Allgemeine Suche
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Bonitätsanalyse
Zur Beurteilung der Bonität von Schuldnern nicht-marktfähiger Sicherheiten betreibt die Deutsche Bundesbank ein eigenes Bonitätsanalyseverfahren. Geschäftspartner können die Bonitätsanalyse zur Feststellung der Notenbankfähigkeit von Wirtschaftsunternehmen bzw. Schuldnern im Rahmen ihrer geldpolitischen Geschäfte nutzen.
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Wertpapierleihe im APP und PEPP (Securities Lending)
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Mitteilung konditionsrelevanter Daten
Hier finden Sie alle Informationen zur Mitteilung der konditionsrelevanten zum 10. Juni 2022. In Verbindung mit den Verzinsungsszenarien können sich Teilnehmer aus diesen Daten die Prämie bzw. Verzinsung ihrer TLTRO-III berechnen.
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Notenbankfähige Sicherheiten
Zur Besicherung aller Kreditgeschäfte verlangt das Eurosystem gemäß Artikel 18.1 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) von den Geschäftspartnern die Bereitstellung von notenbankfähigen Sicherheiten in ausreichender Höhe. Um als notenbankfähig eingestuft zu werden, müssen die Vermögenswerte eine Vielzahl von Zulassungskriterien erfüllen.
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Geldpolitische Sondermaßnahmen ab 2020
Die Geldpolitik des Eurosystems ab dem Jahr 2020 war geprägt durch den globalen Ausbruch der COVID-19-Pandemie und den sprunghaften Anstieg der Inflation ab 2021. Dies führte letztlich zu einer Serie von Leitzinsanhebungen des Eurosystems über insgesamt 450 Basispunkte (in einem Zeitraum von Juli 2022 bis September 2023).
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Hauptrefinanzierungsgeschäfte
Zentrales geldpolitisches Instrument der Geldmarktsteuerung durch das Eurosystem sind die wöchentlichen Hauptrefinanzierungsgeschäfte (auch Haupttender genannt) mit einer Regellaufzeit von einer Woche.
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Geldpolitische Sondermaßnahmen in der globalen Finanzkrise ab 2007
Mit dem Ausbruch der globalen Finanzkrise im Jahr 2007 und den damit verbundenen Verwerfungen im internationalen Bankensystem schwand zunehmend das gegenseitige Vertrauen zwischen den Geschäftsbanken, wodurch die für ein funktionsfähiges Korridorsystem notwendige Umverteilung von Liquidität über den Interbankenmarkt erheblich beeinträchtigt war. Banken im Euroraum begannen Liquidität zu horten bzw. diese nicht jeder Bank mit Liquiditätsbedarf zu verleihen, sodass der kurzfristige Geldmarkt die reibungslose Verteilung der Liquidität nicht mehr erfüllt hat. Die Volatilität der Kurzfristzinsen nahm deutlich zu. In der Folge hat der EZB-Rat eine Reihe geldpolitischer Sondermaßnahmen beschlossen und damit die Nutzung des geldpolitischen Handlungsrahmens zur Umsetzung der Geldpolitik verändert.
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Geldpolitische Sondermaßnahmen in der Staatsschuldenkrise ab 2010
Die europäische Staatsschuldenkrise war dadurch gekennzeichnet, dass einige Staaten des Euroraums aufgrund ihrer hohen Verschuldung – teilweise verursacht durch die Bekämpfung der Folgen der globalen Finanzkrise – in Schwierigkeiten gerieten, ihre Schulden zu refinanzieren und in Teilen den Zugang zur Kapitalmarktfinanzierung verloren. Um die geldpolitische Transmission zu schützen und eine ausreichende Liquiditätsbereitstellung für das Finanzsystem sicherzustellen, hat der EZB-Rat daher im Zuge des Krisenverlaufs verschiedene Sondermaßnahmen außerhalb des bis dahin üblichen Handlungsrahmens ergriffen.
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Der geldpolitische Handlungsrahmen während der Phase ausgeprägt niedriger Inflation ab 2014
Die geldpolitischen Maßnahmen des Eurosystems in den Jahren nach der europäischen Staatsschuldenkrise waren besonders geprägt durch eine länger anhaltende Phase, in der die Inflationsrate deutlich unter dem Zielwert des Eurosystems lag. In diesem Umfeld beschloss der EZB-Rat ab 2014 – in Ergänzung des bestehenden geldpolitischen Handlungsrahmens – verschiedene gezielte längerfristige Refinanzierungsgeschäfte (Targeted Longer-Term Refinancing Operations, TLTRO) sowie befristete geldpolitische Ankaufprogramme durchzuführen.