Combined International Trade and Investment Data (CITID)

Die Datenlandschaft Combined International Trade and Investment Data (CITID) ermöglicht die Verknüpfung von Forschungsdaten der Forschungsdatenzentren der Statistischen Ämter des Bundes (FDZ) und der Länder mit denen des Forschungsdaten- und Servicezentrums (FDSZ) der Bundesbank. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf Datensätzen zu internationalem Handel und internationalen Investitionen.

Innerhalb der Datenlandschaft wird die Zusammenführung der Kennnummern unr und urs_we_id_z aus dem URS mit der Kennnummer awmus der Bundesbank ermöglicht. Dadurch lassen sich mehrere individuelle Datensätze nahtlos zusammenführen, die ein breites Spektrum an Informationen umfassen. Diese beinhalten Daten zum Warenhandel, Dienstleistungshandel, eingehenden und ausgehenden ausländischen Direktinvestitionen (FDI) sowie Informationen zu internationalen Finanz- und Kapitaltransaktionen, ergänzt durch zusätzliche Unternehmensdaten. Im Artikel von Boddin et al. (2024) wird die Verknüpfung dieser Datenprodukte detailliert dargestellt.

Schützenswerte Einheiten

Die zu schützenden Einheiten sind von den konkret verwendeten Daten abhängig und den jeweiligen Datensätzen zu entnehmen.

Verfügbare Zugangswege

Für die Nutzung von CITID gelten spezielle Nutzungsbedingungen. Ausführliche Informationen finden Sie in Teil 4 „Praktische Hinweise“ und Teil 5 „FAQ“ des Metadatenreports.

Produktspezifische Informationen zur Nutzung des AFiD-Moduls Combined International Trade and Investment Data (CITID) 2002-2023 Metadatenreport | 683 KB, PDF

Wichtiger Hinweis zum Antragsverfahren

Falls Sie sowohl Daten der Deutschen Bundesbank als auch Daten des Statistischen Bundesamts oder der Statistischen Landesämter beantragen, leiten wir Ihren Antrag mit den enthaltenen Angaben an die beteiligten Statistischen Ämter weiter zur Koordinierung der Antragsbearbeitung und der Datenbereitstellung. Beachten Sie hierbei zudem, dass Sie in jedem Fall auch einen Antrag auf Datennutzung beim Statistische Bundesamt stellen müssen.