Empfehlung des Ausschuss für Finanzstabilität zu neuen Instrumenten für die Regulierung der Darlehensvergabe zum Bau oder Erwerb von Wohnimmobilien
Der Ausschuss für Finanzstabilität hat auf der Grundlage von § 3 Absatz 2 des Gesetzes zur Überwachung der Finanzstabilität folgende Empfehlungen beschlossen.
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