Die Europäische Zentralbank in Frankfurt am Main ©Robert Metsch / ECB

EZB-Rat: Leitzinsen unverändert

Der EZB-Rat hat heute beschlossen, die drei Leitzinssätze der EZB unverändert zu belassen. Die Inflation liegt weiterhin in der Nähe des mittelfristigen Zielwerts von 2 Prozent, und die Beurteilung der Inflationsaussichten durch den EZB-Rat ist weitgehend unverändert. Die Wirtschaft ist trotz des schwierigen weltweiten Umfelds weiter gewachsen. Der robuste Arbeitsmarkt, solide Bilanzen im privaten Sektor und die vergangenen Leitzinssenkungen des EZB-Rats sind nach wie vor wichtige Ursachen für die Widerstandsfähigkeit. Der Ausblick ist jedoch weiterhin von Unsicherheit geprägt, was insbesondere auf die anhaltenden globalen Handelskonflikte und geopolitischen Spannungen zurückzuführen ist.

Der EZB-Rat ist entschlossen, sicherzustellen, dass sich die Inflation auf mittlere Frist beim Zielwert von 2 Prozent stabilisiert. Die Festlegung des angemessenen geldpolitischen Kurses wird von der Datenlage abhängen und von Sitzung zu Sitzung erfolgen. So werden die Zinsbeschlüsse des EZB-Rats auf seiner Beurteilung der Inflationsaussichten und der damit verbundenen Risiken, vor dem Hintergrund aktueller Wirtschafts- und Finanzdaten, sowie der Dynamik der zugrunde liegenden Inflation und der Stärke der geldpolitischen Transmission basieren. Der EZB-Rat legt sich nicht im Voraus auf einen bestimmten Zinspfad fest.

EZB-Leitzinsen

Der Zinssatz für die Einlagefazilität sowie die Zinssätze für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte und für die Spitzenrefinanzierungsfazilität werden unverändert bei 2,00 Prozent, 2,15 Prozent bzw. 2,40 Prozent belassen.

Programm zum Ankauf von Vermögenswerten (APP) und Pandemie-Notfallankaufprogramm (PEPP)

Die APP- und die PEPP-Bestände verringern sich in einem maßvollen und vorhersehbaren Tempo, da das Eurosystem die Tilgungsbeträge von Wertpapieren bei Fälligkeit nicht wieder anlegt.

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Der EZB-Rat ist bereit, alle seine Instrumente im Rahmen seines Mandats anzupassen, um sicherzustellen, dass sich die Inflation auf mittlere Frist beim Zielwert von 2 Prozent stabilisiert, und um die reibungslose Funktionsfähigkeit der geldpolitischen Transmission aufrechtzuerhalten. Darüber hinaus steht das Instrument zur Absicherung der Transmission (Transmission Protection Instrument) zur Verfügung, um ungerechtfertigten, ungeordneten Marktdynamiken entgegenzuwirken, die eine ernsthafte Bedrohung für die Transmission der Geldpolitik im Euroraum darstellen. Dies ermöglicht dem EZB-Rat eine effektivere Erfüllung seines Preisstabilitätsmandats.