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Statistische Fachreihe Jahresabschlussstatistik (Hochgerechnete Angaben) 1997 bis 2024 Dezember 2025
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Statistische Fachreihe Jahresabschlussstatistik (Hochgerechnete Angaben) 1997 bis 2024 Dezember 2025
2 MB, PDF
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Consolidated text: Commission Implementing Regulation (EU) 2021/451 of 17 December 2020 laying down implementing technical standards for the application of Regulation (EU) No 575/2013 of the European Parliament and of the Council with regard to supervisory reporting of institutions and repealing Implementing Regulation (EU) No 680/2014 11.07.2023 | Official Journal of the European Union L 97, page 1
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Konsolidierter Text: Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG 30.12.2024 | Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe L
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Informationen der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde zu EBA-Meldeanforderungen
in englischer Sprache
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Bankenaufsicht Formular-Center
Relevante Formulare und Meldevorschriften als einzelne PDF- und Text-Datei zur Bankenaufsicht zum Download
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Meldewesen
Die Bundesbank führt statistische Erhebungen im Bereich der Außenwirtschafts- und Bankenstatistik mit Hilfe des Meldewesens durch. Darüber hinaus ist sie Empfangsstelle für Meldungen im Rahmen der Bankenaufsicht.
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EBA-Leitlinien über die erneute Vorlage historischer Daten 18.09.2024 | Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Mit den „Leitlinien über die erneute Vorlage historischer Daten im Rahmen der EBA-Melderegelungen“ (EBA/GL/2024/04) regelt die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) die Voraussetzungen für die Korrektureinreichung historischer Daten durch Finanzinstitute und reduziert dadurch die Notwendigkeit von Korrekturmeldungen. Diese Leitlinien betreffen Daten, die im Rahmen der EBA-Melderegelungen für Aufsichts- und Abwicklungsmeldungen übermittelt werden. Statt wie bisher zeitlich unbeschränkt sind Korrekturen nun abhängig von der Meldefrequenz sowie unter Berücksichtigung von Ausnahmen einzureichen. Neben fehlerhaften Daten für den aktuellen Meldestichtag müssen Finanzinstitute beispielsweise bei quartalsweisen Meldungen mindestens vier vorangegangene Quartale korrigieren. Die korrigierten Daten werden analog neu eingereichter Daten weiterhin validiert. Zusätzlich wird die Genauigkeitsanforderung in den EBA-Meldevorschriften für monetäre Daten von 1 000 auf 10 000 EUR gesenkt.
Die Finanzaufsicht BaFin und die Deutsche Bundesbank wenden die Leitlinien seit dem 17. Oktober 2024 an. -
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Guide on Financial Conglomerate Reporting of Significant Risk Concentrations and Intragroup Transactions
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Decision of the European Banking Authority EBA/DC/498 Decision of the European Banking Authority EBA/DC/498 of 06 July 2023 concerning ad hoc collection by competent authorities to the EBA of institutions’ ESG data and amendment of the Annex to EUCLID
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Additional supervisory data quality checks
in englischer Sprache
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Aufsichtlicher Überprüfungsprozess (SREP)
teilweise in englischer Sprache
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Regulatory Technical Standards on risk concentration and intra-group transactions within financial conglomerates
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Häufig gestellte Fragen zu den Aufsichtsgebühren
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Meldung von Zinsänderungsrisikopositionen im Anlagebuch im SAKI und QSA für CRR-Institute 16.09.2024 | Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Im Zuge der Veröffentlichung der Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting am 24. April 2024 wurde eine umfassende Harmonisierung der Meldepflichten zu Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch vollzogen.
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Leitlinien für harmonisierte Definitionen und Vorlagen für Finanzierungspläne von Kreditinstituten gemäß der Empfehlung des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken vom 20. Dezember 2012 (ESRB/2012/2)
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Konsolidierter Text: Durchführungsverordnung (EU) 2021/451 der Kommission vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates auf die aufsichtlichen Meldungen der Institute und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 (Text von Bedeutung für den EWR)Text von Bedeutung für den EWR 01.09.2024 | Amtsblatt der Europäischen Union
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STA - Vorgezogene Stammdatenmeldung Kreditnehmer für Groß- und Millionenkreditanzeigen nach Art. 394 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 sowie § 14 KWG gültig ab Meldestichtag 31.03.2019
34 KB, DOCX
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STA - Vorgezogene Stammdatenmeldung Kreditnehmer für Groß- und Millionenkreditanzeigen nach Art. 394 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 sowie § 14 KWG gültig ab Meldestichtag 31.03.2019
119 KB, PDF
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STAK - Vorgezogene Stammdatenmeldung Gruppe verbundener Kunden für Großkreditanzeigen nach Art. 394 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gültig ab Meldestichtag 31.03.2019
33 KB, DOCX
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STAK - Vorgezogene Stammdatenmeldung Gruppe verbundener Kunden für Großkreditanzeigen nach Art. 394 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gültig ab Meldestichtag 31.03.2019
137 KB, PDF
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Bankenaufsicht
Um eine Analyse der Geschäftsentwicklung von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten zu ermöglichen, sind regelmäßig bankaufsichtliche Meldungen einzureichen.
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Innovation und KI: Bundespräsident Steinmeier zu Besuch in der Bundesbank
26.04.2024 EN
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat die Deutsche Bundesbank in Frankfurt am Main besucht. Im Gespräch mit Bundesbankpräsident Joachim Nagel und den Vorständen Burkhard Balz und Sabine Mauderer informierte er sich über innovative Themen der Zentralbank wie den digitalen Euro und Künstliche Intelligenz.
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Wirtschaftliche und finanzielle Entwicklungen im Euroraum nach institutionellen Sektoren: viertes Quartal 2023
969 KB, PDF
Die Ersparnisbildung (netto) im Euroraum erhöhte sich im Jahr 2023 auf 833 Mrd. € (dies entspricht einem Anteil von 7,3 % des verfügbaren Nettoeinkommens im Euroraum), verglichen mit 751 Mrd. € in den vier Quartalen bis zum dritten Quartal 2023.
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Ergebnisse der EZB-Umfrage zu den Verbrauchererwartungen: März 2024
221 KB, PDF
Der Median der Wahrnehmung der Verbraucherinnen und Verbraucher bezüglich der Inflation in den vergangenen zwölf Monaten und der Median ihrer Erwartungen bezüglich der Inflation in den kommenden zwölf Monaten verringerten sich, während der Median ihrer Erwartungen zur Inflation in drei Jahren unverändert blieb.
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Geldmengenentwicklung im Euroraum: März 2024
566 KB, PDF
Die Jahreswachstumsrate der weit gefassten Geldmenge M3 lag im März 2024 bei 0,9 % nach 0,4 % im
Februar. In den drei Monaten bis März betrug sie durchschnittlich 0,4 %. -
Ausschreibung Tenderverfahren – Unverzinsliche Schatzanweisungen des Bundes (Bubills)
165 KB, PDF
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Transformation zu einer klimaneutralen Wirtschaft – volkswirtschaftliche Kosten, Chancen für die Kreditwirtschaft und geldpolitische Implikationen Rede bei den Münsteraner Bankentagen
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Nutzung von Kreditforderungen nach ausgewählten ausländischen Rechtsordnungen über das Eurosystem Collateral Management System (ECMS) bei der Deutschen Bundesbank gem. Abschnitt V. Nr. 13 (4-6) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Bun-desbank (AGB/BBk) ab 2. März 2026
180 KB, PDF
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Aufstockung Anleihe des Bundes – Tenderergebnis
181 KB, PDF
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Ankündigung – Neuemission 2,10 % Grüne Bundesobligationen von 2024 (2029) / Aufstockung der konventionellen 2,10 % Bundesobligationen Serie 189 von 2024 (2029)
158 KB, PDF
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Zentralbankgeld im 21. Jahrhundert Rede auf der DZ Bank Capital Markets Conference 2024
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G7-Expertengruppe schließt grenzüberschreitende Cyber-Koordinierungsübung im Finanzsektor ab
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Währungsunion, Kapitalmarktunion, Bankenunion – ein Dreiklang für Europas Wohlstand und Resilienz Rede beim 23. Deutschen Bankentag
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Tägliche Rendite der börsennotierten Bundeswertpapiere
102 KB, PDF
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Verordnung über die Anzeigen nach § 2c des Kreditwesengesetzes und § 17 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (Inhaberkontrollverordnung - InhKontrollV)
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Ausschreibung Tenderverfahren - Aufstockung 10-jährige Bundesanleihe
131 KB, PDF
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Ankündigung Unverzinsliche Schatzanweisungen des Bundes (Bubills)
156 KB, PDF
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Verordnung (EU) 2025/2618 des Rates vom 18. Dezember 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren 18.12.2025 | Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe L