Überwachung des Zahlungsverkehrs und der Wertpapierabwicklung

Auf den folgenden Seiten finden Sie nähere Informationen zu den Aufgaben der Bundesbank im Rahmen der Überwachung des Zahlungsverkehrs und der Wertpapierabwicklung.

Transaktionsregister

15.01.2020

Ein Transaktionsregister ist eine Datenbank, die eine zentralisierte elektronische Erfassung von Transaktionsdaten bei Derivategeschäften gewährleistet. Ein wesentlicher Grund für den Ausbau von Transaktionsregistern liegt in den Erfahrungen mit außerbörslich gehandelten Derivatekontrakten während der letzten weltweiten Finanzkrisen. Die bisherige gängige Praxis, Transaktionsdaten solcher Geschäfte lediglich dezentral auf Ebene der involvierten Kontrahenten zu dokumentieren, hat es Marktteilnehmern und Aufsichtsbehörden wesentlich erschwert, Risiken in den jeweiligen Märkten zu identifizieren. Indem sie die relevanten Informationen sammeln, vorhalten und bei Bedarf zur Verfügung stellen, können Transaktionsregister diese Transparenzlücke schließen. Auf dem G20-Gipfel in Pittsburgh im September 2009 wurde deshalb beschlossen, dass sämtliche außerbörsliche Derivategeschäfte an Transaktionsregister gemeldet werden sollen. Dieser G20-Maßgabe trägt die Verordnung über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (European Market Infrastructure Regulation, EMIR) der EU Rechnung.

Die Aufsicht und Überwachung von europäischen Transaktionsregistern fällt in die alleinige Zuständigkeit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Market Authority, ESMA).