Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Da MACCs thematisch vielseitig ist und auch außerhalb der Supportzeiten Fragen auftreten können, sind hier die am häufigsten gestellten Fragen sowie die dazugehörigen Antworten übersichtlich dargestellt. Mithilfe der Such- und der Filterfunktion kann vorab eine thematische Eingrenzung der Fragen und Antworten vorgenommen werden.
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Eine sukzessive Einreichung und damit eine Erhöhung des eingereichten Nominalbetrages einer Forderung z. B. nach Bau- oder Projektfortschritt ist grundsätzlich möglich. Dabei ist zu beachten, dass immer der Gesamtbetrag der Auszahlung eines Kredites (ausstehender Kreditbetrag) auch als Forderung in MACCs eingereicht wird. Diese beiden Werte müssen identisch sein. Eine Aktualisierung des ausstehenden Kreditbetrages ist durch ein Update in MACCs zu erfassen. Als Kreditauszahlungsdatum ist immer der Tag der ersten Auszahlung in MACCs anzugeben, das Kreditauszahlungsdatum bleibt somit über die Laufzeit des Kredites immer gleich.
Kreditforderungen, die auf Basis eines Finanzierungsrahmens nach Bau- oder Projektfortschritt ausgezahlt werden, sind in MACCs mit dem Kennzeichen „gezogene Kreditlinie“ zu versehen.
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Über das Menu „Einreichung - Kreditforderung - Neueinreichung erfassen“ oder „Auswertung - Schuldnersuche“ kann man nach allen in MACCs vorhandenen Schuldnern suchen. Des Weiteren stehen Ihnen zusätzlich im ExtraNet Schuldnerlisten zur Verfügung, sofern Sie die Rollen “Infodatei Schuldner (File Download)“ und/oder „Infodatei PSE (File-Download)“ beantragt haben.
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Bei einer (vorzeitigen) Tilgung einer Kreditforderung bedarf es eines unverzüglichen Updates in MACCs (d. h. spätestens im Laufe des nächsten Geschäftstages). Der Nominalbetrag der Kreditforderung muss auf den neuen Nominalbetrag/ausstehenden Kreditbetrag aktualisiert werden.
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Bei einer vorzeitigen vollständigen Tilgung einer Kreditforderung bedarf es eines unverzüglichen Updates in MACCs (d. h. spätestens im Laufe des nächsten Geschäftstages). Der Nominalbetrag der Kreditforderung muss auf Null gesetzt werden. Folglich wird die Kreditforderung aus Ihrem MACCs-Bestand ausgebucht.
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Auch ein Schuldscheindarlehen, für das kein Schuldschein ausgestellt wurde, ist in MACCs zwingend als Schuldscheindarlehen einzureichen. Damit ist es möglich, die erforderlichen Adressdaten in MACCs zu erfassen.
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Im Falle einer vorzeitigen Kündigung ist unverzüglich (d.h. spätestens im Laufe des nächsten Geschäftstages) das Fälligkeitsdatum durch ein Update zu aktualisieren.
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Für die an MACCs zu meldenden AnaCredit-Kennungen gibt es laut AnaCredit-Verordnung keine Meldeerleichterung. Alle Kreditinstitute sind zur Meldung dieser drei AnaCredit-Kennungen verpflichtet. Lediglich wenn das Gesamtengagement gegenüber einem Schuldner unter 25.000 Euro liegt, müssen diese Kennungen analog den Vorgaben von AnaCredit nicht gemeldet werden.
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Bei der Erfassung in MACCs werden die Daten nicht unmittelbar mit AnaCredit abgeglichen. Allerdings erfolgt eine Prüfung, ob die erfassten Daten bereits in der vorliegenden Kombination in MACCs existieren, da die Kennungen zu einer Kreditforderung für jeden Geschäftspartner eindeutig sein müssen. Eine Doppelerfassung wird durch diese Plausibilitätsprüfung vermieden.