Allgemeine Suche
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Anzeigen betreffend Personen, die die Geschäfte der Finanzholding-Gesellschaft, einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft oder einer Investmentholdinggesellschaft tatsächlich führen und Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des Verwaltungs- und Aufsichtsorgans dieser Gesellschaften Informationen zur Datenverarbeitung
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Anzeigen von Geschäftsleitern und Personen, die zur Einzelvertretung ermächtigt sind Informationen zur Datenverarbeitung
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Inhaberkontrollverfahren gemäß § 2c Kreditwesengesetz, § 14 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, § 16 Kreditzweitmarktgesetz sowie § 24 Wertpapierinstitutsgesetz Übernahme von Emittenten vermögenswertereferenzierter Token (Art. 42f. MiCAR) Übernahme eines Anbieters von Kryptowerte-Dienstleistungen (Art. 83f. MiCAR) Informationen zur Datenverarbeitung
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Personengesellschaften und Einzelkaufleute im Rahmen der Institutsaufsicht über Wertpapierinstitute sowie Finanzdienstleistungsinstitute Informationen zur Datenverarbeitung
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Erlaubnisverfahren gemäß § 32 Absatz 1 Kreditwesengesetz, § 15 Absatz 1 Wertpapierinstitutsgesetz sowie §§ 10 Absatz 1 und 11 Absatz 1 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) Zulassungsverfahren gemäß Art. 18ff. Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR), Art. 62 in Verbindung mit Art. 59 Abs. 1a MiCAR Notifizierungsverfahren gemäß Art. 17 MiCAR, Art. 48 Abs. 6 MiCAR, Art. 60 in Verbindung mit Art. 59 Abs. 1b MiCAR Informationen zur Datenverarbeitung
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Antragstellung und Ausgabe
Um nach dem 1. Februar 2014 am Lastschriftverfahren teilnehmen zu können, müssen Unternehmen u.a. eine Gläubiger-Identifikationsnummer besitzen. Die Ausgabe der Nummern übernimmt in Deutschland die Bundesbank in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft (DK). Anträge können nur elektronisch gestellt werden.
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Burundi
Die Finanzsanktionen angesichts der Lage in Burundi dienen der Durchführung von Maßnahmen der Europäischen Union.
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Republik Guinea-Bissau
Die Finanzsanktionen gegen bestimmte den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität in der Republik Guinea-Bissau gefährdete Personen, Organisationen und Einrichtungen dienen der Durchführung von Maßnahmen der Europäischen Union.
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Announcement of auction – 6-months Bills of the European Stability Mechanism (ESM)
189 KB, PDF