Bestandsmeldungen über grenzüberschreitende Unternehmensbeteiligungen

Inländische Unternehmen, Banken, öffentliche Stellen und Privatpersonen haben jährlich grenzüberschreitende Unternehmensbeteiligungen zu melden, wenn der Anteil am Kapital oder der Stimmrechte 10 % oder mehr beträgt und das Investitionsobjekt eine Bilanzsumme von 3 Mio (oder den Gegenwert, falls in anderer Währung bilanziert wird) übersteigt.

Meldeformulare:

  • K 3 - Vermögen von Inländern im Ausland

  • K 4 - Vermögen von Ausländern im Inland