Allgemeine Suche
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3-months Bills of the European Stability Mechanism (ESM) – Auction result
121 KB, PDF
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Aufstockung Bundesschatzanweisungen – Tenderergebnis
124 KB, PDF
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Umfrage über den Zugang von Unternehmen im Euro-Währungsgebiet zu Finanzmitteln: verschärfte Finanzierungsbedingungen und erwartete Eintrübung des wirtschaftlichen Umfelds
230 KB, PDF
Die Unternehmen im Euro-Währungsgebiet teilten mit, dass sich ihre Geschäftstätigkeit weiter verbessert habe. Allerdings wirkten sich steigende Material-, Energie- und Arbeitskosten nachteilig auf die Ertragslage aus.
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EZB und Europäisches Hochschulinstitut bilden Partnerschaft zur Schulung von Fachleuten aus der Bankenaufsicht
128 KB, PDF
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat heute eine langfristige Partnerschaft mit der Florence School of Banking and Finance des Europäischen Hochschulinstituts zur Entwicklung eines Schulungsprogramms für alle Fachleute aus der europäischen Bankenaufsicht initiiert.
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Informationen der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde zu EBA-Meldeanforderungen
in englischer Sprache
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Bankenaufsicht Formular-Center
Relevante Formulare und Meldevorschriften als einzelne PDF- und Text-Datei zur Bankenaufsicht zum Download
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Meldewesen
Die Bundesbank führt statistische Erhebungen im Bereich der Außenwirtschafts- und Bankenstatistik mit Hilfe des Meldewesens durch. Darüber hinaus ist sie Empfangsstelle für Meldungen im Rahmen der Bankenaufsicht.
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EBA-Leitlinien über die erneute Vorlage historischer Daten 18.09.2024 | Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Mit den „Leitlinien über die erneute Vorlage historischer Daten im Rahmen der EBA-Melderegelungen“ (EBA/GL/2024/04) regelt die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) die Voraussetzungen für die Korrektureinreichung historischer Daten durch Finanzinstitute und reduziert dadurch die Notwendigkeit von Korrekturmeldungen. Diese Leitlinien betreffen Daten, die im Rahmen der EBA-Melderegelungen für Aufsichts- und Abwicklungsmeldungen übermittelt werden. Statt wie bisher zeitlich unbeschränkt sind Korrekturen nun abhängig von der Meldefrequenz sowie unter Berücksichtigung von Ausnahmen einzureichen. Neben fehlerhaften Daten für den aktuellen Meldestichtag müssen Finanzinstitute beispielsweise bei quartalsweisen Meldungen mindestens vier vorangegangene Quartale korrigieren. Die korrigierten Daten werden analog neu eingereichter Daten weiterhin validiert. Zusätzlich wird die Genauigkeitsanforderung in den EBA-Meldevorschriften für monetäre Daten von 1 000 auf 10 000 EUR gesenkt.
Die Finanzaufsicht BaFin und die Deutsche Bundesbank wenden die Leitlinien seit dem 17. Oktober 2024 an. -
Meldung von Zinsänderungsrisikopositionen im Anlagebuch im SAKI und QSA für CRR-Institute 16.09.2024 | Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Im Zuge der Veröffentlichung der Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting am 24. April 2024 wurde eine umfassende Harmonisierung der Meldepflichten zu Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch vollzogen.
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STAK - Vorgezogene Stammdatenmeldung Gruppe verbundener Kunden für Großkreditanzeigen nach Art. 394 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gültig ab Meldestichtag 31.03.2019
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