Grenzüberschreitende Nutzung von Kreditforderungen (ECMS)
Das Eurosystem Collateral Management System (ECMS) ist ein zentrales System zur harmonisierten Verwaltung von Sicherheiten im Eurosystem. Ausführliche Informationen zum ECMS-Verfahren finden Sie auf der Bundesbank-Website (Link unten). Ein in Deutschland ansässiger oder niedergelassener Geschäftspartner kann zur Besicherung seiner Refinanzierung – bei seiner Heimatzentralbank (HCB) – auch Kreditforderungen grenzüberschreitend im sog. Korrespondenzzentralbank-Modell (CCBM) nutzen, deren Vertragsrecht dem Recht eines anderen Mitgliedstaats des Euro-Währungsgebiets unterliegen. Die Kreditforderungen werden in ECMS durch die zuständige Korrespondenzzentralbank (CCB) in dem Mitgliedstaat des Euro-Währungsgebiets verwaltet. Diese ist für die Notenbankfähigkeitsprüfung im Rahmen der Einreichung verantwortlich.
Im Inland ansässige oder niedergelassene Geschäftspartner der Bundesbank, die notenbankfähige Kreditforderungen als nicht marktfähige Sicherheiten nutzen wollen, die dem Recht eines anderen Mitgliedstaates des Euro-Währungsgebietes unterliegen, nehmen bitte Kontakt mit dem Fachsupport Kreditforderungen auf. Die Einreichung und Verwaltung derartiger Kreditforderungen erfolgt über ECMS und können mit ausgewählten Zentralbanken nach erfolgreichem Abschluss der obligatorischen Kundentests ab Anfang 2026 genutzt werden.
Bei der grenzüberschreitenden Nutzung von Kreditforderungen können, je nach Festlegung der als CCB fungierenden Zentralbank, Entgelte für die Übertragung, Verwaltung und Verwahrung der Sicherheiten anfallen.
Weiterführende Informationen
in englischer Sprache