Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Da MACCs thematisch vielseitig ist und auch außerhalb der Supportzeiten Fragen auftreten können, sind hier die am häufigsten gestellten Fragen sowie die dazugehörigen Antworten übersichtlich dargestellt. Mithilfe der Such- und der Filterfunktion kann vorab eine thematische Eingrenzung der Fragen und Antworten vorgenommen werden.
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Geschäftspartner, die eine ACC-Nutzung beantragt haben, können die Schuldner, die den Anforderungen der „Besonderen Geschäftsbedingungen ACC“ genügen, über die Online-Abfrage in MACCs bzw. die geschäftstäglich neu erstellte Info-Datei „Notenbankfaehige_ICAS_Schuldner“ identifizieren. Voraussetzung für den Erhalt der vorgenannten Info-Datei ist die Wahl des Ratingverfahrens BBk-ICAS für den ACC-Pool. Die Schuldner sind als „notenbankfähig-ACC“ gekennzeichnet.
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Bei einer (vorzeitigen) Tilgung einer Kreditforderung bedarf es eines unverzüglichen (d. h. bis spätestens im Laufe des nächsten Geschäftstages) Updates in MACCs. Der Nominalbetrag der Kreditforderung muss auf den neuen Nominalbetrag/ausstehenden Kreditbetrag aktualisiert werden.
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Bei einer vorzeitigen vollständigen Tilgung einer Kreditforderung bedarf es eines unverzüglichen (d. h. bis spätestens im Laufe des nächsten Geschäftstages) Updates in MACCs. Der Nominalbetrag der Kreditforderung muss auf Null gesetzt werden. Folglich wird die Kreditforderung aus Ihrem Bestand ausgebucht.
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Auch ein Schuldscheindarlehen, für das kein Schuldschein ausgestellt wurde, ist in MACCs zwingend als Schuldscheindarlehen einzureichen. Damit ist es möglich, die erforderlichen Adressdaten in MACCs zu erfassen.
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Im Falle einer vorzeitigen Kündigung ist unverzüglich (d.h. spätestens im Laufe des nächsten Geschäftstages) das Fälligkeitsdatum durch ein Update zu aktualisieren.
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Für die an MACCs zu meldenden AnaCredit-Kennungen gibt es laut AnaCredit-Verordnung keine Meldeerleichterung. Alle Kreditinstitute sind zur Meldung dieser drei AnaCredit-Kennungen verpflichtet. Lediglich wenn das Gesamtengagement gegenüber einem Schuldner unter 25.000 Euro liegt, müssen diese Kennungen analog den Vorgaben von AnaCredit nicht gemeldet werden.
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Bei der Erfassung in MACCs werden die Daten nicht unmittelbar mit AnaCredit abgeglichen. Allerdings erfolgt eine Prüfung, ob die erfassten Daten bereits in der vorliegenden Kombination in MACCs existieren, da die Kennungen zu einer Kreditforderung für jeden Geschäftspartner eindeutig sein müssen. Eine Doppelerfassung wird durch diese Plausibilitätsprüfung vermieden.