Allgemeine Suche
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Aufstockung Bundesschatzanweisungen – Tenderergebnis
71 KB, PDF
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Ausschreibung Tenderverfahren – Aufstockung von zwei Anleihen des Bundes
140 KB, PDF
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Bankenaufsicht Formular-Center
Relevante Formulare und Meldevorschriften als einzelne PDF- und Text-Datei zur Bankenaufsicht zum Download
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Meldewesen
Die Bundesbank führt statistische Erhebungen im Bereich der Außenwirtschafts- und Bankenstatistik mit Hilfe des Meldewesens durch. Darüber hinaus ist sie Empfangsstelle für Meldungen im Rahmen der Bankenaufsicht.
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Ankündigung Tenderverfahren – Aufstockung von zwei Anleihen des Bundes
129 KB, PDF
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EBA-Leitlinien über die erneute Vorlage historischer Daten 18.09.2024 | Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Mit den „Leitlinien über die erneute Vorlage historischer Daten im Rahmen der EBA-Melderegelungen“ (EBA/GL/2024/04) regelt die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) die Voraussetzungen für die Korrektureinreichung historischer Daten durch Finanzinstitute und reduziert dadurch die Notwendigkeit von Korrekturmeldungen. Diese Leitlinien betreffen Daten, die im Rahmen der EBA-Melderegelungen für Aufsichts- und Abwicklungsmeldungen übermittelt werden. Statt wie bisher zeitlich unbeschränkt sind Korrekturen nun abhängig von der Meldefrequenz sowie unter Berücksichtigung von Ausnahmen einzureichen. Neben fehlerhaften Daten für den aktuellen Meldestichtag müssen Finanzinstitute beispielsweise bei quartalsweisen Meldungen mindestens vier vorangegangene Quartale korrigieren. Die korrigierten Daten werden analog neu eingereichter Daten weiterhin validiert. Zusätzlich wird die Genauigkeitsanforderung in den EBA-Meldevorschriften für monetäre Daten von 1 000 auf 10 000 EUR gesenkt.
Die Finanzaufsicht BaFin und die Deutsche Bundesbank wenden die Leitlinien seit dem 17. Oktober 2024 an. -
Meldung von Zinsänderungsrisikopositionen im Anlagebuch im SAKI und QSA für CRR-Institute 16.09.2024 | Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Im Zuge der Veröffentlichung der Implementing Technical Standards (ITS) on supervisory reporting am 24. April 2024 wurde eine umfassende Harmonisierung der Meldepflichten zu Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch vollzogen.
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STAK - Vorgezogene Stammdatenmeldung Gruppe verbundener Kunden für Großkreditanzeigen nach Art. 394 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gültig ab Meldestichtag 31.03.2019
137 KB, PDF
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STA - Vorgezogene Stammdatenmeldung Kreditnehmer für Groß- und Millionenkreditanzeigen nach Art. 394 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 sowie § 14 KWG gültig ab Meldestichtag 31.03.2019
119 KB, PDF
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Konsolidierter Text: Durchführungsverordnung (EU) 2021/451 der Kommission vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates auf die aufsichtlichen Meldungen der Institute und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 (Text von Bedeutung für den EWR)Text von Bedeutung für den EWR 01.09.2024 | Amtsblatt der Europäischen Union