„Die zentrale Herausforderung für Banken entsteht daraus, dass die Welt schneller und volatiler wird“ Interview mit Michael Theurer, Mitglied des Vorstands der Deutschen Bundesbank und Karlheinz Walch, Leiter des Generaldirektorats Finanzaufsicht, Deutsche Bundesbank
Das Interview führte Philipp Otto, Chefredakteur der Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen (ZfgK)
Herr Theurer, wie hat sich Ihr Blick auf die Finanzstabilität in Deutschland aufgrund des Nahostkonflikts verändert? Die Inflation steigt, die Konjunkturerholung verzögert sich – wo sehen Sie drohende Risiken?
Theurer: Die geopolitischen Spannungen spielen für die Risikolage des deutschen Finanzsystems derzeit eine zentrale Rolle. Der Nahostkonflikt hat die ohnehin schwierige Lage – denken wir nur an den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, die US-Zollpolitik oder den schwelenden China-Taiwan-Konflikt – weiter verschärft, und die Finanzstabilitätsrisiken erhöht.
Kurzfristig sehen wir aber bislang keine akuten Warnsignale für stark negative Auswirkungen. Die Reaktionen an den Finanzmärkten waren bisher moderat. Auch zeigen unsere Analysen zu den Auswirkungen steigender Energiepreise und Zinsen, dass die Effekte aus den erwarteten Steigerungen für die Banken zwar spürbar, aber verkraftbar wären.
Mittelfristig könnte das Risikobild aber anders aussehen, besonders beim Kreditrisiko. Hierfür wird entscheidend sein, wie stark und wie langanhaltend etwa der Energiepreisschock ausfällt. Anhaltend höhere Energiepreise würden den bereits gebeutelten Unternehmenssektor weiter belasten, das verfügbare Einkommen der Haushalte reduzieren, Inflationserwartungen anheizen und Finanzierungskosten erhöhen. Die Kreditrisiken der Banken würden dann absehbar steigen.
Insgesamt gehe ich davon aus, dass uns die wirtschaftlichen Folgen des Konflikts noch länger begleiten und deutsche Kreditnehmer belasten werden – mit entsprechenden Folgen für die Banken.
Herr Walch, wie reagiert man da als Aufseher? Schauen Sie bei bestimmten Geschäften genauer hin? Herrscht größerer Gesprächsbedarf mit den Kreditinstituten?
Walch: Durch die eben skizzierte Risikolage haben wir das Kreditrisiko der deutschen Banken gerade besonders im Fokus. Bei Banken, die viele Kreditnehmer aus energie- oder konjunktursensitiven Sektoren haben, schauen wir genauer hin. Dazu zählen beispielsweise Maschinenbau-, Chemie- oder Automobilunternehmen, aber auch Unternehmen, die in der Schiff- und Luftfahrt oder im Tourismus tätig sind. Hinzu kommen Unternehmen, die stark exportabhängig sind. Diese Geschäftsmodelle sind von den höheren Energiepreisen und den wirtschaftlichen Folgeeffekten, die Herr Theurer gerade beschrieben hat, besonders betroffen. Und Banken, die viele solcher Unternehmen im Kreditportfolio haben, natürlich ebenso.
Die Gesprächsfrequenz haben wir schon zu Beginn des Nahostkonflikts erhöht. Die kritischste Phase steht uns aber voraussichtlich noch bevor, wenn die Krise länger andauert. Daher äußern wir gegenüber den Banken die klare Erwartung, die aktuell noch gute Ertragslage und robuste Kapitalsituation zu nutzen, um ausreichend Risikovorsorge zu bilden. Parallel sollten sie risikoreiche Sektoren im Kreditportfolio engmaschig verfolgen.
Herr Theurer, nicht nur die geopolitische Gemengelage wird immer unübersichtlicher, auch das Regulierungsrahmenwerk für europäische Banken wurde über Jahre hinweg immer dichter und komplexer. Nun sendet die deutsche Aufsicht Signale für eine Vereinfachung der Regeln. Was steht hinter diesem neuen Kurs?
Theurer: Um die Regulierung in ihrer heutigen Form zu verstehen, muss man sich bewusst machen, wie sie entstanden ist. Der Ursprung der Regeln, wie wir sie kennen, liegt in der Zeit nach der großen Finanzkrise von 2008. Zuvor mussten sich Banken nur an wenige und wenig komplexe Regeln halten. Diese Krise legte dann leider schmerzhaft offen, wie unzureichend diese Regeln in weiten Teilen waren. Mit dem damals gültigen Regelwerk konnten Banken Risiken eingehen, die in keinem Verhältnis zu ihren Kapitalreserven standen – im Vertrauen darauf, die Verluste im Zweifelsfall nicht selbst tragen zu müssen. Leider gab ihnen die Alternativlosigkeit, das Finanzsystem vor dem Zusammenbruch zu retten, damals Recht. Die Verluste wurden sozialisiert, während die vorherigen Gewinne privatisiert blieben. Die gemeinsame Lektion, die Gesellschaft, Politik und Aufsicht daraus zogen, war: So etwas darf sich nicht wiederholen. Und diesem Leitsatz folgten auch die Regulierer, als sie das Rahmenwerk damals grundlegend reformierten und Basel III auf den Weg brachten.
Heute, 18 Jahre später, kann man sagen, dass diese Reform sehr erfolgreich war: Sie stärkte die Finanzstabilität erheblich, reduzierte Risiken für Steuerzahlende und sicherte eine verlässlichere Kreditvergabe. Europäische Großbanken sind heute widerstandsfähiger denn je, das haben sie in verschiedenen Turbulenzen in den vergangenen Jahren unter Beweis gestellt.
In diesem Umfeld gibt es jetzt Forderungen nach einer Lockerung der Regulierung. Hier muss man aus meiner Sicht genau hinterfragen, was unter „Lockerung“ verstanden wird: Ist damit gemeint, dass die Regeln – gerade die Kapitalanforderungen – zu scharf sind? Oder, dass die Regeln zu kleinteilig, zu kompliziert und mitunter widersprüchlich sind?
Für die erste Lesart gibt es aus meiner Sicht keine Belege. Empirische Untersuchungen zeigen eher, dass höhere Kapitalanforderungen die Profitabilität von Banken nicht negativ beeinflussen[1]. Dagegen gibt es für die zweite Lesart aus meiner Sicht klare Hinweise. Als Aufseher erkennen wir an, dass es mittlerweile viele, komplexe Regeln gibt. Einige davon produzieren einen hohen Aufwand, um sie zu erfüllen; übrigens auch für uns, um sie zu überwachen. Aber sie tragen nicht nennenswert zur Finanzstabilität bei. Bei allen Verdiensten, die die reformierten Regeln zweifellos für die Finanzstabilität tragen, ist es essenziell, Regulierung immer wieder kritisch zu überprüfen. Daher setzen wir uns zusammen mit der BaFin dafür ein, die Regeln zu verschlanken und zu vereinfachen, wo sie unnötig komplex geworden sind. Für die Institute bietet das große Chancen: Sie können administrativen Aufwand einsparen und entstehende Freiräume nutzen, um beispielsweise ihr Kerngeschäft effizienter aufzusetzen und die Digitalisierung voranzutreiben. Hier wird es darauf ankommen, freiwerdende Ressourcen klug einzusetzen.
Unsere Haltung lässt sich also einfach zusammenfassen: Vereinfachung der Regeln ja; Deregulierung mit Absenkung der Kapitalanforderungen nein.
Zu den geplanten Vereinfachungsmaßnahmen zählt auch die Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk), die im Sommer dieses Jahres veröffentlicht werden soll. Warum brauchte es die Neugestaltung?
Walch: Gemeinsam mit der BaFin haben wir die MaRisk grundlegend überarbeitet. Wir adressieren damit zwei Punkte: Die neuen MaRisk sollen weniger komplex sein und den Banken noch größeren Spielraum geben, die Regeln proportional anzuwenden.
Mit der Novelle kehren wir übrigens zurück „zu den Wurzeln“, könnte man sagen – denn bei ihrer Einführung im Jahr 2005 waren die MaRisk noch ein ziemlich schlankes und prinzipienorientiertes Regelwerk. Über die Jahre wurden die Regeln dann allerdings immer umfangreicher und detaillierter. Das drehen wir jetzt zurück, in dem wir vereinfachen, wo immer das möglich ist, und uns stärker an Prinzipien als an detaillierten Vorgaben orientieren.
Derzeit sind wir auf der Zielgeraden der Konsultationsphase der 9. Novelle, die bis zum 8. Mai andauern wird. Mit Inkrafttreten der überarbeiteten MaRisk Mitte des Jahres sollen die neuen Regeln dann unmittelbar – also ohne Übergangsfrist – wirksam werden.
Mit welchen Erleichterungen dürfen Banken durch die MaRisk-Novelle rechnen?
Walch: Zur Reduzierung der Komplexität haben wir uns den Regeltext Wort für Wort vorgenommen. Dabei haben wir Dopplungen, z. B. zwischen KWG und MaRisk, entfernt und inhaltlich verwandte Anforderungen zusammengelegt. Auch stark detaillierte Regelungen haben wir kritisch geprüft. Dabei haben wir festgestellt, dass an etlichen Stellen die aktuellen Anforderungen granularer sind als nötig und sinnvoll. Dort haben die Banken künftig Ermessensspielräume – im Sinne einer prinzipienorientierten Regulierung.
Zur Stärkung der Proportionalität haben wir eine neue Institutsklassifizierung eingeführt, die zwischen sehr kleinen Instituten (Bilanzsumme unter einer Milliarde Euro), kleinen Instituten (Erfüllung der europäischen Definition für Small and Non-Complex Institutions) und übrigen LSIs unterscheidet. Besonders für die ersten beiden Kategorien haben wir neue Öffnungsklauseln eingeführt und auch die Erleichterungen der Aufsichtsmitteilung Proportionalität vom 26.11.2024 in den Regelungstext übernommen. Zusätzlich haben wir die bisherigen Öffnungsklauseln klargestellt und erweitert. So dürfen kleine Institute z. B. auf inverse Stresstests verzichten und müssen nur noch einen statt drei Liquiditätsstresstests durchführen. Im Berichtswesen können kleine Institute beispielsweise auf vorherige Risikoberichte verweisen, sollte es keine relevanten Veränderungen in einer Risikoart geben. Die Öffnungsklauseln machen die MaRisk also flexibler, und senken gerade für kleine und sehr kleine Banken spürbar den Erfüllungsaufwand.
Können Sie ein konkretes Beispiel für die stärkere Prinzipienorientierung der neuen MaRisk nennen?
Walch: Die bisherigen MaRisk-Vorschriften zum Kreditgeschäft haben z. T. direkt auf die einschlägigen EBA-Leitlinien verwiesen, die teils sehr detaillierte Anforderungen stellen. Wir haben diese Verweise in den neuen MaRisk größtenteils zurückgebaut, allerdings so, dass der Kern der Regelungen erhalten bleibt. Zum Beispiel haben wir die Verweise im Bereich der Kreditvergabe und der Überwachung von Kreditnehmern durch prinzipienorientierte Vorgaben ersetzt. Damit geben wir den Instituten mehr Spielraum in der Umsetzung dieser Regelungen.
Ein prinzipienorientiertes Regelwerk stellt andere Anforderungen an Banken als die bisherigen, detaillierteren Vorschriften. Wie sollten sich die Institute hierauf vorbereiten?
Theurer: Ich gehe davon aus, dass viele Banken die stärkere Prinzipienorientierung der neuen MaRisk begrüßen werden, da dieses Thema schon länger an uns herangetragen wurde. Dabei darf man jedoch eines nicht vergessen: Prinzipienorientierte Regeln stellen höhere Anforderungen an die Eigenverantwortung der Anwendenden als granulare, spezifische Vorgaben. Wer weniger „Checklisten“ zur Abarbeitung an die Hand bekommt, steht vor Ermessensspielräumen. Hier muss der jeweilige Anwendende Sachverhalte bewerten, sein Vorgehen argumentativ gut begründen und gegebenenfalls auch verteidigen.
Walch: An dieser Stelle komme ich gerne auf das Beispiel aus der Risikoberichterstattung zurück: Wenn kleine Institute künftig auf vorherige Risikoberichte verweisen dürfen, falls es keine relevanten Veränderungen in einer Risikoart gegeben hat, muss sich das Institut ausgehend vom eigenen Geschäftsmodell selbst Gedanken machen: Was sind relevante Veränderungen für unser Haus? Man wird also von der Regulierung weniger „an die Hand genommen“.
Theurer: Meine Einschätzung ist, dass dieser Paradigmenwechsel von granularen zu prinzipienorientieren Regeln für Anwendende zu Beginn herausfordernd sein kann, mittelfristig aber große Chancen für Entlastungen bietet. Um die Chancen wirklich nutzen zu können, sollten Banken aber zeitnah einen internen Kulturwandel anstoßen – hin zu mehr Reflexion und Eigenverantwortung.
Betrifft dieser Kulturwandel auch Sie als Aufseher?
Walch: Selbstverständlich. Auch wir Aufseher und Vor-Ort-Prüfende haben lange mit vergleichsweise detaillierten Regeln gearbeitet und dabei auch mal „abgehakt“, ob bestimmte Anforderungen erfüllt waren. Wie mein BaFin-Kollege Nikolas Speer es kürzlich ausdrückte, lautet unser neuer Maßstab nun aber: „Mehr das Prinzip beaufsichtigen und weniger das Detail“. Wir fangen also bei uns selbst an, und verfolgen künftig noch stärker als bisher einen risikoorientierten Ansatz, mit Fokus auf dem Risikomanagement des jeweiligen Instituts.
Theurer: Dieser Kulturwandel wird sicher nicht von heute auf morgen gelingen. Wir verfolgen ihn aber mit Nachdruck und haben dabei die Chancen – für die Banken wie für uns als Aufsicht – fest im Blick. Die Banken profitieren bei einer prinzipienorientierten Aufsicht davon, dass Entscheidungen wie z. B. Feststellungen einzelfallabhängiger und damit verhältnismäßiger werden. Wir als Aufsicht bekommen die Chance, unsere Ressourcen dort einzusetzen, wo sie den größten Nutzen bieten – zum Beispiel, indem wir Prüfungsschwerpunkte setzen, die auf das Risikoprofil der individuellen Bank abgestimmt sind, und diesen unseren vollen Fokus widmen, anstatt Formalitäten zu überprüfen.
Walch: Natürlich besteht die Gefahr, dass die entstehenden Ermessensspielräume durch Anwendende und Aufsicht unterschiedlich ausgelegt werden können. Das zählt zu den „Risiken und Nebenwirkungen“ prinzipienorientierter Regeln. Gerade am Anfang erwarte ich daher, dass es mehr Kommunikation zwischen Instituten und Aufsicht braucht. Ich bin jedoch zuversichtlich, dass wir im Austausch die gegenseitigen Argumente würdigen, und letztlich zu einem gemeinsamen Regelverständnis kommen werden.
Ist denn ganz konkret auch der Abbau von Vorschriften geplant?
Walch: Ja, mit der Novelle haben wir die MaRisk deutlich gekürzt. Beispielsweise gab es einige Dopplungen mit den Vorschriften des Digital Operational Resilience Act (DORA), die seit Januar 2025 anzuwenden sind. Entsprechend haben wir einige MaRisk-Vorschriften zu IT-Berechtigungen und ausgelagerten oder fremdbezogenen IKT-Dienstleistungen gestrichen. Auch bei den Vorgaben zu den besonderen Funktionen haben wir gekürzt. Wir haben zum Beispiel die Anforderungen an die Interne Revision im Allgemeinen Teil zusammengeführt, und die Ausführungen im Besonderen Teil der MaRisk gestrichen. Wo immer es möglich war, haben wir Formulierungen gestrafft.
Außerdem sind sämtliche Regelungen für signifikante Institute entfallen, da die MaRisk in ihrer neuen Fassung nur für Banken gelten, die nicht unter direkter Aufsicht der EZB stehen.
Im Spätsommer 2025 machten BaFin und Bundesbank einen gemeinsamen Vorschlag zur Einführung eines EU-Kleinbankenregimes. Falls dieses auf EU-Ebene umgesetzt wird, kämen besonders in Deutschland viele kleinere Banken dafür infrage. Die Teilnahme wäre allerdings freiwillig (opt-in-Verfahren). Welche konkreten Erleichterungen könnten teilnehmende Banken erwarten?
Theurer: Das Kleinbankenregime, wie wir es im gemeinsamen Non-Paper mit der BaFin skizziert haben, soll den Erfüllungsaufwand für kleine Banken mit traditionellem Geschäftsmodell senken. Das gibt ihnen die Möglichkeit, ihre Ressourcen produktiver einzusetzen – zum Beispiel, um bestehende Schwächen im Bereich Cyber-Resilienz oder Governance anzugehen. Aus unserer Sicht könnten die Kapitalvorschriften für diese Banken deutlich vereinfacht werden – ohne Abstriche bei der Stabilität des Bankensystems zu machen.
Um konkret zu werden: Kern unseres Vorschlags ist, teilnehmende Banken von der Erfüllung der komplexen risikogewichteten Eigenmittelanforderungen zu befreien. An der Ermittlung und Erfüllung dieser Anforderungen hängen regelmäßig viele Arbeitsschritte, wie die Erhebung, Verarbeitung und Pflege der Daten, mit denen das Risikogewicht jeder einzelnen Bilanzposition berechnet wird. Der operative Aufwand der betreffenden Banken würde also erheblich sinken.
Nicht in unserem Sinne wäre allerdings, wenn zugleich die Kapital- und Liquiditätsausstattung der Institute sinken würde. Daher schlagen wir vor, dass teilnehmende Banken anstelle der risikogewichteten Kapitalquote eine höhere ungewichtete Kapitalquote (Leverage Ratio) einhalten müssen. Diese würde deutlich über dem Basel-III-Mindestwert von 3 Prozent festgelegt und soll als „Backstop“ dienen – um ausreichend Kapital für potenzielle Verluste sicherzustellen.
Allerdings müssten Institute zur Nutzung des Kleinbankenregimes bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Unter anderem darf ihre Bilanzsumme zehn Milliarden Euro nicht überschreiten. Ist das geplante Kleinbankenregime damit wirklich für die Breite der deutschen Banken nutzbar? Nehmen wir beispielsweise eine Bank, die diese Schwelle überschreitet, jedoch ein regional begrenztes Geschäftsmodell mit geringen Handelsrisiken verfolgt – wäre sie vom Zugang ausgeschlossen?
Walch: Unser Vorschlag für ein Kleinbankenregime bezieht sich auf Banken, die u. a. eine Bilanzsumme von weniger als 10 Milliarden Euro haben, mindestens drei Viertel ihres Geschäfts im Europäischen Wirtschaftsraum abwickeln und geringe Risiken aus Handelsgeschäften eingehen. Konkret soll das Handelsbuch 50 Millionen Euro und 5 Prozent aller Vermögenswerte der Bank nicht überschreiten.
Alle Voraussetzungen sind dabei gleich „harte Kriterien“ – das heißt, eine Bank käme nur für das Regime infrage, wenn sie alle drei gleichermaßen erfüllt. Nach unseren Ermittlungen hätten mit diesen Zugangskriterien rund 1.000 der deutschen LSIs die Möglichkeit zur Teilnahme und damit nahezu alle, die es insgesamt in Deutschland gibt.
Theurer: Um noch einmal das Kriterium der Bilanzsummenschwelle aufzugreifen: Hier waren die Rückmeldungen aus Europa eher kritisch; viele Mitgliedsstaaten ordnen sie als zu hoch ein. Da das Kleinbankenregime im europäischen Konsens eingeführt werden muss, halte ich eine Erhöhung für unrealistisch.
Bislang handelt es sich beim Kleinbankenregime um einen Vorschlag der deutschen Aufsicht. Sie weisen selbst darauf hin: Zur Einführung muss dieses im europäischen Recht verankert werden. Welche Chancen sehen Sie für eine Zustimmung der anderen Mitgliedstaaten, deren Bankenlandschaft eher von größeren Häusern geprägt ist? Ist das Kleinbankenregime letztlich nur ein „deutsches Thema“?
Theurer: Sicherlich ist unser Vorschlag nicht überall auf Zustimmung gestoßen. Das ist aber, wie bei vielen Neuerungen, zunächst wenig überraschend. Und natürlich können wir Änderungen der EU-Regulierung nur gemeinsam mit unseren Partnerländern umsetzen. Allerdings hat mich meine Erfahrung als Mitglied diverser europäischer Gremien gelehrt, dass neue Vorschläge – auch wenn sie selten sofort und Punkt für Punkt umgesetzt werden – häufig Denkanstöße geben und Dinge „ins Rollen bringen“. Insofern sehen wir unseren Vorschlag nicht als fertiges Produkt, sondern als Startpunkt für die europäische Diskussion an. Immerhin haben wir eines schon jetzt erreicht: Die Stärkung der Proportionalität in der Bankenregulierung steht auf der Tagesordnung von EZB und europäischer Politik.
Die EU-Kommission wird im Herbst dieses Jahres einen Bericht zur Wettbewerbsfähigkeit des EU-Bankensektors veröffentlichen, auf dessen Grundlage dann konkrete Gesetzesänderungen diskutiert werden können. Einige der Zugangskriterien in unserem Kleinbankenregime-Vorschlag knüpfen an das europäische SNCI-Kriterium („Small and Non-Complex Institutions“) an. Auf diesem Ansatz, mit dem wir gute Erfahrungen gemacht haben, könnte man aufbauen, und zusätzliche Regelerleichterungen für SNCIs oder eine Ausweitung dieses Regimes auf mehr Banken anstoßen.
Die Bankenregulierung ist nicht nur in Europa und Deutschland im Wandel. In den USA kündigt die aktuelle Administration an, Banken zu „entfesseln“, und Deregulierung voranzutreiben. Gehen Ihre geplanten Vereinfachungsmaßnahmen vor dem Hintergrund weit genug? Oder müssen europäische Banken gegenüber US-Banken Wettbewerbsnachteile fürchten?
Theurer: Diese Frage hat für mich mehrere Aspekte. Zum einen zielt sie auf den Vergleich der Kapitalanforderungen an europäische und US-amerikanische Banken und die Frage, welchen Einfluss die Basel III-Finalisierungsvorschläge („Basel Endgame“) aus den USA haben werden. Zum anderen geht es darum, ob und wenn ja, wie sich Regulierung auf die Wettbewerbsfähigkeit von Banken auswirkt.
Lassen Sie mich mit der ersten Frage beginnen. Aktuell müssen global systemrelevante US-Großbanken, sog. G-SIBs, sogar höhere Kapitalanforderungen einhalten als europäische. Das liegt daran, dass die US-Regulierung höhere Standards vorschreibt als das reine Basel III-Rahmenwerk. Der Fachbegriff dafür lautet „gold-plating“. Wie wird sich die Lage nun voraussichtlich durch „Basel Endgame“ in den USA verändern?
Richtig ist, dass die aktuellen Pläne der US-Aufsichtsbehörden zu einer spürbaren Reduktion der Kapitalanforderungen im US-Bankensystem führen werden. Das „gold-plating“ wird danach der Vergangenheit angehören. Für strukturelle Kapitalerleichterungen der US-Banken im Sinne einer breit angelegten Deregulierung gibt es dagegen aus unserer Sicht keine Hinweise. Diese Einschätzung bestätigt sich, wenn wir konkret auf die Bankengruppe schauen, die transatlantisch in einigen Geschäftsfeldern im Wettbewerb zueinander steht, nämlich global systemrelevante Banken. Durch die aktuell strengeren regulatorischen Anforderungen sind die US G-SIBs derzeit stärker kapitalisiert als ihre europäischen Vergleichsinstitute. Zwar dürfte sich dieser Abstand durch das „Basel Endgame“ verringern, doch wir erwarten, dass US G-SIBs auch nach der Umsetzung noch mindestens ebenso stark kapitalisiert bleiben wie ihre EU-Pendants.
Damit komme ich zum zweiten Teil der Frage, der auf einen möglichen negativen Zusammenhang von Regulierung und Wettbewerbsfähigkeit abzielt. Die Wettbewerbsfähigkeit einer Bank hängt besonders von der Tragfähigkeit ihres Geschäftsmodells, ihrer Governance und ihren Risikokontrollen ab. Dagegen sind Kapitalanforderungen, wie sie die Regulierung vorgibt, als Mindestanforderungen für wirtschaftliche Abschwungphasen konzipiert. Sie sind daher kein geeigneter Hebel, um die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Im Gegenteil würden laxere Regeln die Wettbewerbsfähigkeit sogar senken, weil sie zu instabileren Banken und Finanzmärkten führen würden. Eine kluge Regulierung erhöht hingegen die Sicherheit von Banken, indem Risiken angemessen begrenzt werden. So können sie Innovationen vorantreiben und die Wirtschaft unterstützen. Man kann die europäische Regulierung daher – auch aus Bankensicht – als „Asset“ ansehen. Auch empirische Untersuchungen belegen, dass Basel III die Widerstandsfähigkeit der Banken deutlich erhöht hat – ohne negativen Einfluss auf das Wirtschaftswachstum oder die Kreditvergabe.[2]
Richten wir den Blick zum Abschluss noch einmal in die Zukunft: Welchen zentralen Herausforderungen stehen hiesige Banken in den kommenden Jahren gegenüber?
Walch: Die zentrale Herausforderung für Banken entsteht daraus, dass die Welt schneller und volatiler wird. Das betrifft politische Entwicklungen ebenso wie gesellschaftliche, technologische und wirtschaftliche.
Schauen wir zum Beispiel auf die Digitalisierung. Hier sind viele deutsche Banken bislang nicht schnell und entschlossen genug vorangeschritten. Das schlägt sich nun in einem erhöhten Wettbewerb zu Neobanken und Neobrokern nieder, zum Beispiel in den Bereichen Girokonto und Wertpapierdepot. Für viele (gerade jüngere) Kunden zählen heute Fragen wie: Bei welcher Bank kann ich unkompliziert und in wenigen Schritten ein Konto eröffnen – am besten per App und ohne, dass im Anschluss noch eine Unterschrift nötig ist? Wer bietet das Video-Ident-Verfahren an? Wo bekomme ich dank schlanker, digitalisierter Prozesse die besten Konditionen? Bei welchem Anbieter kann ich günstig und unkompliziert aus einer App heraus ETF-Sparpläne anlegen, Wertpapiere und Kryptowerte handeln? In Bereichen wie diesen möglichst schnell konkurrenzfähig zu werden, ohne dabei die Präsenz vor Ort – die ja bei hoher Beratungs- und Servicequalität ebenfalls ein Wettbewerbsvorteil sein kann – zu stark einzuschränken, ist eine große Herausforderung.
Zur Digitalisierung gehört auch die Widerstandsfähigkeit gegen virtuelle Angriffe, also die Cyber-Resilienz. Auf diesem Gebiet haben die deutschen Banken aus unserer Sicht noch Aufholbedarf. Um es klar zu sagen: Angesichts der anhaltend hohen Bedrohungslage ist jetzt die Zeit, diese offene Flanke zu schließen.
Ebenso wird die stetige Weiterentwicklung der Künstlichen Intelligenz Banken in den kommenden Jahren beschäftigen. Diese Technologie bietet zweifellos viele Chancen. In naher Zukunft kann KI z. B. den Mitarbeitenden Routine- und Recherchearbeiten abnehmen, als Chatbot für Kunden der Internetfilialen dienen oder in der Betrugsprävention unterstützen – zum Teil nutzen die Häuser sie bereits dafür. Natürlich müssen Banken sich auch mit den Risiken und Herausforderungen der Technologie beschäftigen und diese entsprechend steuern. An erster Stelle steht hier sicher das Datenschutzrisiko.
Auch Quantencomputing wird für deutsche Banken bald an Relevanz gewinnen. Denn schon in den nächsten Jahren dürften Quantencomputer in der Lage sein, nahezu alle gängigen Verschlüsselungsverfahren zu brechen. Das ist ein enormes Risiko – denken Sie an Online-Banking, Zahlungsverkehr oder Handelsplattformen. Banken sollten sich daher jetzt auf den Weg hin zu quantensicherer Verschlüsselung machen.
Für die Einordnung, Bewertung und Anpassung an die genannten Entwicklungen brauchen Banken qualifiziertes Personal – und hier komme ich zu einer weiteren großen Herausforderung: dem demografischen Wandel und dem daraus entstehenden Fachkräftemangel. Um ein konkretes Beispiel zu nennen: Die deutschen Sparkassen und Genossenschaften werden bis 2034 durch Renteneintritte fast ein Viertel ihrer Beschäftigten verlieren. Das ist eine Menge Erfahrung und ein großer Wissensschatz, der verloren gehen wird. Und diejenigen, die in diese Fußstapfen treten werden, sollten idealerweise noch Expertise in den genannten Zukunftstechnologien mitbringen. Gerade um diese Nachwuchsexpertise wird von allen Seiten stark geworben werden.
Zusammenfassend müssen Banken also einerseits ihre Anpassungsgeschwindigkeit an die genannten Entwicklungen erhöhen. Andererseits sehen sie sich aber hoher Unsicherheit und Volatilität gegenüber und sollten sich daher am besten auf verschiedene mögliche Zukunftsszenarien vorbereiten. Das ist herausfordernd. Für Häuser, die sich rechtzeitig auf den Weg machen und vor den Veränderungen nicht zurückschrecken, bieten die genannten Entwicklungen aber meines Erachtens auch viele Chancen.
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Fußnoten:
- Buchholz, M., Loeffler, A. and Sigel, P. (2025), “Do capital requirements and their international differences affect banks‘ profitability?.
- Basel Committee on Banking Supervision (2022), “Evaluation of the impact and efficacy of the Basel III reforms”; Budnik, K., Dimitrov, I., Gross, J., Lampe, M. and Volk, M. (2021), “Macroeconomic impact of Basel III finalization on the Euro area”.