Allgemeine Suche
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Meldeformulare K3 und K4
30.09.2021 EN
Inländische Unternehmen, Banken, öffentliche Körperschaften und Privatpersonen müssen grenzüberschreitende Unternehmensbeteiligungen jährlich melden, wenn der Anteil am Kapital oder an den Stimmrechten 10 % oder mehr beträgt und das Beteiligungsobjekt eine Bilanzsumme von 3 Mio. € (oder den Gegenwert bei Bilanzierung in einer anderen Währung) übersteigt.
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Vor-Ort-Kontrollen
Wir führen in regelmäßigen Abständen Vor-Ort-Kontrollen bei den Bargeldakteuren durch.
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Ausschreibung Tenderverfahren – Unverzinsliche Schatzanweisungen der Bundesrepublik Deutschland („Bubills“)
136 KB, PDF
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Big Data – Die Verheißung unstrukturierter Daten für das Finanzwesen Rede auf der Veranstaltung „BaFinTech 2023“ der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
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Standortbestimmung: Zur Lage von Wirtschaft und Banken in Deutschland Rede mit anschließender Diskussion Verbandstag der Sparda-Banken
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