Allgemeine Suche
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Bankstatistische Regionalergebnisse Berichtszeitraum 3. Quartal 2024
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Nachreichung von Unterlagen
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Falls Ihnen Beihilfe nicht gewährt wurde, weil Unterlagen zu Ihrem Beihilfeantrag fehlten (z. B. eine ärztliche Verordnung, die Rückseite einer Rechnung oder der Einkommensteuerbescheid) können Sie diese nachreichen, am besten unter Verwendung des Vordrucks 2405. Sie brauchen auf diesem lediglich die Nummer des Bescheids (die letzten 4 Ziffern sind ausreichend) sowie das Bescheiddatum ergänzen. Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich sechs Monate nach Bescheiderstellung die elektronischen Abbildungen der eingereichten Belege gelöscht werden. Reichen Sie daher die fehlenden Unterlagen zeitnah ein. Verwenden Sie den Vordruck 2405 nicht, wenn Sie einen Beleg vergessen haben und Ihr Antrag sich noch in Bearbeitung befindet. Warten Sie zuerst den Beihilfebescheid ab und prüfen, ob und mit welcher Begründung die Rechnung ggf. abgelehnt wurde.
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Hinweise zur Abwicklung des unbaren Zahlungsverkehrs bei der Deutschen Bundesbank im Zusammenhang mit bundesweiten und regionalen Feiertagen
249 KB, PDF
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Videogrußbotschaft Bundesbank Symposium 2019 – Bankenaufsicht im Dialog
19.03.2019
Dr. Jens Weidmann, Präsident der Deutschen Bundesbank
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Was geht, was bleibt, was kommt? Perspektiven für den deutschen Bankensektor Bundesbank Symposium 2019 – Bankenaufsicht im Dialog
19.03.2019
Prof. Dr. Joachim Wuermeling, Vorstandsmitglied der Deutschen Bundesbank
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Podiumsdiskussion: „Brexit – strategische Antworten der Finanzindustrie auf den bevorstehenden UK-Austritt aus der EU“ Bundesbank Symposium 2019 – Bankenaufsicht im Dialog
19.03.2019
Karin Dohm (Deutsche Bank AG), Dr. Eva Wimmer (BMF), Erik Tim Müller (Eurex Clearing AG), Dr. Christian Ricken (Landesbank Baden-Württemberg), Stefan Wintels (Citigroup Global Markets Europe AG)
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Podiumsdiskussion: „Perspektiven der europäischen Aufsicht und der Regulierung“ Bundesbank Symposium 2019 – Bankenaufsicht im Dialog
19.03.2019
Markus Ferber (Europäisches Parlament), Prof. Dr. Tobias Tröger (Goethe-Universität, Frankfurt am Main), Gerhard Hofmann (European Association of Co-operative Banks), Dr. Bettina Orlopp (Commerzbank AG), Peter Simon (Europäisches Parlament)
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Keynote Bundesbank Symposium 2019 – Bankenaufsicht im Dialog
19.03.2019
Jan Ceyssens, Europäische Kommission
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Deutschen Bundesbank (AGB) ab 1. Dezember 2024 Gültig bis 15.06.2025
1 MB, PDF
Generelle bankrechtliche Regelungen zur Abwicklung des unbaren Zahlungsverkehrs finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Bundesbank.