Allgemeine Suche
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Kreditrisikominderungstechniken und Aufrechnungsvereinbarungen Artikel 192 bis 241 der Capital Requirements Regulation
Mit Kreditrisikominderungstechniken werden Besicherungsverträge der Institute bezeichnet, mit denen Risiken von Kreditpositionen reduziert werden.
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Filialen in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein
In unseren Filialen können Sie gebührenfrei und unbefristet D-Mark-Banknoten und -Münzen umtauschen. In dieser Rubrik finden Sie die Öffnungszeiten und weitere Informationen zu den Filialen in der Region Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.
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Vorbereitung und Prävention Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG)
Grundsätzlich müssen alle Banken einen Sanierungsplan erstellen. Diese sind jährlich zu aktualisieren und von der Aufsichtsbehörde zu prüfen.
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Allgemeine Ziele
Eine funktionierende Volkswirtschaft braucht ein stabiles Bankensystem. Die jüngste Finanzkrise hat gezeigt, welche massiven Konsequenzen die unkontrollierte Anhäufung von Risiken im Bankensektor für die gesamte Volkswirtschaft haben kann. Die Bankenaufsicht hat deshalb die Aufgabe, die Geschäftstätigkeit von Kreditinstituten zu überwachen und das Vertrauen der Anleger aufrechtzuerhalten, indem sie die Effizienz und Stabilität des Bankensystems sicherstellt.
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Fachgremium Groß- und Millionenkredit
Die Hauptaufgaben des Fachgremiums sind der Informationsaustausch über die Arbeit internationaler Arbeitsgruppen und die Erörterung institutsübergreifender Fragestellungen.
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Liquiditätsregulierung
Das Ziel bankaufsichtlicher Liquiditätsvorschriften ist die Sicherstellung einer jederzeitigen Zahlungsbereitschaft der Institute. Mit der CRR, Verordnung (EU) Nr. 575/2013) wurden in Anlehnung an das Basler Liquiditätsrahmenwerk erstmals quantitative Vorschriften in europäisches Recht eingeführt. Die Umsetzung der beiden Basler Mindeststandards (LCR, NSFR) sowie der zusätzlichen Parameter für die Liquiditätsüberwachung (AMM) erfolgen durch entsprechende Durchführungsstandards sowie im Rahmen der CRR II.
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Frühzeitiges Eingreifen Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG)
Sollte sich die Finanzlage eines Instituts verschlechtern, stehen der Aufsichtsbehörde umfangreiche Befugnisse zur Frühintervention im SAG zur Verfügung.
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Fachgremium Krisenmanagement
Die Hauptaufgaben des Fachgremiums sind der Informationsaustausch über die Arbeit internationaler Arbeitsgruppen und die Erörterung institutsübergreifender Fragestellungen.
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Filialen in Rheinland-Pfalz und dem Saarland
In unseren Filialen können Sie gebührenfrei und unbefristet D-Mark-Banknoten und -Münzen umtauschen. In dieser Rubrik finden Sie die Öffnungszeiten und weitere Informationen zu den Filialen in der Region Rheinland-Pfalz und Saarland.