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Das Projekt digitaler Euro macht Fortschritte. In der Vorbereitungsphase, die von November 2023 bis Oktober 2025 dauerte, wurde die technische Entwicklung vorangetrieben, und Tests und Experimente lieferten Erkenntnisse. Dabei baute die Arbeit auf den in der Untersuchungsphase festgelegten Gestaltungsoptionen und technischen Anforderungen auf.
Untersuchungs- und Vorbereitungsphase sind nun abgeschlossen, und das Eurosystem schreitet mit der technischen Arbeit voran. Marktteilnehmer werden noch stärker einbezogen, und der Gesetzgebungsprozess wird weiterhin unterstützt. Unser Ziel ist es, für eine potenzielle Erstausgabe des digitalen Euro im Jahr 2029 bereit zu sein. Wir gehen davon aus, dass die für die Einführung des digitalen Euro erforderlichen Rechtsvorschriften 2026 verabschiedet werden.
Weiterführende Informationen
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Das Eurosystem, das die EZB und die nationalen Zentralbanken des Euroraums – darunter auch die Deutsche Bundesbank – umfasst, will dafür sorgen, dass der digitale Euro den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer gerecht wird. Aus diesem Grund tauscht sich das Eurosystem regelmäßig mit verschiedenen Gruppen aus, die den digitalen Euro letztlich nutzen würden. Dazu zählen politische Entscheidungsträger, Gesetzgeber, Marktakteure, zivilgesellschaftliche Organisationen und Privatpersonen.
Dieser Austausch findet in unterschiedlichen Gremien statt. Eines davon ist das Euro Retail Payments Board, dem Interessenträger aus allen Bereichen des europäischen Marktes für Massenzahlungen angehören. Ein anderes ist die Rulebook Development Group. Sie setzt sich aus hochrangigen Fachleuten aus dem öffentlichen und privaten Sektor mit Erfahrung im Finanzwesen und im Zahlungsverkehr zusammen. Die Deutsche Bundesbank ist im EPRB vertreten.
Das Eurosystem steht zudem im regelmäßigen Austausch mit
- privaten Unternehmen, die ihr auf Basis ihrer Markt- und Fachkenntnisse und technischen Tests auf der Innovationsplattform für den digitalen Euro Feedback zu den technischen Aspekten des digitalen Euro geben;
- europäischen Organisationen der Zivilgesellschaft, deren Meinungen sie im Rahmen von Seminaren einholt, um einen offenen Dialog zu fördern;
- potenziellen Endnutzerinnen und Endnutzern, deren Bedürfnisse und Präferenzen sie mittels Umfragen, Interviews und Fokusgruppen in Erfahrung bringt.
Die EZB nimmt regelmäßig an den Sitzungen der Euro-Gruppe teil, also den Treffen der Finanzministerinnen und Finanzminister der Euro-Länder. Zudem informiert sie den Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments regelmäßig über den aktuellen Stand des Projekts zum digitalen Euro.
Weiterführende Informationen
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Am 28. Juni 2023 hat die Europäische Kommission das Paket zur einheitlichen Währung vorgelegt. Es enthält Vorschläge zur Gewährleistung der Möglichkeit, Bargeld zu verwenden, und zur Schaffung eines Rahmens für die potenzielle Einführung eines digitalen Euro. Die EZB begrüßt, dass der Vorschlag für einen digitalen Euro mit einem Vorschlag zur Stärkung der Rolle von Bargeld einhergeht. Beide wären gesetzliche Zahlungsmittel und Formen von Zentralbankgeld. Mit dem Gesetzesentwurf soll sichergestellt werden, dass Privatpersonen und Unternehmen durch einen etwaigen künftigen digitalen Euro die Möglichkeit hätten, überall im Euroraum digital zu bezahlen: mit einer allgemein akzeptierten, kostengünstigen, sicheren und resilienten Form von Zentralbankgeld.
Während des Rechtsetzungsverfahrens leistet die EZB bei Bedarf Unterstützung und berät in technischen Fragen. Ergibt sich aus den Gesetzgebungsberatungen Änderungsbedarf, so wird das Eurosystem dies bei der Gestaltung des digitalen Euro berücksichtigen.
Der EZB-Rat wird erst nach Verabschiedung der Verordnung zur Einführung des digitalen Euro über die Ausgabe eines digitalen Euro entscheiden.
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Im Rahmen der Rulebook Development Group (RDG) ist das Eurosystem dabei, einen Entwurf des Regelwerks auszuarbeiten. Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit mit Vertretern des europäischen Marktes für Massenzahlungen.
Die RDG besteht aus hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern europäischer Verbände, die sowohl die Angebots- als auch die Nachfrageseite des europäischen Marktes für Massenzahlungen repräsentieren. Arbeitsgrundlage sind die Gestaltungsoptionen für den digitalen Euro, die der EZB-Rat bereits genehmigt hat.
Innerhalb der RDG wurden spezielle Workstreams eingerichtet. Diese konzentrieren sich auf Teile des Regelwerks, die besonderes Fachwissen erfordern.
Im Juni 2025 wurde der RDG ein überarbeiteter vorläufiger Entwurf des Regelwerks für den digitalen Euro zur Marktkonsultation vorgelegt. Der Entwurf des Regelwerks baut ausreichend für künftige Anpassungen vor, die sich aus der endgültigen Fassung der Verordnung über die Einführung des digitalen Euro ergeben könnten. Sie würden nach der Verabschiedung des Rechtsakts berücksichtigt werden.