EZB-Pressemitteilungen
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EZB ändert Leitlinien zur Umsetzung der Geldpolitik
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Besicherte marktfähige Vermögenswerte, mit Ausnahme von forderungsbesicherten Wertpapieren, gesetzlich geregelten gedeckten Schuldverschreibungen und Multi-cédulas, werden von der EZB nicht länger als Sicherheiten akzeptiert. Antragsverfahren und Zulassungskriterien für externe Ratingagenturen präzisiert. Änderungen bei der Behandlung von Verstößen in Bezug auf Eigenkapitalanforderungen und Meldung von Kapitalquoten.
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Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse) August/September 2020
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Geldmengenentwicklung im Euro-Währungsgebiet: August 2020
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Die Jahreswachstumsrate der weit gefassten Geldmenge M3 ging im August 2020 auf 9,5 % zurück, verglichen mit 10,1 % im Juli. Ihr Dreimonatsdurchschnitt bis August betrug damit 9,6 %.
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EZB lässt an Nachhaltigkeitsziele gebundene Anleihen als Sicherheiten zu
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Anleihen, deren Kupons an nachhaltigkeitsbezogene Leistungsziele gebunden sind, werden als notenbankfähige Sicherheiten zugelassen. Zulässigkeit auch im Rahmen des Programms zum Ankauf von Vermögenswerten (APP) und des Pandemie-Notfallankaufprogramms (PEPP) möglich, sofern die programmspezifischen Zulässigkeitskriterien erfüllt werden. Beschluss gilt ab dem 1. Januar 2021.
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EZB schlägt vor, den Meldeaufwand der Banken zu verringern und die Datenqualität zu erhöhen
35 KB, PDF
ESZB schlägt vor, die Kosten der Banken im Meldewesen durch optimierte und standardisierte Meldeverfahren zu verringern. Bankensektor soll sich an der Verbesserung der Verfahren beteiligen
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Monatliche Zahlungsbilanz des Euro-Währungsgebiets: Juli 2020
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Im Juli 2020 wies die Leistungsbilanz des Euro-Währungsgebiets einen Überschuss von 17 Mrd € auf (nach 21 Mrd € im Juni 2020).
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EZB finalisiert Leitfaden zur Beurteilung der Berechnung des Gegenparteiausfallrisikos durch die Banken
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Der Leitfaden zeigt, wie die EZB die Konformität der Modelle der Banken zur Bestimmung des Gegenparteiausfallrisikos mit den regulatorischen Anforderungen beurteilt. Der Veröffentlichung des finalen Leitfadens war im Februar und März 2020 ein öffentliches Konsultationsverfahren vorausgegangen.
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EZB-Rat erklärt, dass außergewöhnliche Umstände Erleichterungen bei der Verschuldungsquote rechtfertigen
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EZB-Rat bestätigt Vorliegen außergewöhnlicher Umstände. Stellungnahme entscheidend für den Beschluss der EZB-Bankenaufsicht, dass Kreditinstitute bestimmte Risikopositionen gegenüber Zentralbanken aus der Verschuldungsquote herausrechnen dürfen.
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EZB erlaubt vorübergehende Erleichterung bei der Verschuldungsquote nach Feststellung außergewöhnlicher Umstände infolge der Pandemie
48 KB, PDF
EZB-Bankenaufsicht übt regulatorisches Ermessen aus und stellt außergewöhnliche Umstände fest. Maßnahme erlaubt Banken, Risikopositionen gegenüber Zentralbanken aus der Verschuldungsquote herauszurechnen. Banken können bis zum 27. Juni 2021 von der Entlastung profitieren.
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EZB gibt bekannt, welche bulgarischen und kroatischen Banken sie ab Oktober 2020 direkt beaufsichtigen wird
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Die EZB wird nach der Bedeutungseinstufung, die aufgrund der Aufnahme einer engen Zusammenarbeit erfolgt, mit der direkten Aufsicht über fünf Banken in Bulgarien sowie acht Banken in Kroatien beginnen. Die EZB übernimmt zudem die direkte Aufsicht über eine weitere österreichische Bankengruppe.