„Zahlen offline oder online“ Interview mit der Südwest Presse
Das Gespräch führte Sabine Rößing.
Der ECON‑Ausschuss des Europäischen Parlaments stimmt heute über das Single-Currency-Package ab. Gibt es wesentliche Veränderungen gegenüber den Vorschlägen der EU‑Kommission?
Die Kernelemente der Verordnungen sind im Grunde geblieben, etwa beim Status des digitalen Euro als gesetzliches Zahlungsmittel oder den Verpflichtungen von Banken und Zahlungsdienstleistern, den digitalen Euro anzubieten. Über das weitere Vorgehen etwa bei den Haltegrenzen – also den Obergrenzen dafür, wie viel digitales Zentralbankgeld eine Person maximal in ihrer Wallet halten darf – müssen noch Vereinbarungen getroffen werden.
Das Single-Currency-Package sieht vor, den digitalen Euro sowohl online als auch offline zur Verfügung zu stellen. Ein erster Berichtsentwurf des Parlaments sah lediglich die Einführung einer Offline-Variante vor.
Genau, inzwischen hat sich eine Mehrheit im Parlament für einen digitalen Euro ausgesprochen, der online für alle Zahlungssituationen und offline für Zahlungen im stationären Handel und zwischen Personen verfügbar sein soll. Das stärkt Europas Souveränität im Zahlungsverkehr. Die Offline-Version, in der die Zahlung nur zwischen den Geräten von Zahler und Zahlungsempfänger ausgetauscht wird, ist ein echter Mehrwert, gerade wenn wir uns vor Augen halten, dass es immer noch Regionen in Europa gibt, in denen eine Internetverbindung nicht zuverlässig zur Verfügung steht.
Können sich Verbraucher aussuchen, welche Variante sie nutzen möchten?
In der Tat sollen Verbraucher entscheiden können, ob sie online oder offline bezahlen wollen. Allerdings soll es für die Offline-Nutzung Obergrenzen geben, um Geldwäsche vorzubeugen, und für Zahlungen im Onlinehandel ist man natürlich immer auf eine Internetverbindung angewiesen.
Welche Obergrenzen sind im Gespräch?
Die Kommission muss dazu noch Festlegungen treffen. Sie wird sich dabei auf eine Empfehlung der Europäischen Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung stützen.
Was brauche ich, um Offline-Zahlungen leisten zu können?
Diskutiert wird, dass die Nutzer eine Wallet im Smartphone oder alternativ eine Bezahlkarte für Zahlungen nutzen könnten. Zudem sollen sie festlegen können, ob sie online oder offline zahlen wollen.
Im kommenden Jahr soll eine Pilotphase starten: Bleibt es dabei?
Ja, das bereiten wir weiter vor. Ein Pilotbetrieb, also Tests mit einem ausgewählten Kreis aus Banken und Zahlungsdienstleistern, wenigen Händlern und Beschäftigten des Eurosystems soll in der zweiten Jahreshälfte 2027 beginnen.
Was käme auf die teilnehmenden Unternehmen zu, welche Aufgaben hätten sie?
Sie müssen sich auf den Betrieb des digitalen Euro vorbereiten, also vor allem die technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen schaffen: Wie können digitale Euro empfangen oder mit ihnen bezahlt werden?
Wer ist verantwortlich für die Infrastruktur?
Die zentrale Plattform für die Ausgabe und Verrechnung des digitalen Euro muss vom Eurosystem zur Verfügung gestellt wer-den. Wir wollen den digitalen Euro eng zusammen mit den Banken gestalten. Das Eurosystem stellt die Infrastruktur, die Banken bieten den digitalen Euro an. Ob sie ihn in ihre eigenen Apps integrieren oder über die App des Eurosystems anbieten, bleibt ihnen überlassen. Private Innovationen sollen genügend Spielraum haben.
Wären Verbraucher denn auch in den Infrastrukturtest einbezogen und wie?
Verbraucher können erst dann einbezogen werden, wenn die gesetzliche Grundlage gelegt wurde.
Welches sind nun die nächsten Schritte?
Ich gehe davon aus, dass es auch im Plenum des Europäischen Parlaments Anfang Juli eine klare Mehrheit für die Verordnungsvorschläge geben wird. Die erste sogenannte Trilog-Sitzung, in der EU‑Parlament, Kommission und Rat miteinander verhandeln, ist für den Juli angesetzt. Ich bleibe zuversichtlich, dass der gesetzliche Rahmen bis zum Ende des Jahres verabschiedet wird.
Zum Thema Bargeldverordnung: Der EU‑Ministerrat und – etwas abgeschwächter – auch die Kommission hatten eine sehr strenge Annahmepflicht für Bargeld vorgeschlagen: Was sagt das Parlament dazu?
Der ECON‑Rat sieht im Vergleich zur Kommission sogar eine weitergehende Annahmeverpflichtung vor. Einseitige Annahme-Ausschlüsse von Händlern durch AGB oder No-Cash-Signs werden künftig verboten sein. Wenige Ausnahmen wird es unter anderem bei Verkaufsstellen ohne Personal geben, wie etwa Bezahlautomaten.
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