Allgemeine Suche
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Freiwillige vorzeitige Rückzahlungen
Die im Rahmen des GLRG-II aufgenommenen Mittel können zwei Jahre nach ihrer Valutierung freiwillig in vierteljährlichen Rhythmus zurückgezahlt werden.
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Meldepflichten und Audit
Zur Berechnung der Benchmark, der Bietungslimits und des anzuwendenden Zinssatzes müssen Geschäftspartner, die am GLRG-II teilnehmen möchten, weiterhin Meldedaten zu bestimmten ausstehenden Krediten in Form eines Meldeschemas an die Deutsche Bundesbank übermitteln. Die Meldeperioden wurden jedoch auf insgesamt zwei reduziert.
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Kontakt Schuldverschreibungen EFSF / ESM
Fragen zu den Fachverfahren der Außenwirtschaft im ExtraNet
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Phase-in und Übergangsregelungen; Mindestquoten Anlage zur Pressenotiz: Group of Governors of Centralbanks and Heads of Supervisions (GHoS) einigen sich auf höhere Mindestkapitalanforderungen
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Public debate on the review of the EU economic governance Bundesbank contribution, 22 December 2021
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Absatz und Erwerb von Wertpapieren in Deutschland Anlage zur Pressenotiz "Belebung der Emissionstätigkeit am rentenmarkt im März 2008"
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