Anpassung des Basiszinssatzes zum 1. Juli 2006 auf 1,95 %

Gemäß § 247 Abs. 2 BGB ist die Deutsche Bundesbank verpflichtet, den aktuellen Stand des Basiszinssatzes im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.

Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres.

Der marginale Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank am 27. Juni 2006 beträgt 2,83 %. Er ist seit dem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt am 1. Januar 2006 um 0,58 Prozentpunkte gestiegen (der marginale Zinssatz der letzten Hauptrefinanzierungsoperation im Dezember 2005 hat 2,25 % betragen).

Hieraus errechnet sich mit dem Beginn des 1. Juli 2006 ein Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs von 1,95 % (zuvor 1,37 %).

Der neue Basiszinssatz wird in der Ausgabe des Bundesanzeigers vom 29. Juni 2006 (Nr.119) bekannt gegeben.