Integrated Reporting Framework – IReF
Das Integrated Reporting Framework (IReF) auf einen Blick
IReF vereint und harmonisiert die bisherigen statistischen Meldeanforderungen und ist der erste konkrete Schritt zur Integration von statistischen, aufsichtlichen und abwicklungsbezogenen Meldungen in Europa. Langfristig wird IReF den Meldeaufwand für Banken deutlich reduzieren. IReF wird in einer europäischen Cloud implementiert, um die digitale Souveränität Europas zu stärken.
In ihrer Pressemitteilung vom 8. Juni 2026 hat die EZB wichtige Meilensteine der Einführung von IReF bekanntgegeben:
EZB gibt wichtige Meilensteine der Einführung des Rahmenwerkes für ein integriertes Meldewesen (Integrated Reporting Framework – IReF) bekannt | Deutsche Bundesbank
Eckpunkte zum Zeitplan
- Beschluss des EZB-Rates am 23. April 2026 zum Start der Umsetzungsphase
- Öffentliche Konsultation des IReF-Verordnungsentwurfs in der zweiten Jahreshälfte 2027
- Einjährige Pilotphase ab dem zweiten Quartal 2030
- Offizieller IReF-Berichtsstart im zweiten Quartal 2031 mit einer einjährigen Parallelphase
Initiativen zur Unterstützung des Bankensektors
Die Erstellung von IReF-Daten wird durch das Banks' Integrated Reporting Dictionary (BIRD) unterstützt – eine freiwillige Initiative, die Banken bei der Umsetzung der Meldeanforderungen hilft.
Die Umsetzung und Weiterentwicklung von IReF wird vom Joint Bank Reporting Committee (JBRC) koordiniert, das auch an einem gemeinsamen Datenwörterbuch (Common Data Dictionary) und einer langfristigen Strategie für ein integriertes Meldewesen arbeitet.
Hintergrund
Die Banken in der EU unterliegen einer Reihe von statistischen und aufsichtlichen Meldepflichten. Für die statistischen Meldepflichten im Eurosystem legen die statistischen Verordnungen der EZB grundsätzlich die zu meldenden Informationen fest, regeln aber nicht, wie der eigentliche Meldeprozess aussieht. Dies hat beispielsweise zur Folge, dass die Meldetermine für die einzelnen Statistiken in den verschiedenen Ländern variieren können. Darüber hinaus resultiert dies unter anderem in einer unterschiedlichen Revisionspolitik, verschiedenen Meldeerleichterungen sowie Abweichungen im Korrekturprozess und beim Korrekturzeitpunkt.
Ziel
Das Ziel von IReF ist es, die bestehenden statistischen Datenanforderungen des ESZB so weit wie möglich in einen einheitlichen, standardisierten Berichtsrahmen zu integrieren. Dazu sollen in einem ersten Schritt im Wesentlichen die vier statistischen Erhebungen Kreditdatenstatistik (AnaCredit), Statistik über Wertpapierinvestments (Securities Holdings Statistics (SHS)), Monatliche Bilanzstatistik (BSI) und MFI-Zinsstatistik (MIR) in einer gemeinsamen Verordnung überschneidungsfrei vereint und soweit möglich auf hochgranularer Basis (Einzelkreditbasis, Einzelwertpapierbasis, Einzelkund*innenbasis) erhoben werden. Dies beinhaltet ebenfalls eine länderübergreifende Standardisierung der Datenerhebungs- und Verarbeitungsprozesse. Darüber hinaus sollen alle relevanten Meldepflichten aus den nationalen Erhebungsrahmen der nationalen Zentralbanken ebenfalls berücksichtigt werden.
IReF bildet zugleich eine Grundlage für weitere Datenintegrationsinitiativen in der Europäischen Union. Langfristig soll das Rahmenwerk dazu beitragen, statistische, aufsichtliche und abwicklungsbezogene Datenmeldungen schrittweise stärker zu integrieren und so den Meldeaufwand der Institute weiter zu verringern.
Vorteile
IReF bietet für Banken vielfältige Vorteile. Durch die Integration bestehender statistischer Anforderungen werden Überschneidungen und Redundanzen für alle berichtspflichtigen Banken minimiert. Darüber hinaus bietet die europaweite Standardisierung den Banken, die grenzüberschreitend tätig sind, weitreichende Vorteile, da die Anforderungen über die Grenzen hinweg vereinheitlicht werden. Durch die Wahrung des Proportionalitätsprinzips wird auch für kleinere Banken die Verhältnismäßigkeit sichergestellt, da für diese Banken eine geringere Meldepflicht gilt.
Auch die Nutzer*innen profitieren von der Integration der Meldungen, da die länderübergreifende Vergleichbarkeit der Daten erhöht wird und flexiblere Auswertungen und Analysen auf der Basis von hochgranularen Daten ermöglicht werden.
Zeitplanung und nächste Schritte
Die Einführung von IReF erfolgt schrittweise und in enger Abstimmung mit der Kreditwirtschaft.
Am 23. April 2026 beschloss der EZB-Rat, das Integrated Reporting Framework (IReF) sowie die Analytics- und Datenprojekte von der Untersuchungsphase, die Mitte 2023 begonnen hatte, in die Umsetzungsphase zu verlagern und traf die notwendigen Entscheidungen für Folgearbeiten durch die zuständigen Eurosystem/EZSB-Ausschüsse.
Der nachfolgende Zeitplan steht unter dem Vorbehalt der Verabschiedung der IReF‑Verordnung, deren endgültige Ausgestaltung vom Ergebnis der öffentlichen Konsultation im Jahr 2027 abhängt.
Zweite Jahreshälfte 2027: Durchführung einer öffentlichen Konsultation zum Entwurf der IReF‑Verordnung. Die Ergebnisse werden bei der Ausarbeitung des endgültigen Verordnungsentwurfs berücksichtigt.
Ab dem zweiten Quartal 2030: Start einer einjährigen Pilotphase, in der meldepflichtige Institute testen können, inwieweit sie die neuen IReF‑Meldeanforderungen erfüllen. Diese Phase dient dazu, technische und operative Fragen sowohl auf Seiten der Institute als auch des Eurosystems frühzeitig zu identifizieren und zu lösen.
Ab dem zweiten Quartal 2031: Offizieller Start der IReF‑Berichterstattung. Für die betroffenen statistischen Meldungen ist zunächst eine einjährige Parallelphase vorgesehen, in der die bisherigen Meldungen neben den neuen IReF‑Meldungen weitergeführt werden.
Umsetzung und technischer Rahmen
Ein Umsetzungsplan zur IReF‑Verordnung wird derzeit erarbeitet. Er enthält zusätzliche methodische und technische Details und beschreibt, wie sich die einzelnen nationalen Erhebungen im Zuge der Einführung von IReF verändern werden.
IReF wird in einer europäischen Cloud‑Infrastruktur implementiert. Damit trägt das Eurosystem der aktuellen geopolitischen Entwicklung Rechnung und setzt stärker auf EU‑basierte Technologielösungen, um die digitale Souveränität Europas zu stärken.
Einbindung der Banken und Kommunikationsaktivitäten
Im gesamten Prozess wurden die Banken bisher an verschiedenen Stellen eingebunden. So leitete das ESZB im November 2020 eine Kosten-Nutzen-Bewertung ein, um die Auswirkungen von IReF in Zusammenarbeit mit der Kreditwirtschaft zu bewerten. Diese Bewertung wurde im April 2021 abgeschlossen und bestätigte eine starke Unterstützung für IReF innerhalb des europäischen Bankensektors, da die Verringerung der Meldekosten die erforderlichen Investitionen überschreiten würde.
Eine weitere Einbeziehung der Banken wurde durch die Teilnahme an der ergänzenden Kosten-Nutzen-Analyse (cCBA) ermöglicht. Bei der Auswahl der Institute wurde auf eine breite Abdeckung des europäischen Bankensektors geachtet.
Die Rückmeldungen der europäischen Kreditwirtschaft wurden in drei thematische Berichte aufgeteilt. Diese Ergebnisse wurden im Februar und April 2024 veröffentlicht und können über folgenden Link eingesehen werden:
ecb.europa.eu
Auch in der weiteren Umsetzungsphase bleibt der Dialog mit dem Bankensektor zentral. Bereits vor der öffentlichen Konsultation zum IReF‑Verordnungsentwurf in der zweiten Jahreshälfte 2027 wird der Bankensektor wichtige Informationen über die IReF-Meldepflichten erhalten. Ziel ist es, einen konstruktiven Austausch zu ermöglichen und die Banken frühzeitig bei fachlichen, technischen und organisatorischen Vorbereitungen zu unterstützen.
Joint Bank Reporting Committee (JBRC)
Zur Koordination der Harmonisierung und Integration aufsichtsrechtlicher, statistischer und abwicklungsbezogener Meldeanforderungen für Banken in Europa haben EZB und EBA im Jahr 2024 das Joint Bank Reporting Committee (JBRC) eingerichtet. Die Einbindung des Bankensektors erfolgt über die Reporting Contact Group (RCG).
Das JBRC hat im vierten Quartal 2025 mit Unterstützung der RCG die Vorbereitungen für ein gemeinsames Datenwörterbuch (Common Data Dictionary) aufgenommen, das zur Standardisierung der Meldungen für Banken in der EU und als Referenz für künftige Datenintegrationsprojekte dienen soll. Zudem erarbeitet es eine langfristige Strategie für ein umfassenderes integriertes Meldewesen in Europa und legt Prioritäten für konkrete Workstreams fest, die auf eine weitere Harmonisierung und Effizienzsteigerung im Meldewesen abzielen.
Häufig gestellte Fragen
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