2.1.3.2.13 Vorlage Jahresabschlüsse und Bestellung Jahresabschlussprüfer
Einreichung von aufgestellten und festgestellten Jahresabschlüssen nach § 26 KWG, § 22 ZAG sowie § 76 WpIG. Einreichung der Anzeige zur Bestellung des Jahresabschlussprüfers nach § 28 KWG, § 23 ZAG sowie § 77 WpIG. Neben der hierfür notwendigen Einreichung über das Postfach „Bankaufsichtliche Anzeigen und Meldungen – Upload Dokumente“ im ExtraNet der Deutschen Bundesbank stellt die BaFin für die Einreichungen nach KWG und ZAG das Fachverfahren „Bankenaufsicht“ im MVP-Portal zur Verfügung. Ein MVP-Fachverfahren für die Einreichungen nach WpIG steht noch nicht zur Verfügung; eine Einreichung kann per Post, Fax oder E-Mail bei der BaFin, GB Wertpapieraufsicht/Asset Management, erfolgen. Die Einreichung bei der Deutschen Bundesbank entbindet folglich nicht von der gleichzeitigen Einreichungspflicht bei der BaFin.