Allgemeine Suche
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Behandlung der Daten bei der Deutschen Bundesbank
Um nach dem 1. Februar 2014 am Lastschriftverfahren teilnehmen zu können, müssen Unternehmen u.a. eine Gläubiger-Identifikationsnummer besitzen. Die Ausgabe der Nummern übernimmt in Deutschland die Bundesbank in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft (DK). Anträge können nur elektronisch gestellt werden.
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Freiwillige vorzeitige Rückzahlungen
Die im Rahmen des GLRG-II aufgenommenen Mittel können zwei Jahre nach ihrer Valutierung freiwillig in vierteljährlichen Rhythmus zurückgezahlt werden.
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Meldepflichten und Audit
Zur Berechnung der Benchmark, der Bietungslimits und des anzuwendenden Zinssatzes müssen Geschäftspartner, die am GLRG-II teilnehmen möchten, weiterhin Meldedaten zu bestimmten ausstehenden Krediten in Form eines Meldeschemas an die Deutsche Bundesbank übermitteln. Die Meldeperioden wurden jedoch auf insgesamt zwei reduziert.
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Frühzeitiges Eingreifen Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG)
Sollte sich die Finanzlage eines Instituts verschlechtern, stehen der Aufsichtsbehörde umfangreiche Befugnisse zur Frühintervention im SAG zur Verfügung.
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Fachgremium Krisenmanagement
Die Hauptaufgaben des Fachgremiums sind der Informationsaustausch über die Arbeit internationaler Arbeitsgruppen und die Erörterung institutsübergreifender Fragestellungen.
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ESRB und FSC
01.01.2016 EN
Die Bundesbank ist maßgeblich in die Arbeiten des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (European Systemic Risk Board - ESRB) und des Ausschusses für Finanzstabilität (Financial Stability Committee - FSC) einbezogen. Ihre Vertreter sind Mitglieder in vielen Unterstrukturen und Expertengruppen und wirken an methodischen und konzeptionellen Arbeiten ebenso mit wie an den Risiko- und Instrumentenanalysen..
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Filialen in Sachsen und Thüringen
In unseren Filialen können Sie gebührenfrei und unbefristet D-Mark-Banknoten und -Münzen umtauschen. In dieser Rubrik finden Sie die Öffnungszeiten und weitere Informationen zu den Filialen in der Region Sachsen und Thüringen.