Überwachung des Zahlungsverkehrs und der Wertpapierabwicklung

Auf den folgenden Seiten finden Sie nähere Informationen zu den Aufgaben der Bundesbank im Rahmen der Überwachung des Zahlungsverkehrs und der Wertpapierabwicklung.

E-Geld

E-Geld ist jeder elektronisch – auch magnetisch – gespeicherte monetäre Wert in Form einer Forderung gegenüber dem Emittenten, der gegen Zahlung eines Geldbetrages ausgestellt wird, um damit Zahlungsvorgänge durchzuführen, und der auch von anderen Personen als dem Emittenten angenommen wird (vgl. §1a(3) ZAG).

Überwachungsobjekte

Die Überwachung durch die Bundesbank richtet sich vorrangig an die Steuerungsinstanz („Governance Body“) von E-Geld-Systemen mit Hauptsitz in Deutschland. Hierzu gehörte seinerzeit beispielsweise die GeldKarte der Deutschen Kreditwirtschaft, bei der bereits die Entwicklung durch die Bundesbank überwacht wurde. Bei bedeutenden international tätigen E-Geld-Systemen beteiligt sich die Bundesbank an der kooperativen Überwachung innerhalb des Eurosystems.

Durchführung

Die Überwachung von Zahlungsverfahren und -arrangements, die zum Bezahlen mit E-Geld genutzt werden, erfolgt im Eurosystem nach dem Überwachungsrahmen für Verfahren und Arrangements zur Übertragung elektronischer Zahlungsverkehrsinstrumente, kurz PISA Rahmenwerk.

Die Bundesbank beobachtet dabei Entwicklungen im Bereich von E-Geld und beurteilt anlassbezogen – beispielsweise bei der Einführung größerer technologischer Neuerungen – die Sicherheit von E-Geld-Systemen. Hierbei arbeitet sie bei Bedarf auch mit anderen Behörden zusammen, wie z. B. dem Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnologie.