Meldeformulare K3 und K4
Meldeformulare und Fehlanzeigen
Die Meldeformulare sowie die Erläuterungen zum Ausfüllen der Meldeformulare stehen Ihnen am Ende der Seite in Form von PDF-Dateien zur Verfügung. Neben den Ausfüllhinweisen und einem Merkblatt ist eine Aufstellung der häufig gestellten Fragen zur Unterstützung der Meldungserstellung hinterlegt.
Meldepflichtige
Anlage K3 zur AWV:
- Unternehmen und Privatpersonen, denen unmittelbar 10% oder mehr der Anteile oder Stimmrechte an einem ausländischen Unternehmen mit einer Bilanzsumme von (umgerechnet) mehr als 3 Mio € zuzurechnen sind. Ist ein unmittelbar im Ausland gehaltenes Unternehmen vom deutschen Investor abhängig (Mehrheitsbeteiligung), so sind die von diesem ausländischen Unternehmen abhängigen weiteren Auslandsbeteiligungen ebenfalls zu melden.
Anlage K4 zur AWV:
- Unternehmen mit einer Bilanzsumme von mehr als 3 Mio €, wenn einem oder mehreren wirtschaftlich verbundenen Ausländern 10 % oder mehr der Anteile oder Stimmrechte an dem Unternehmen zuzurechnen sind. Wird ein Unternehmen in Deutschland mehrheitlich aus dem Ausland gehalten, so sind die vom Meldepflichtigen abhängigen weiteren Unternehmen in Deutschland ebenfalls zu melden.
Interner Link
Informationen zum Extranet
Technische Verfahrenshinweise
Merkblatt und häufig gestellte Fragen
Meldeformulare K3
Nur zur Ansicht, nicht für die Einreichung von Meldungen verwenden
Meldeformulare K4
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