Allgemeine Suche
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Aufsichtliche Meldungen der Institute in Bezug auf die strukturelle Liquiditätsquote (NSFR)
Die Spezifizierung der aufsichtlichen Meldeanforderungen in Bezug auf die strukturelle Liquiditätsquote erfolgt in Artikel 17 sowie den Anhängen XII und XIII der Durchführungsverordnung (EU) 2021/451.
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Die wirtschaftliche Lage in Berlin und Brandenburg
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Cloud-Auslagerungen
Seit einigen Jahren gewinnt das Thema Auslagerung an Cloud-Anbieter im Finanzsektor stetig an Relevanz. Die Cloud-Nutzung bietet viele Chancen, die verantwortungsvoll genutzt werden müssen. Die Bankenaufsicht begleitet diesen Prozess sowohl auf der europäischen Ebene als auch national sowie im Dialog mit den Cloud-Anbietern und den Nutzern im Finanzsektor.
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Kreditrisikostandardansatz Artikel 111 bis 141 der Capital Requirements Regulation
Im Kreditrisikostandardansatz werden die Risikopositionen aufsichtlich vorgegebenen Forderungsklassen zugeordnet und die zugehörigen Bonitätsgewichte ermittelt.
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Aufsichtliche Beurteilung des bankinternen Liquiditätsrisikomanagements (ILAAP)
Die Erwartungshaltung der deutschen Aufsicht an die Ausgestaltung bankinterner Prozesse zur Sicherstellung einer angemessenen Liquiditätsausstattung (ILAAP) und deren Einbindung in die Gesamtbanksteuerung bei den Kreditinstituten ist in den MaRisk (insb. BTR 3) beschrieben.
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Kreditrisikominderungstechniken und Aufrechnungsvereinbarungen Artikel 192 bis 241 der Capital Requirements Regulation
Mit Kreditrisikominderungstechniken werden Besicherungsverträge der Institute bezeichnet, mit denen Risiken von Kreditpositionen reduziert werden.
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Vorbereitung und Prävention Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG)
Grundsätzlich müssen alle Banken einen Sanierungsplan erstellen. Diese sind jährlich zu aktualisieren und von der Aufsichtsbehörde zu prüfen.
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Allgemeine Ziele
Eine funktionierende Volkswirtschaft braucht ein stabiles Bankensystem. Die jüngste Finanzkrise hat gezeigt, welche massiven Konsequenzen die unkontrollierte Anhäufung von Risiken im Bankensektor für die gesamte Volkswirtschaft haben kann. Die Bankenaufsicht hat deshalb die Aufgabe, die Geschäftstätigkeit von Kreditinstituten zu überwachen und das Vertrauen der Anleger aufrechtzuerhalten, indem sie die Effizienz und Stabilität des Bankensystems sicherstellt.
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Fachgremium Groß- und Millionenkredit
Die Hauptaufgaben des Fachgremiums sind der Informationsaustausch über die Arbeit internationaler Arbeitsgruppen und die Erörterung institutsübergreifender Fragestellungen.