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Weder die Bundesbank noch das Eurosystem wollen das Bargeld abschaffen. Wir wollen, dass jeder, der lieber mit Bargeld zahlen möchte, dies auch in Zukunft uneingeschränkt kann. Die Bundesbank und das Eurosystem setzen sich daher mit Nachdruck für den Erhalt des Bargeldes ein. Einige Beispiele:
- Neue Euro-Banknotenserie:
Wir arbeiten intensiv an einer neuen Banknotenserie, die den neuesten technischen Standards entspricht, um Geldfälschern weiterhin einen Schritt voraus zu sein. Der Auswahlprozess für die Designs läuft, und wir stellen sicher, dass Bargeld langfristig sicher und modern bleibt.
- Neue Bundesbank-Filialen:
Zur Sicherung der Bargeldversorgung plant die Bundesbank vier neue Filialen. Beim Neubau achten wir darauf, unsere Abläufe weiter zu optimieren und noch effizienter zu gestalten.
- Nationales Bargeldforum:
2024 wurde auf Initiative der Bundesbank das Nationale Bargeldforum ins Leben gerufen. Hier entwickeln alle Akteure des Bargeldkreislaufs gemeinsam Strategien, um die Akzeptanz und den Zugang zu Bargeld auch künftig zu gewährleisten.
Wir erhalten hier auch Unterstützung aus der Politik. Der Gesetzesentwurf der EU-Kommission (Single Currency Package), mit dem der digitale Euro eingeführt werden soll, sieht ausdrücklich vor, dass beide Formen des Zentralbankgeldes – Bargeld und der digitale Euro – gleichberechtigt als offizielles Zahlungsmittel anerkannt werden. Händler wären mit nur wenigen Ausnahmen verpflichtet, beide Zahlungsmittel zu akzeptieren.
- Neue Euro-Banknotenserie:
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Da der digitale Euro ein öffentliches Gut wäre, könnten Privatpersonen seine grundlegenden Funktionen gebührenfrei nutzen.
Banken und andere Zahlungsdienstleister könnten ihren Kundinnen und Kunden zusätzliche kostenpflichtige Dienste in digitalen Euro anbieten. Durch solche Mehrwertdienste wäre der digitale Euro für die Nutzerinnen und Nutzer noch attraktiver, zum Beispiel wenn sie damit bedingte Zahlungen tätigen können. Mit solchen Zahlungen würde zum Beispiel das Onlineshopping sicherer werden: Das Geld würde erst überwiesen werden, wenn die Lieferung des Produkts bestätigt worden ist. Das Betrugsrisiko würde sinken, und Rückerstattungen würden einfacher werden.
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Nein. Programmierbares Geld ist eine digitale Form von Geld, das für einen im Voraus festgelegten Zweck verwendet wird. Es funktioniert wie ein Gutschein, das heißt, bei ihm ist begrenzt, wo, wann oder bei wem es verwendet werden kann.
Wie auch in dem Verordnungsvorschlag zur Einführung des digitalen Euro der Europäischen Kommission vorgesehen, wäre der digitale Euro niemals programmierbares Geld. Er könnte aber bedingte Zahlungen ermöglichen (zum Beispiel, wenn ein Kunde etwas online einkauft und sich für diese Option entscheidet, weil er erst bei Lieferung bezahlen möchte).
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Der digitale Euro wäre Zentralbankgeld, das vom Eurosystem ausgegeben und garantiert wird. Dem Eurosystem gehören neben der Europäischen Zentralbank die nationalen Zentralbanken des Euroraums an. Genau wie die Euro-Banknoten und -Münzen wäre der digitale Euro gesetzliches Zahlungsmittel, das heißt, alle könnten ihn für Zahlungen verwenden. Als Zentralbankgeld und öffentliches Gut wäre der digitale Euro stabil und zuverlässig.
Stablecoins werden von privaten Unternehmen geschaffen. Sie werden nicht von einer Zentralbank oder öffentlichen Stelle garantiert. Der Wert von Stablecoins hängt davon ab, wie gut das Unternehmen seine Rücklagen und Finanzen verwaltet. Dies kann durch Faktoren beeinflusst werden, die außerhalb seiner Kontrolle liegen. Ihre Stabilität ist also nicht so gewiss wie die des Euro.
Kryptowerte wie Bitcoin oder Ether sind wieder anders. Hinter ihnen steht keine Institution, und sie haben keinen Eigenwert. Ihre Preise können stark steigen und sinken, und keine Organisation trägt die Verantwortung dafür, wenn sie wertlos werden.
Weiterführende Informationen
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Der digitale Euro erhöht voraussichtlich nicht die Geldmenge.
Unter der Geldmenge versteht man die von Nichtbanken gehaltenen Bestände an inländischen Zahlungsmitteln, die für Transaktionen genutzt werden können. So umfasst die eng abgegrenzte Geldmenge M1 im Euroraum den Bargeldumlauf und die täglich fälligen Einlagen inländischer Nichtbanken bei inländischen Banken. Sie beinhaltet folglich die Zahlungsmittel, die eine sehr hohe Liquidität besitzen. Der digitale Euro hätte ebenfalls diese Eigenschaft und würde somit voraussichtlich zur Geldmenge M1 zählen.
Die geplante Einführung des digitalen Euro wird den Bedarf der Nichtbanken an Zahlungsmitteln und damit die Geldmenge M1 voraussichtlich nicht wesentlich ändern. Es kann sich aber die Zusammensetzung verschieben, wenn Menschen einen Teil ihres Bargelds oder ihrer Bankguthaben in digitale Euro umtauschen.
- Beim Umtausch von Bargeld in den digitalen Euro wird eine Verbindlichkeit der Zentralbank durch eine andere ersetzt. Die Geldmenge in den Händen von Nichtbanken bleibt in diesem Fall unverändert. Innerhalb von M1 sinkt der Bargeldanteil und der Anteil des digitalen Euro steigt.
- Beim Umtausch von Sichteinlagen in den digitalen Euro nehmen die Sichteinlagen der Nichtbanken im gleichen Umfang ab, sodass sich die Höhe der Geldmenge M3 nicht unmittelbar verändert. Innerhalb von M1 verringert sich der Anteil der Sichteinlagen und der Anteil des digitalen Euro nimmt zu. Für den Umtausch von Kundeneinlagen in digitale Euro benötigt die umtauschende Bank Zentralbankguthaben, um von der Zentralbank digitale Euro zu erwerben.
In beiden Fällen würde der relative Anteil von Bargeld bzw. Bankeinlagen an der Geldmenge M1 abnehmen, während der Anteil des digitalen Euro wächst. Wie stark sich diese Anteile verschieben werden, hängt vom Nutzungsverhalten der Menschen ab. Das geplante Haltelimit für den digitalen Euro würde dessen Anteil aber nach oben begrenzen.
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Wie andere digitale Infrastrukturen könnte auch der digitale Euro zum Ziel von Cyberangriffen werden. Zur Minderung dieses Risikos würden bei der Gestaltung des digitalen Euro modernste Sicherheits- und Verschlüsselungstechnologien zum Einsatz kommen, um ein zukunftssicheres Umfeld zu schaffen, das solchen Angriffen standhalten kann. Bei der Gestaltung der Cybersicherheitskontrollen greift die EZB auf bewährte Verfahren des Eurosystems zu, die bei anderen Marktinfrastrukturen angewendet werden. Zudem soll regelmäßig die Abwehr von simulierten Angriffen getestet werden. Die Sicherheit des Systems hat höchste Priorität bei der Entwicklung.
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Obwohl der Euro schon seit über 25 Jahren existiert, gibt es leider noch kein europäisches Bezahlverfahren, das in allen Bezahlsituationen in allen Euro-Ländern funktioniert – auch kein privatwirtschaftliches.
Der Markt ist fragmentiert. Es gibt Lösungen für die heutigen Bezahlsituationen, aber es sind überwiegend nationale Lösungen wie die Girocard in Deutschland. Diese Lösungen funktionieren im Inland. Dank Visa oder Mastercard funktioniert die Zahlung mit der Girocard auch in anderen Euro-Ländern.
Es gibt Bezahlverfahren, die man überall einsetzen kann, aber das sind allesamt internationale, nicht-europäische Anbieter.
Hinzu kommt, dass mehr als die Hälfte der Euro-Länder gar kein eigenes, nationales Kartensystem nutzen, wie Deutschland die Girocard. Das bedeutet: Über die Hälfte der Euro-Länder verlässt sich direkt auf internationale Kartensysteme, sprich: Visa und Mastercard.
Der digitale Euro konkurriert nicht mit privaten Lösungen. Vielmehr könnten Synergien genutzt und private Initiativen EU-weit leichter ausgebaut werden. Das würde den Abbau der Fragmentierung im EU-Zahlungsverkehr ermöglichen.
Private Initiativen könnten die offenen Standards des digitalen Euro und dessen Status als gesetzliches Zahlungsmittel nutzen. Denn alle Händler, die einer D€-Akzeptanzverpflichtung unterliegen, werden diese Standards verwenden. Dadurch könnten private Anbieter leichter über die nationalen Grenzen hinaus expandieren.
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Die EZB begrüßt europäische Marktinitiativen, die über die heimischen Märkte hinausreichen.
Der digitale Euro sollte nationalen und regionalen Zahlungssystemen in Europa ermöglichen, über Anwendungsfälle und Grenzen hinweg zu expandieren. Dank harmonisierter Standards sollte der digitale Euro diesen privatwirtschaftlichen Lösungen zu einer einfacheren, breiteren und effizienteren Akzeptanz verhelfen. Die europäischen Zahlungsdienstleister würden von diesen Möglichkeiten profitieren, vor allem durch eine größere geografische Reichweite und bisher nicht bediente Anwendungsfälle.
Im Design des digitalen Euro ist die Möglichkeit vorgesehen, private Lösungen zu integrieren. Bei physischen Karten und bestehenden Wallets wäre das sogenannte Co-Badging möglich (auf ein Zahlungsinstrument werden zwei oder mehr Zahlungsanwendungen aufgenommen). Der digitale Euro wäre dann die Back-up-Lösung und würde somit ermöglichen, die Karte bzw. Wallet europaweit zu verwenden. Gleichzeitig würde er den Marktzugang für nationale oder regionale Systeme dort erhalten, wo sie akzeptiert werden.
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Das Eurosystem schlägt ein Ausgleichsmodell vor, das faire wirtschaftliche Anreize für alle am Ökosystem des digitalen Euro beteiligten Akteure schaffen würde. Für Banken und andere Zahlungsdienstleister berücksichtigt das Ausgleichsmodell die operationellen Kosten der Bereitstellung des digitalen Euro.
Wie derzeit bei anderen Zahlungssystemen üblich, könnten Zahlungsdienstleister, die den digitalen Euro bereitstellen, dem Handel die damit verbundenen Dienstleistungen in Rechnung stellen. Wie von der Europäischen Kommission in ihrem Verordnungsvorschlag zur Einführung des digitalen Euro für den digitalen Euro vorgesehen, würde die Preisgestaltung durch den Handel und die Zahlungsdienstleister einer Obergrenze unterliegen.
Wie bei der Herstellung und Ausgabe von Banknoten würde das Eurosystem die Kosten für die Einrichtung des Systems und einer Infrastruktur für den digitalen Euro tragen. Darüber hinaus würde das Eurosystem die zusätzlichen Investitionskosten für Zahlungsdienstleister möglichst gering halten, indem so weit wie möglich bestehende Infrastrukturen genutzt werden.
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Unser Finanzsystem – mit dem Bankensystem als Mittelpunkt – funktioniert gut, und das Eurosystem möchte, dass Banken auch in Zukunft eine zentrale Rolle bei der effizienten Kreditvergabe an die Wirtschaft spielen.
Damit der digitale Euro möglichst keine Risiken für das Finanzsystem birgt, hat die EZB die folgenden Gestaltungsaspekte beschlossen:
- Begrenzung des Betrags an digitalen Euro, den Nutzerinnen und Nutzer auf ihrem Konto halten könnten. Dies würde übermäßige Abflüsse von Bankeinlagen verhindern und dazu beitragen, die Stabilität unseres Finanzsystems auch in Krisenzeiten zu erhalten.
- Verknüpfung der Wallet für den digitalen Euro mit einem Bankkonto. So wäre es möglich, Zahlungen über das Haltelimit hinaus vorzunehmen und etwaige Fehlbeträge sofort zu decken, ohne die Wallet gleich auffüllen zu müssen (vorausgesetzt, auf dem verknüpften Konto befindet sich genügend Guthaben).
- Wie beim Bargeld in Ihrer Geldbörse würden auch die Guthaben in digitalen Euro nicht verzinst werden.
Die EZB hat eine technische Analyse erstellt, um die potenziellen Auswirkungen verschiedener hypothetischer Obergrenzen zu schätzen. Der Analyse war ein Antrag vorangegangen, der im Zuge der legislativen Verhandlungen gestellt worden war. Die Analyse bestätigte, dass die Verwendung des digitalen Euro für alltägliche Zahlungen die Finanzstabilität nicht beeinträchtigen würde. Selbst in einem äußerst unwahrscheinlichen und äußerst konservativen Krisenszenario würden die Auswirkungen des digitalen Euro – angesichts der unterschiedlichen hypothetischen Obergrenzen von bis zu 3 000 Euro pro Person, die auf Wunsch der EU-Gesetzgeber untersucht werden sollten – die Finanzstabilität im Euroraum nicht beeinträchtigen.
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Investitionen in den digitalen Euro sind von entscheidender Bedeutung, damit unsere Währung und unser Zahlungsverkehrssektor auch im digitalen Zeitalter ihren Zweck erfüllen können.
Einige der Komponenten des digitalen Euro, zum Beispiel die Zahlungsabwicklung, würden intern innerhalb des Eurosystems entwickelt werden. Für andere, wie die Offline-Service-Komponente, haben wir Rahmenvereinbarungen mit externen Anbietern geschlossen. Unter anderem wird Giesecke+Devrient die Offline-Lösung entwickeln.
Die Entwicklungskosten für die EZB und die Nationalen Zentralbanken des Eurosystems werden auf insgesamt 1,3 Mrd Euro geschätzt. Das umfasst sowohl extern als auch intern entwickelte Komponenten. Die jährlichen Betriebskosten werden mit rund 320 Mio Euro veranschlagt. Wie von den Staats- und Regierungschefs der Euro-Länder gefordert, setzt das Eurosystem seine Vorbereitungen fort, um so bald wie möglich für eine mögliche Ausgabe von digitalen Euro bereit zu sein. Zuvor müssen allerdings noch die erforderlichen Rechtsvorschriften verabschiedet werden. Die Arbeiten sind daher in Module unterteilt, um eine schrittweise Skalierung zu ermöglichen und die finanziellen Verpflichtungen zu begrenzen.
Das Eurosystem würde die Kosten für die Einrichtung des Systems und der Infrastruktur für den digitalen Euro tragen, so wie es heute für die Herstellung und Ausgabe von Euro-Banknoten aufkommt. Wie bei den Banknoten würden diese Kosten durch die sogenannte Seigniorage gedeckt, also die Einkünfte der EZB aus der Ausgabe von Geld. Der Steuerzahler wird also durch die Kosten des digitalen Euro nicht belastet. Abgesehen davon ist die EZB entschlossen, die Kosten niedrig zu halten, indem weitestgehend bestehende Infrastrukturen genutzt werden. Der digitale Euro soll Privatpersonen und dem Handel einen Mehrwert bringen.
Der digitale Euro wäre ein öffentliches Gut. Seine grundlegenden Funktionen wären für die Verbraucherinnen und Verbraucher daher gebührenfrei und für den europäischen Handel mit verhältnismäßig geringen Kosten verbunden. Gebühren für die Nutzung der Infrastruktur würde das Eurosystem nicht erheben.
Weiterführende Informationen
teilweise in englischer Sprache
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Banken und Zahlungsdienstleister erhalten durch den digitalen Euro eine völlig neue, unabhängige, europäische Infrastruktur, auf der sie aufsetzen können. Durch die Nutzung offener D€-Standards für eigene EU-weite Angebote von Banken und Zahlungsdienstleister und die Wiederverwendung bestehender Prozesse für den digitalen Euro (KYC, Geldwäsche etc.) können die Anbieter ihre Kosten minimieren. Das Eurosystem bekennt sich weiterhin dazu, durch die enge Zusammenarbeit mit dem Markt, die Kosten für alle beteiligten Akteure gering zu halten. Dabei bleibt die direkte Kundenbeziehung erhalten bzw. könnte durch die Ausgabe des digitalen Euro sogar gestärkt werden.
Zu den Investitionskosten der Banken vor der Einführung des digitalen Euro gibt es verschiedene Berechnungen, die sich aus veröffentlichten Studien der Europäischen Kommission, der EZB sowie des europäischen Bankensektors – durch eine von PwC durchgeführte Kostenstudie – ergeben (siehe unten).
Die 2023 veröffentlichte Impact Study der Europäischen Kommission schätzt die Gesamtinvestitionskosten für Banken im Euroraum auf 2,8 Milliarden € bis 5,4 Milliarden €.
Die Ergebnisse einer im Oktober 2025 veröffentlichten Untersuchung der EZB deuten darauf hin, dass die Investitionskosten über einen Zeitraum von vier Jahren in einer Bandbreite von 4 bis 5,77 Milliarden € bzw. 1 Milliarde € bis 1,44 Milliarden € jährlich liegen könnten. Das bestätigt daher die allgemeine Plausibilität der von der Kommission geschätzten Gesamtinvestitionskosten für Banken im Euroraum von 2,8 Milliarden € bis 5,4 Milliarden €.
Weiterführende Informationen
in englischer Sprache