Nutzung von Kreditforderungen nach deutschem Recht als ECONS-Sicherheiten in MACCs
Im Falle einer längerfristigen TARGET-Störung kann die Deutsche Bundesbank Kredite im Rahmen der Notfallabwicklung (ECONS-Kredite) gewähren, die durch ausschließlich für diesen Zweck hinterlegte Sicherheiten (ECONS-Sicherheiten) gedeckt sein müssen. Neben marktfähigen Sicherheiten sind auch nicht marktfähige Sicherheiten nach deutschem Recht in MACCs dafür nutzbar. Details zu dieser Regelung finden Sie in den aktuell geltenden AGB/BBk Abschnitt V Nr. 25.
Geeignet für die Abtretung für diesen besonderen Sicherungszweck sind alle notenbankfähigen Kreditforderungen, die auch für geldpolitische Geschäfte zulässig sind. Die Verwahrung dieser Sicherheiten erfolgt in einem separaten TARGET-Contingency-Pool (Pool-ID 201) in MACCs. Die Nutzung dieses Pools kann durch eine spezifische Abtretungserklärung für diesen speziellen Sicherungszweck gegenüber der Deutschen Bundesbank beantragt werden.
Wenn Sie nicht marktfähige Sicherheiten für ECONS-Kredite nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Fachsupport Kreditforderungen auf.