Überwachung des Zahlungsverkehrs und der Wertpapierabwicklung

Auf den folgenden Seiten finden Sie nähere Informationen zu den Aufgaben der Bundesbank im Rahmen der Überwachung des Zahlungsverkehrs und der Wertpapierabwicklung.

Massenzahlungsverkehrssysteme

Einführung

Im Massenzahlungsverkehr wird, im Gegensatz zum Individualzahlungsverkehr, eine große Anzahl an Transaktionen mit überwiegend geringen Beträgen verarbeitet. So wurden in Deutschland im Jahr 2022 insgesamt 27,8 Mrd. Zahlungen im Wert von insgesamt 68,8 Bio. Euro verarbeitet. Dabei handelt es sich meist um alltägliche Kundenzahlungen, wie beispielsweise Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen. In der Regel sind diese Zahlungen nicht eilig, sondern werden bis zum nächsten Geschäftstag abgewickelt.

Wenngleich die typischerweise im Massenzahlungsverkehr transferierten Geldbeträge deutlich geringer sind als im Individualzahlungsverkehr, so spielt ersterer dennoch eine wichtige Rolle im Hinblick auf das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Euro und damit auch für die Sicherheit und Effizienz des Finanzsystems. Daher gilt es, bestehende Risiken möglichst zu begrenzen, um den reibungslosen Ablauf des Massenzahlungsverkehrs zu gewährleisten.

In Deutschland wird der Massenzahlungsverkehr zwischen Banken traditionell über drei verschiedene Kanäle abgewickelt. Ein Großteil der Transaktionen wird rein intern in den Zahlungsverkehrsinfrastrukturen einzelner Institute oder Institutsgruppen verarbeitet. Einige Institute mit großem Zahlungsvolumen gehen im sogenannten Garagenclearing rein bilaterale Zahlungsaustauschbeziehungen mit ausgewählten anderen Instituten ein. Der Anteil des Massenzahlungsverkehrs, der nicht über die vorgenannten Kanäle abgesetzt werden kann, wird über Clearinghäuser abgewickelt. Diese Clearinghäuser unterliegen als Massenzahlungsverkehrssysteme der Zahlungsverkehrsüberwachung.

Durchführung

Zu den typischen Risiken, die in Massenzahlungsverkehrssystemen auftreten können, zählen unter anderem:

  • Kreditrisiken. Diese können zum Beispiel unter bestimmten Voraussetzungen aus einer zeitlich verzögerten geldlichen Verrechnung der Zahlungsströme in Nettozahlungsverkehrssystemen entstehen. Kommt es zwischen Saldierung und geldlicher Verrechnung auf Grund fehlender Liquiditätsvorsorge zu einem Ausfall eines Systemteilnehmers, besteht für die Kontrahenten die Gefahr des Zahlungsausfalls. Die saldierten Zahlungsansprüche aller betroffenen Teilnehmer müssten korrigiert und die Zahlungsströme rückabgewickelt werden. Es besteht die Gefahr eines möglichen Dominoeffekts, der sich auf das gesamte System ausweiten könnte.
  • Rechtsrisiken. Diese treten beispielsweise auf, wenn die Rechtsgrundlage eines Massenzahlungsverkehrssystems nicht in allen Jurisdiktionen, in welchen Diensten angeboten werden, durchsetzbar ist.
  • Allgemeine Geschäftsrisiken. Solche Risiken entstehen zum Beispiel, wenn der Systembetreiber durch Nachfragerückgänge Umsatzeinbußen zu verzeichnen hat und nicht genügend Eigenkapital und liquide Mittel vorhanden sind, um den Geschäftsbetrieb auch in den geänderten Marktkonditionen aufrechterhalten zu können.

Die Überwachung von Massenzahlungsverkehrssystemen bezieht sich zudem auch auf eine Vielzahl weiterer Aspekte.

Folgende Regelungen bilden die Grundlage für die Überwachung von Massenzahlungsverkehrssystemen:

  • Revised Oversight Framework for Retail Payment Systems, basierend auf den CPSS/IOSCO Principles for Financial Market Infrastructures
  • Oversight Expectations for Links between Retail Payment Systems
  • Von systemrelevanten Massenzahlungsverkehrssystemen entsprechend der Kategorisierung des Eurosystems sind die Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 795/2014 der Europäischen Zentralbank vom 3. Juli 2014 zu den Anforderungen an die Überwachung systemrelevanter Zahlungsverkehrssysteme (EZB/2014/28) zu erfüllen.

Die Deutsche Bundesbank ist zuständig für die Überwachung des von ihr betriebenen Massenzahlungsverkehrssystems Elektronischer Massenzahlungsverkehr (EMZ). Zur Vermeidung von Interessenkonflikten werden Betrieb und Weiterentwicklung des EMZ von anderen Abteilungen mit getrennten Berichtswegen durchgeführt als die Überwachung der Massenzahlungsverkehrssysteme.

Weiterhin beteiligt sich die Deutsche Bundesbank an der gemeinschaftlichen Überwachung durch das Eurosystem des Massenzahlungsverkehrssystems STEP2-T der EBA Clearing unter Federführung der Europäischen Zentralbank als zuständiger Behörde.