Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Da MACCs thematisch vielseitig ist und auch außerhalb der Supportzeiten Fragen auftreten können, sind hier die am häufigsten gestellten Fragen sowie die dazugehörigen Antworten übersichtlich dargestellt. Mithilfe der Such- und der Filterfunktion kann vorab eine thematische Eingrenzung der Fragen und Antworten vorgenommen werden.
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Die Meldung soll wie in AnaCredit erfolgen. Die Kennung der beobachteten Einheit darf keine Leerzeichen enthalten, bei der Vertrags- und Instrumentenkennung ist dies für MACCs unerheblich.
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Grundsätzlich ist eine elektronische Einreichung (im PDF-Format) vorgesehen, jedoch ist nach wie vor auch eine postalische Übersendung der Jahresabschlussunterlagen möglich.
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Der Sitz des Fazilitätsagenten (Konsortialführer, Zahlstelle, Sicherheitentreuhänder) spielt bei der Zählung der Rechtsordnungen keine Rolle. Er muss allerdings seinen Sitz (lt. Registergericht) in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union haben.
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Ein vertraglich festgehaltener Garantiegeber wird als einschlägig bezeichnet, wenn der Hauptschuldner der Kreditforderung kein eigenes notenbankfähiges Rating besitzt und auf das Rating des Garantiegebers abgestellt werden soll.
Vor Einreichung einer Kreditforderung mit einschlägigem Garantiegeber ist unbedingt Kontakt mit dem Fachsupport Kreditforderungen aufzunehmen, da vor der Nutzung der Garantie seitens der Bundesbank eine Prüfung des Kreditvertrages, der Garantieerklärung sowie eines ggf. erforderlichen Rechtsgutachtens erforderlich ist.Informationen zur Erfüllung des Bonitätsanspruchs durch Mitverpflichtete, z.B. durch eine Garantie, sind in Nr. 16 der Bonitäts-Bedingungen zu finden.
Weiterführende Informationen
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Einreichungen (inkl. Updates und Rücknahmen) von Kreditforderungen werden grundsätzlich gleichtägig bearbeitet und der Beleihungswert anschließend direkt auf dem Sicherheitenkonto gebucht. Die Bearbeitung erfolgt innerhalb der Supportzeiten (08:00 − 16:00 Uhr). Ist eine gleichtägige Bearbeitung einer Einreichung – unbeschadet der rechtlich wirksamen Einreichung durch die Übermittlung von Forderungsdaten – aus einem wichtigen Grund (z. B. Schuldner mit Sitz im Ausland) nicht möglich, erfolgt die Bearbeitung am nächsten Geschäftstag. Ist eine Bearbeitung der Einreichungen bis zu dem vorgenannten Zeitpunkt nicht möglich, wird der Teilnehmer umgehend darüber informiert. Ein weitergehender Anspruch gegenüber der Deutschen Bundesbank besteht nicht.
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Unverzüglich bedeutet, dass diese Änderungen spätestens im Laufe des nächsten Geschäftstags in MACCs als Update zu erfassen sind.
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Ein Fazilitätsagent ist ein Kreditinstitut, das die Verwaltung des Kredits, insbesondere die Einziehung und Weiterleitung von Zahlungen übernimmt.
Als Fazilitätsagenten in MACCs werden bei Schuldscheindarlehen die Zahlstelle und bei Konsortialkrediten der Konsortialführer, die Zahlstelle und der Sicherheitentreuhänder bezeichnet.
Dabei sind die oben genannten Begriffe für die Fazilitätsagenten nicht wörtlich zu nehmen, entscheidend ist die vertraglich geregelte Funktion. Fazilitätsagenten (Sicherheitentreuhänder, Konsortialführer, Zahlstelle) sind in AnaCredit bspw. als Servicer benannt.
Wir verweisen hier auch auf unsere AGB Abschnitt V Nummer 11 Absatz 1 Fußnote 12.
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PSE steht für Public Sector Entity und bezeichnet Unternehmen der öffentlichen Hand im Sinne der CRR (Capital Requirements Regulation (Kapitaladäquanzverordnung)). Ein PSE1-Schuldner ist i.d.R. eine Gebietskörperschaft z. B. eine Gemeinde, Stadt, Bundesland usw.
Ein PSE2-Schuldner kann ein nichtfinanzielles Unternehmen im Besitz einer Gebietskörperschaft mit einer öffentlichen Rechtsform z. B. eine Anstalt oder Körperschaft des öffentlichen Rechts sein. Die Klassifizierung als PSE2-Schuldner erfolgt per Einzelfallentscheidung.
Sollten PSE-Schuldner kein eigenes ECAI-Rating haben besteht für diese Schuldner die Möglichkeit ein abgeleitetes ECAI-Rating gem. Nr. 4 (5) der Bonitäts-Bedingungen (Besondere Bedingungen für die Bonitätsbeurteilung von Sicherheiten, die nicht von der EZB im Sicherheitenverzeichnis nach Abschn. V Nr. 3 (1) AGB/BBk veröffentlicht sind: Bonitäts-Bedingungen) anzuwenden. Für die Ableitung des Ratings ist die Einordnung in die entsprechende PSE-Kategorie maßgeblich.
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Über das Menu „Einreichung > Schuldner > Erfassen“ sind die Schuldnerdaten zu erfassen und durch einen weiteren MACCs-User Ihres Hauses freizugeben. Nach erfolgreicher Anlage in MACCs durch Beschäftigte der Bundesbank, die auch die Einleitung von Bonitätsermittlungen umfassen kann, steht der Schuldner über die Schuldnersuche zur Verfügung.
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Zu einer durch den Teilnehmer gewählten Ratingquelle (ICAS, IRB , etc.) wird in MACCs ein sogenannter „Pool“ (mit Pool-ID, Poolart und Sicherheitenkonto) zugeordnet. Der Pool dient zum einen der Buchung der Umsätze auf dem für den Pool hinterlegten (Zusatz-)Sicherheitenkonto und ggf. der Separierung von Kreditforderungsbeständen.
Je Teilnehmer steht grundsätzlich ein geldpolitischer Pool zur Verfügung. Des Weiteren wurden technische Vorbereitungen für die Nutzung zwei weiterer Poolarten (ACC, TARGET-Contingency) in MACCs eingerichtet.
Über die Nutzung weiterer geldpolitischer Pools und/oder weiterer Poolarten entscheidet die EZB.
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Sofern im Schuldscheindarlehensvertrag keine spezielle Kontaktadresse der Zahlstelle aufgeführt ist, ist grundsätzlich die aktuelle Geschäftsanschrift des Instituts laut Handelsregister zu erfassen.
Für den Fall, dass eine spezielle Kontaktadresse der Zahlstelle im Schuldscheindarlehensvertrag aufgeführt ist, ist diese in MACCs zu erfassen. Liegen weitere Adressangaben vor, wie z. B. die zuständige Abteilung im Hause, so ist diese ebenfalls zu erfassen, da dies die Postzustellung erleichtert. Auf die Erfassung der Namen von Mitarbeitern sollte verzichtet werden.
Zu beachten ist, dass zu jedem Schuldscheindarlehen aktuelle Daten vorzuhalten sind. Nur auf Basis aktueller Informationen lassen sich die Vorgaben der AGB überprüfen. Das bedeutet, dass bei Änderungen der Adressdaten während der Kreditlaufzeit eine Aktualisierung der Adressdaten der Vertragsparteien durch den MACCs-Teilnehmer erfolgen muss.
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Für die Kennzeichnung von Krediten als „gezogene Kreditlinie“ in MACCs sind folgende Kriterien heranzuziehen:
- Der Kredit stammt aus einer Kreditlinie, die grundsätzlich auch wiederholt in Anspruch genommen werden kann, aber nicht aus einer revolvierenden Kreditlinie.
- Der Kredit ist insbesondere kein Kreditkarten- oder Überziehungs- bzw. Kontokorrentkredit.
- Der Kredit kann die ganze Kreditlinie oder Teile (Ziehungen/Tranchen) davon ausmachen.
- Für jede Ziehung/Tranche existieren separate Vereinbarungen.
- Jede Ziehung/Tranche ist separat in MACCs einzureichen und mit dem Kennzeichen „Gezogene Kreditlinie – Ja“ zu belegen.
Darüber hinaus sind Kreditforderungen, die auf Basis eines Finanzierungsrahmens nach Bau- oder Projektfortschritt ausgezahlt werden, in MACCs auch als „gezogene Kreditlinie“ zu kennzeichnen.
Bei Schuldscheindarlehen ist das Kennzeichen „gezogene Kreditlinie“ immer mit „nein“ zu belegen.
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Zulässige Schuldner können nicht-finanzielle Kapitalgesellschaften, öffentliche Stellen (ohne öffentliche finanzielle Kapitalgesellschaften), multilaterale Entwicklungsbanken und internationale Organisationen sein.
Die Zuordnung zu den entsprechenden Sektoren (Sektor S. 11 für nicht-finanzielle Kapitalgesellschaften und S. 13 für öffentliche Stellen) richtet sich nach dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Union (Verordnung (EU) Nr. 549/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 – ESVG; siehe dort Kapitel 2 Nummer 2.45 ff.). Die zuständige Stelle in der Bundesbank für die Klassifizierung nach ESVG 2010 ist die Kundensystematik. Unter kundensystematik@bundesbank.de können Sie sich in Zweifelsfällen über die Sektoreneinstufung informieren. Eine Liste der anerkannten multilateralen Entwicklungsbanken und internationale Organisationen finden Sie auf der Homepage der EZB.
Weiterführende Informationen
teilweise in englischer Spache
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Bei der „Kennung der beobachteten Einheit“ handelt es sich um einen sog. Identifier (d. h. „Kennung“) und nicht um ein Attribut. Die Information ist dem Header der AnaCredit-Meldung Ihres Hauses zu entnehmen und dort als Observed Agent Identifier (in der Meldedatei: OBSRVD_AGNT_CD) enthalten. Die „Kennung der beobachteten Einheit“ entspricht in Deutschland in den meisten Fällen der Bankleitzahl des meldenden Instituts.
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Für die Nutzung von Kreditforderungen im Rahmen längerfristiger TARGET-Störungen benötigen Sie ein spezifisches Zusatz-Sicherheitenkonto. Die Beantragung erfolgt über die Unterzeichnung einer Abtretungserklärung von Kreditforderungen für diesen speziellen Sicherungszweck auf dem Vordruck Nr. 5501‑2 der Deutschen Bundesbank. Den Vordruck der spezifischen Abtretungserklärung finden Sie im Bereich Kundeninformationen im Abschnitt Vordrucke. Vor dem Versand der spezifischen Abtretungserklärung empfehlen wir Ihnen, mit dem Fachsupport Kreditforderungen Kontakt aufzunehmen.
Weiterführende Informationen
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Der Geschäftspartner hat über eingereichte (mithin an die Deutsche Bundesbank abgetretene) Schuldscheindarlehen ausgestellte Schuldscheine gesondert aufzubewahren, das heißt z. B. in einem separaten Ordner, in einem Stahlschrank/Tresor oder aber auch in einem elektronischen Verzeichnis getrennt von den Schuldscheinen über nicht eingereichte Schuldscheindarlehen. Bei einer elektronischen Übertragung kommt der Geschäftspartner nicht in den Besitz des Schuldscheins, so dass ihn die Aufbewahrungspflicht nach Abschnitt V. Abs. 2 S. 3 AGB/BBk nicht trifft.
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Eine sukzessive Einreichung und damit eine Erhöhung des eingereichten Nominalbetrages einer Forderung z. B. nach Bau- oder Projektfortschritt ist grundsätzlich möglich. Dabei ist zu beachten, dass immer der Gesamtbetrag der Auszahlung eines Kredites (ausstehender Kreditbetrag) auch als Forderung in MACCs eingereicht wird. Diese beiden Werte müssen identisch sein. Eine Aktualisierung des ausstehenden Kreditbetrages ist durch ein Update in MACCs zu erfassen. Als Kreditauszahlungsdatum ist immer der Tag der ersten Auszahlung in MACCs anzugeben, das Kreditauszahlungsdatum bleibt somit über die Laufzeit des Kredites immer gleich.
Kreditforderungen, die auf Basis eines Finanzierungsrahmens nach Bau- oder Projektfortschritt ausgezahlt werden, sind in MACCs mit dem Kennzeichen „gezogene Kreditlinie“ zu versehen.
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Diese Kreditforderungen können Sie nicht direkt bei der Bundesbank einreichen. Hier handelt es sich um eine grenzüberschreitende Nutzung von Kreditforderungen, dazu ist das CCBM-Verfahren zu nutzen. Die Einreichung der Kreditforderung muss über die Zentralbank erfolgen, deren Rechtsordnung der Kreditforderung zugrunde liegt.
Als Grundlage für die grenzüberschreitende Nutzung dienen bilaterale Vereinbarungen zwischen den beteiligten Zentralbanken. Details zum CCBM-Verfahren und zu den vorliegenden bilateralen Vereinbarungen können Sie beim Fachsupport Kreditforderungen erfragen.
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Über das Menu „Einreichung - Kreditforderung - Neueinreichung erfassen“ oder „Auswertung - Schuldnersuche“ kann man nach allen in MACCs vorhandenen Schuldnern suchen. Des Weiteren stehen Ihnen zusätzlich im ExtraNet Schuldnerlisten zur Verfügung, sofern Sie die Rollen “Infodatei Schuldner (File Download)“ und/oder „Infodatei PSE (File-Download)“ beantragt haben.
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Bei einer (vorzeitigen) Tilgung einer Kreditforderung bedarf es eines unverzüglichen Updates in MACCs (d. h. spätestens im Laufe des nächsten Geschäftstages). Der Nominalbetrag der Kreditforderung muss auf den neuen Nominalbetrag/ausstehenden Kreditbetrag aktualisiert werden.