Überwachung des Zahlungsverkehrs und der Wertpapierabwicklung

Auf den folgenden Seiten finden Sie nähere Informationen zu den Aufgaben der Bundesbank im Rahmen der Überwachung des Zahlungsverkehrs und der Wertpapierabwicklung.

TARGET2-Securities

Einführung

TARGET2-Securities (T2S) steht für eine integrierte Abwicklungsplattform des Eurosystems, die eine Verrechnung von Wertpapiertransaktionen mit unmittelbarer Finalität in Zentralbankgeld (Euro sowie weitere teilnehmende Währungen, wie z. B. DKK) ermöglicht. Während die Geldkonten der Hoheit der jeweiligen Zentralbanken unterliegen, werden die entsprechenden Wertpapierkonten den teilnehmenden Zentralverwahrern (CSDs) zugerechnet. Aus Sicht der Überwachung ist darauf zu achten, dass T2S adäquate Vorkehrungen vor allem mit Blick auf mögliche operationelle und rechtliche Risiken trifft.

Durchführung

Bei der Überwachung ist eine Beschränkung auf die spezifischen Funktionalitäten von T2S zu beachten, da die Überwachung von CSDs weiterhin den damit betrauten nationalen Behörden vorbehalten ist. Aufgrund des multinationalen Charakters und der Auswirkungen auf die Funktionsweise der teilnehmenden CSDs besteht bei der T2S-Überwachung seit Beginn eine enge Zusammenarbeit aller für die Überwachung und Aufsicht zuständigen Behörden. Dies sind neben den Zentralbanken des Eurosystems die nationalen Wertpapieraufsichtsbehörden (d. h. in Deutschland die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - BaFin) der an T2S teilnehmenden CSDs sowie die Zentralbanken der Währungen, die neben dem Euro in T2S abgewickelt werden können.

Grundsätzlich obliegt dem Eurosystem die Federführung bei der Überwachung von T2S, der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA kommt hinsichtlich der Aufsicht über T2S eine Koordinierungsfunktion zu. Entsprechend den PFMI findet die Zusammenarbeit zwischen den betreffenden Überwachungs- und Aufsichtsbehörden in einer Kooperationsvereinbarung auch eine formale Grundlage (sog. Verantwortlichkeit E in den PFMI). Die PFMI bilden auch die materielle Basis der T2S-Überwachung, wobei aufgrund des speziellen Charakters von T2S nur eine Teilmenge der in darin enthaltenen Prinzipien und Schlüsselelemente zur direkten Anwendung kommt.