Allgemeine Suche
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Kreditdienstleistungsinstitute
Durch das Kreditzweitmarktgesetz (KrZwMG) wird die Kreditzweitmarktrichtlinie in Deutschland umgesetzt. Das Erbringen von Dienstleistungen im Rahmen des Verkaufs von Kreditforderungen ist damit als neuer Aufsichtstatbestand erlaubnispflichtig.
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Finanzaufsicht Aufbau und Aufgaben
Die Aufsicht über Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute übt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank aus.
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Inhaberkontrollverfahren gemäß § 2c Kreditwesengesetz, § 14 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, § 16 Kreditzweitmarktgesetz sowie § 24 Wertpapierinstitutsgesetz Übernahme von Emittenten vermögenswertereferenzierter Token (Art. 42f. MiCAR) Übernahme eines Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen (Art. 83f. MiCAR) Informationen zur Datenverarbeitung
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Vorlage Jahresabschlüsse und Bestellung Jahresabschlussprüfer
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Anzeigen von Verwaltungs- oder Aufsichtsorganmitgliedern Informationen zur Datenverarbeitung
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Anzeigen von Geschäftsleitern und Personen, die zur Einzelvertretung ermächtigt sind Informationen zur Datenverarbeitung
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PRISMA – Erläuterung des aufsichtlichen ExtraNet-Postfachs einschließlich Dateinamenskonventionen
317 KB, PDF
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