
Die Deutsche Bundesbank stellt anderen Zentralbanken grundsätzlich das für Bargeldgeschäftspartner geltende Dienstleistungsangebot zur Verfügung. Darüber hinaus stellen die Deutsche Bundesbank und die Banco de España nationalen Zentralbanken Dienstleistungen im Rahmen des Cash Processing Centers (CPC) zur Verfügung.
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Behandlung bestimmter Verbindlichkeiten – Haftungsrangfolge in der Insolvenz und Abwicklung
Mit der Änderungsrichtlinie zur BRRD (Richtlinie (EU) 2017/2399) wurde die Gläubigerhierarchie durch den europäischen Gesetzgeber harmonisiert (neue Gläubigerhierarchie).
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Abwicklung Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG)
Mögliche Abwicklungsmaßnahmen der Behörden und die Voraussetzungen, die für deren Einsatz erfüllt sein müssen.
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Liquiditätsverordnung
Die Liquiditätsverordnung ist 2007 in Kraft getreten und ersetzt den zuvor gültigen Grundsatz II. Sie konkretisiert die Anforderungen des Kreditwesengesetz, wonach Institute und Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung jederzeit ausreichend zahlungsbereit sein müssen.
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Einheitlicher Aufsichtsmechanismus Bankenaufsicht in der Europäischen Union
Seit 2014 wird die Aufsicht über die Banken im Euro-Währungsgebiet durch den Einheitlichen Aufsichtsmechanismus wahrgenommen. Das neue System der Bankenaufsicht setzt sich aus der Europäischen Zentralbank und den nationalen zuständigen Behörden der teilnehmenden Länder zusammen.