Maastricht‑Defizit und ‑Schuldenstand

Solide Staatsfinanzen sind eine wesentliche Grundlage für eine stabilitätsorientierte Währungsunion. Deswegen haben sich die EU-Mitgliedstaaten mit dem Maastricht-Vertrag Fiskalregeln gegeben und diese im weiteren Verlauf durch den Stabilitäts- und Wachstumspakt ergänzt. Der Maastricht-Vertrag legt für den Staatssektor der jeweiligen EU-Mitgliedstaaten Referenzwerte für das Defizit in Höhe von 3% des Bruttoinlandsprodukts (BIP) und den Schuldenstand in Höhe von 60% des BIP fest (Maastricht-Kriterien).

Der staat­li­che Fi­nan­zie­rungss­al­do ent­spricht der Dif­fe­renz von Ein­nah­men und Aus­ga­ben des ge­sam­ten Staats­sek­tors. Sind die Aus­ga­ben einer Pe­ri­ode höher als die Ein­nah­men, er­gibt sich ein ne­ga­ti­ver Fi­nan­zie­rungs­sal­do (De­fi­zit). Entsprechend ergibt sich bei einem Einnahmeüberschuss ein positiver Finanzierungssaldo (Überschuss).

Bei der staat­li­chen Ver­schul­dung in Abgrenzung des Maas­tricht-Ver­trags han­delt es sich um einen Brut­to-Schul­den­stand. Dies bedeutet, dass von den Schulden des Staates seine Finanzaktiva nicht abgezogen werden.

Im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union zweimal im Jahr (Ende März und Ende September) verpflichtet, Daten zu Defizit und Schuldenstand des Staates an die Europäische Kommission zu übermitteln (Maastricht-Notifikation). Diese Daten wer­den von Eurostat ge­prüft und ver­öf­fent­licht. Die für den Staats­sek­tor zu mel­den­den Ver­gan­genheits­da­ten wer­den in Deutsch­land vom Sta­tis­ti­schen Bun­des­amt (Defizit) und der Bun­des­bank (Schuldenstand) er­mit­telt. Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um der Fi­nan­zen fügt Schät­zun­gen für das lau­fen­de Jahr hinzu. Für die Über­mitt­lung der Daten an die Eu­ro­päi­sche Kom­mis­si­on ist das Sta­tis­ti­sche Bun­des­amt ver­ant­wort­lich. Einen Link zu den Notifikationstabellen für Deutschland finden Sie rechts unter Daten / Tabellen.

Die methodischen Grundlagen sowie die konkrete Ermittlung des Maastricht-Schuldenstands in Deutschland werden in einem Sonderaufsatz im Monatsbericht ausführlicher beschrieben (siehe unten: Interner Link).