Gläubiger-Identifikationsnummer

Um am Lastschriftverfahren teilnehmen zu können, müssen Unternehmen u.a. eine Gläubiger-Identifikationsnummer besitzen. Die Ausgabe der Nummern übernimmt in Deutschland die Bundesbank in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft (DK). Anträge können nur elektronisch gestellt werden.

Allgemeine Hinweise

Das SEPA-Lastschriftverfahren ist ein System für Zahlungen in Euro. Es gibt eine spezielle Nummer, die Gläubiger-Identifikationsnummer, die jeder Person oder Firma zugewiesen wird, die Geld per Lastschrift einziehen möchte. Diese Nummer hilft dabei, den Einziehenden eindeutig zu identifizieren.

Zusammen mit einer weiteren Nummer, der Mandatsreferenznummer, wird die Gläubiger-Identifikationsnummer durch den gesamten Zahlungsprozess weitergegeben. Diese beiden Nummern zusammen ermöglichen es, ein Lastschriftmandat eindeutig zu erkennen. So kann der Schuldner überprüfen, ob das Mandat gültig ist.

In Deutschland wird die Gläubiger-Identifikationsnummer von der Deutschen Bundesbank in Zusammenarbeit mit der Deutschen Kreditwirtschaft vergeben. Diese Nummer sagt nichts über die rechtliche oder wirtschaftliche Situation des Antragstellers aus.

Wichtig ist, dass die Zuteilung dieser Nummer nicht automatisch bedeutet, dass man Lastschriften einziehen darf. Dafür muss das Kreditinstitut des Antragstellers zustimmen.