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Bekanntgabe des Basiszinssatzes zum 1. Januar 2018: Basiszinssatz bleibt unverändert bei -0,88 %
Die Deutsche Bundesbank berechnet nach den gesetzlichen Vorgaben des § 247 Abs. 1 BGB den Basiszinssatz und veröffentlicht seinen aktuellen Stand gemäß § 247 Abs. 2 BGB im Bundesanzeiger.
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Monatsausweis der Deutschen Bundesbank Berichtszeitraum November 2025
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Basel-III-Reform: "Eine wesentliche Lehre aus der Finanzkrise"
11.12.2017 EN
Bundesbank und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht haben die Verabschiedung des Basel-III-Reformpakets begrüßt. Die neuen Regeln rund um die Eigenkapitalanforderungen von Banken gelten ab 2022 und werden bis einschließlich 2026 schrittweise eingeführt. Durch die Reform werde eine wesentliche Lehre aus der Finanzkrise gezogen, sagte Bundesbankpräsident Jens Weidmann.
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Die monatliche Zahlungsbilanz des Euro-Währungsgebiets: Oktober 2017
307 KB, PDF
Im Oktober 2017 wies die Leistungsbilanz des Euro-Währungsgebiets einen Überschuss von 30,8 Mrd € auf. In der Kapitalbilanz waren bei den Direktinvestitionen und Wertpapieranlagen zusammengenommen ein Nettoerwerb von Forderungen in Höhe von 61 Mrd € und Nettoveräußerungen von Verbindlichkeiten im Umfang von 18 Mrd € zu verzeichnen.
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Tägliche Rendite der börsennotierten Bundeswertpapiere (KW 51)
26 KB, PDF
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Einleitendes Statement beim Clubabend des Internationalen Clubs Frankfurter Wirtschaftsjournalisten e.V.
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Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse) - Dezember 2017
71 KB, PDF
Am 20. November 2017 erließ der EZB-Rat den Beschluss EZB/2017/37 zur Änderung des Beschlusses EZB/2014/40 über die Umsetzung des dritten Programms zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen. Am 13. Dezember 2017 beschloss der EZB-Rat Änderungen der Notenbankfähigkeitskriterien für ungedeckte Bankschuldverschreibungen, d. h. ungedeckte Schuldverschreibungen, die von Kreditinstituten, Wertpapierfirmen oder eng mit diesen verbundenen Stellen begeben werden.
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EZB bittet Industrie um Feedback zur Beurteilungsmethodik der für die Berechnung des Gegenparteiausfallrisikos herangezogenen internen Modelle
89 KB, PDF
EZB veröffentlicht Entwurf eines Leitfadens zur Beurteilungsmethodik für die auf einem internen Modell beruhende Methode (IMM) und die fortgeschrittene Methode für das Risiko einer Anpassung der Kreditbewertung (A-CVA). Leitfaden erläutert, wie die Aufsicht die Konformität der für die Berechnung des Gegenparteiausfallrisikos und des Risikos einer Anpassung der Kreditbewertung herangezogenen internen Modelle mit den rechtlichen Anforderungen beurteilt. EZB bittet Industrie um Feedback bis zum 31. März 2018.