Bestandsmeldungen über Auslandsforderungen und ‑verbindlichkeiten (Z5, Z5a, Z5b)
Inländer (ausgenommen Monetäre Finanzinstitute (MFIs), Investmentaktiengesellschaften, Kapitalverwaltungsgesellschaften für ihre Sondervermögen und Privatpersonen) haben monatlich ihre Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Ausländern zu melden, wenn die Summe dieser Auslandsforderungen oder die Summe dieser Auslandsverbindlichkeiten bei Ablauf eines Monats mehr als 5 Mio € oder Gegenwert in anderer Währung beträgt.
Zudem haben inländische Unternehmen, deren Auslandsforderungen oder -verbindlichkeiten aus Finanzbeziehungen jeweils in Summe mehr als 500 Mio € betragen, ihre Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Ausländern aus derivativen Finanzinstrumenten vierteljährlich zu melden.
Meldeformulare:
Z5 - Forderungen und Verbindlichkeiten aus Finanzbeziehungen mit ausländischen Banken
Z5a Blatt 1/1 - Forderungen und Verbindlichkeiten aus Finanzbeziehungen mit verbundenen ausländischen Nichtbanken
Z5a Blatt 1/2 - Forderungen und Verbindlichkeiten aus Finanzbeziehungen mit sonstigen ausländischen Nichtbanken
Z5a Blatt 2/1 - Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen ausländischen Nichtbanken aus dem Waren- und Dienstleistungsverkehr (Exportforderungen und lmportverbindlichkeiten einschließlich geleisteter und entgegengenommener Vorauszahlungen)
Z5a Blatt 2/2 Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber sonstigen ausländischen Nichtbanken aus dem Waren- und Dienstleistungsverkehr
Z5b Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Ausländern aus derivativen Finanzinstrumenten