Formulare im Meldewesen
Außenwirtschaft Formular-Center

Grundsätzlich sind alle außenwirtschaftlichen Meldungen von Unternehmen, Banken, öffentlichen Stellen und Privatpersonen elektronisch über das Allgemeine Meldeportal Statistik (AMS) direkt bei der Deutschen Bundesbank einzureichen.

Zahlungsmeldungen (Z4, Z8 und Z10-15)

Inländische Unternehmen, Banken, öffentliche Stellen und Privatpersonen haben monatlich Zahlungen von mehr als 12.500 Euro oder Gegenwert zu melden, die sie von Ausländern oder für deren Rechnung von Inländern entgegennehmen oder an Ausländer oder für deren Rechnung an Inländer leisten.

Bestandsmeldungen über Auslandsforderungen und ‑verbindlichkeiten (Z5, Z5a, Z5b)

Inländer (ausgenommen Monetäre Finanzinstitute, Investmentaktiengesellschaften, Kapitalverwaltungsgesellschaften für ihre Sondervermögen und Privatpersonen) haben monatlich ihre Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Ausländern zu melden, wenn die Summe dieser Auslandsforderungen oder die Summe dieser Auslandsverbindlichkeiten bei Ablauf eines Monats mehr als 5 Mio oder Gegenwert in anderer Währung beträgt. 

Bestandsmeldungen über grenzüberschreitende Unternehmensbeteiligungen (K3 und K4)

Inländische Unternehmen, Banken, öffentliche Stellen und Privatpersonen haben jährlich grenzüberschreitende Unternehmensbeteiligungen zu melden, wenn der Anteil am Kapital oder der Stimmrechte 10 % oder mehr beträgt und das Investitionsobjekt eine Bilanzsumme von 3 Mio (oder den Gegenwert, falls in anderer Währung bilanziert wird) übersteigt.