Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Bankensektors: Vom Zusammenspiel von Regulierung und Wettbewerbsbedingungen Bundesbank-Symposium, Kap Europa
Es gilt das gesprochene Wort.
1 Einleitung
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
ich begrüße Sie herzlich zum diesjährigen Bundesbank-Symposium und freue mich über das außerordentliche Interesse an der Veranstaltung. Das zeigt mir, wie wichtig und aktuell die Fragen sind, denen wir uns heute widmen.
Bereits im vergangenen Jahr bei meiner Symposiums-Premiere habe ich erwähnt, dass es an der Zeit ist, die Komplexität der Regulierung zu reduzieren. Und heute – fast genau ein Jahr später – beschäftigen wir uns den gesamten Vormittag mit Vorschlägen, wie dies konkret umgesetzt werden kann.
Friedrich Schiller schrieb einst in einem Brief an Gottfried Körner: Simplicität ist das Resultat der Reife.
Wenn wir kurz innehalten, passt dieses Zitat bemerkenswert gut auf den aktuellen Zustand der Bankenaufsicht und -regulierung.
Das KWG begleitet uns seit fast 65 Jahren, die MaRisk seit über 20 Jahren und die Basel III-Reformen wurden vor über 15 Jahren auf den Weg gebracht. Auch institutionell sind wir einen weiten Weg gegangen: Die BaFin wurde 2002 gegründet, die EBA nahm 2011 ihre Arbeit auf und der SSM trat 2014 in Kraft. Wir haben ein institutionelles Regulierungs- und Aufsichtsgefüge aufgebaut, das Krisen erlebt, neue Geschäftsmodelle gesehen und auf ganz neue Themen wie Nachhaltigkeit oder künstliche Intelligenz reagiert hat. Sicherlich kann man mit Fug und Recht behaupten, dass der Rahmen, der geschaffen wurde, den europäischen Bankensektor deutlich widerstandsfähiger gemacht hat.
Gerade deshalb ist es heute kein Zeichen von Müdigkeit, sondern von Reife, wenn wir uns intensiv mit der Weiterentwicklung von Regulierung und Aufsicht beschäftigen. Weiterentwicklung in Richtung Vereinfachung: zu mehr Proportionalität, Bürokratieabbau und „Simplification“. Es geht also darum, dass unser System wieder weniger komplex wird.
Wir fragen uns heute: Wo ist Regulierung unnötig kompliziert? Wo können wir Anforderungen bündeln, klarer strukturieren, besser auf die Größe und das Risikoprofil der Institute zuschneiden – und dabei die Stabilität des Systems bewahren?
In meinem Vortrag möchte ich zunächst auf ein Thema eingehen, das vor allem mit Blick über den Atlantik ein heiß diskutiertes Thema im europäischen Finanzsektor ist: Die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen und europäischen Bankensektors, insbesondere gegenüber US-amerikanischen Instituten.
Dazu werde ich klären, worüber wir sprechen, wenn wir von „Wettbewerb“ und „Wettbewerbsfähigkeit“ im Bankensektor reden – und wer überhaupt mit wem im Wettbewerb steht.
Vor diesem Hintergrund werde ich die Umsetzung der Basel III-Finalisierung einordnen und schließlich über die Rolle der Regulierung für die Finanzstabilität sprechen.
2 Was meint eigentlich Wettbewerb, insbesondere im Bankensektor?
Kommen wir also zu der Frage: Was ist eigentlich Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere im Bankensektor?
Wenn heute über „Wettbewerbsfähigkeit“ gesprochen wird, klingt das oft so, als sei sie eine feste Eigenschaft: Ein Land, ein Sektor oder eine Bank sind entweder wettbewerbsfähig – oder eben nicht. Nicht nur für den Bankensektor ist diese Sichtweise irreführend.
Wettbewerb findet nicht zwischen abstrakten „Systemen“ statt, sondern zwischen konkreten Instituten in konkreten Märkten: zwischen Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Geschäftsbanken im regionalen Firmenkundengeschäft, zwischen internationalen Großbanken im Kapitalmarkt- und Investmentbanking, zunehmend auch zwischen Banken und neuen Anbietern digitaler Finanzdienstleistungen.
Diese Akteure stehen jeweils dort im Wettbewerb, wo sich ihre Geschäftsmodelle überschneiden – etwa im Kreditgeschäft mit kleinen und mittleren Unternehmen, im Zahlungsverkehr oder bei der Vermögensverwaltung. In vielen Kernbereichen – insbesondere im Retail- und KMU-Geschäft – ist dieser Wettbewerb nach wie vor überwiegend national. Im Investmentbanking und an den Kapitalmärkten ist er dagegen international. Mit der Digitalisierung kommen neue, oft grenzüberschreitend agierende Wettbewerber hinzu.
Wettbewerb ist dabei kein Störfaktor, sondern der zentrale Antrieb für Leistungsfähigkeit: Er zwingt Banken, effizienter zu werden, Kosten zu senken und Prozesse zu modernisieren. Er fördert Innovation – etwa bei digitalen Angeboten, Zahlungsverkehrslösungen oder der Finanzierung neuer Technologien. Er belohnt zukunftsgerichtete und dauerhaft tragfähige Geschäftsmodelle und sorgt dafür, dass schwächere Modelle überarbeitet oder vom Markt verdrängt werden.
Wettbewerbsfähigkeit ist nicht die Voraussetzung, um an diesem Wettbewerb teilzunehmen – sie ist das Ergebnis dieses Prozesses. Eine Bank wird wettbewerbsfähig, indem sie sich dem Wettbewerb stellt, aus Erfolgen und Fehlern lernt und sich kontinuierlich anpasst.
Kurzum: Wettbewerbsfähigkeit entsteht durch Wettbewerb. Welche Rolle spielt nun aber die Regulierung in diesem Gefüge?
Regulierung bietet einen fairen, verlässlichen Rahmen für den Wettbewerb – ein „level playing field“, auf dem Banken durch Effizienz, Innovation und solides Risikomanagement konkurrieren. Eine gute Regulierung schafft die Voraussetzungen für Markteintritt und -austritt, ohne die Finanzstabilität zu gefährden.
Regulierung ermöglicht also fairen Wettbewerb. Ihre Aufgabe ist es allerdings nicht, die Wettbewerbsfähigkeit einzelner Akteure zu beeinflussen.
Das wird leider in der aktuellen Debatte häufig übersehen. Ich höre zum Beispiel Stimmen, die vor allem in Bezug auf die Basel III-Finalisierung in den USA und Europa den Teufel an die Wand malen.
Während europäische Banken durch die CRR III, mit der die EU die Baseler Mindeststandards umsetzt, zukünftig strengere Regeln zu erfüllen haben, werden die USA wohl ihre Basel III-Finalisierung weniger streng als ursprünglich geplant umsetzen.
Daraus wird der Schluss gezogen, dass der Wettbewerb zu Gunsten amerikanischer Banken verzerrt und Europas Bankensektor weiter abgehängt wird. Das ist in meinen Augen ein Fehlschluss.
3 Wettbewerbsfähigkeit und die Unterschiede zwischen EU- und US-Banken
Für die Beantwortung der Frage, ob Unterschiede in der Regulierung und insbesondere der Basel III-Finalisierung den Wettbewerb zwischen deutschen und US-amerikanischen Instituten verzerren, müssen wir zwei Faktoren betrachten.
Erstens: Bespielen deutsche Institute und US-amerikanische Institute überhaupt in einem bedeutsamen Ausmaß die gleichen Märkte? Stehen sie überhaupt in direktem Wettbewerb zueinander?
Und zweitens: Verschieben die unterschiedlichen Ansätze der Basel III-Finalisierung tatsächlich die Spielregeln signifikant zu Gunsten der US-amerikanischen Banken in diesen Märkten?
Schauen wir uns das einmal gemeinsam an.
Um herauszufinden, wo deutsche und US‑amerikanische Banken tatsächlich im direkten Wettbewerb stehen, haben wir die grenzüberschreitenden Verflechtungen analysiert. Berührungspunkte zum US‑Markt bestehen vor allem bei Landesbanken und größeren Kreditbanken.
Mit dem Endgame-Reproposal würden in den USA neben mittelgroßen Instituten bis 750 Milliarden Euro Bilanzsumme in den Kategorien III und IV aber vor allem kleine und Kleinstbanken entlastet – teils um 6 bis 7 Prozentpunkte bei den Eigenkapitalanforderungen infolge von Entlastungen im Kreditrisiko-Standardansatz. Dort gibt es rund 4.500 solcher Kleinbanken, in Europa sind es knapp 5.500.
Diese Institute sind aber in aller Regel lokal tätig und vergeben Kredite in ihren jeweiligen Heimatmärkten. Sie stehen also nicht im direkten Wettbewerb zu deutschen oder europäischen Großbanken – und auch nicht zu unseren kleineren Instituten, die ihr Geschäft überwiegend in ihren Regionen und mit ihren lokalen Kunden betreiben. Die Entlastung dieser US-Kleinbanken verändert daher den Wettbewerbsdruck auf unsere Institute im lokalen Kreditgeschäft faktisch nicht.
Auch die Kreditvergabe deutscher Banken an private Haushalte ist mit einem Anteil von 93 Prozent fast vollständig auf inländische Haushalte fokussiert; amerikanische Haushalte kommen faktisch nicht vor.
Bei der Kreditvergabe an nichtfinanzielle Unternehmen (NFU) ist der Auslandsanteil mit 33 Prozent am aggregierten NFU‑Portfolio dagegen deutlich höher. Die USA sind mit einem Anteil von 6 Prozent zwar das wichtigste Land außerhalb der EU, das EU‑Ausland bleibt aber insgesamt der bedeutendste Auslandsmarkt.
Umgekehrt ist auch das Kreditvolumen großer US‑Banken, die über Tochtergesellschaften in Deutschland Kredite an deutsche Haushalte und Unternehmen vergeben, gering. Ihr Marktanteil liegt in beiden Segmenten jeweils deutlich unter einem Prozent. Für diese Töchter gelten außerdem – wie für alle europäischen Institute – die Regelungen der CRR und des BRUBEG.
Zusammenfassend können wir also festhalten, dass deutsche und US-amerikanische Banken im Einlagen- und Kreditgeschäft kaum bis gar nicht im Wettbewerb stehen.
Im Investmentbanking und im Handelsgeschäft stehen international tätige Großbanken hingegen weltweit in Konkurrenz. Gemessen an den gesamten Kapitalanforderungen bleibt der Anteil des Handelsgeschäfts aber deutlich hinter dem klassischen Kreditgeschäft zurück. Der Wettbewerb um Unternehmenskredite in Deutschland findet zwischen deutschen und europäischen Instituten statt – nicht zwischen deutschen Banken und US‑Großbanken.
Deutsche Töchter von US‑Banken konzentrieren sich in ihrem Kreditgeschäft auf die Begleitung internationaler Großkunden, insbesondere aus dem Finanzsektor. Ihre Kreditkonditionen liegen nicht unter denen deutscher Institute. Das hängt auch mit ihren tendenziell höheren Refinanzierungskosten zusammen: Sie betreiben kaum Einlagengeschäft, und konzerninterne Finanzierungen müssen steuerlich bedingt marktnah bepreist werden. Eine größere Rolle spielen sie nur in einigen speziellen Marktsegmenten, etwa bei revolvierenden Krediten an Großkunden – auch aus dem Private‑Equity‑Bereich – oder bei USD‑Konsortialkrediten.
Sie sehen also, der Wettbewerb zwischen deutschen und europäischen einerseits und US-amerikanischen Instituten andererseits spielt sich lediglich bei eher wenigen international tätigen Großbanken in einigen spezifischen Marktsegmenten ab.
Und bei diesen Großbanken zeigt sich tatsächlich bereits seit langem eine durchschnittlich niedrigere Profitabilität der größten europäischen Institute im Vergleich zu ihren US-amerikanischen Counterparts.[1] Einige Bankenvertreter haben die Vermutung geäußert, dass dies an der vermeintlich strengeren europäischen Regulierung liegt – und durch die unterschiedlichen Ansätze Europas und der USA zur Umsetzung der Basel III-Finalisierung noch einmal verstärkt würde.
Aber ist dem tatsächlich so? Schauen wir uns dafür die Basel III-Finalisierung in den beiden Jurisdiktionen etwas genauer an. Grundsätzlich sei angemerkt, dass die Bewertung der umfangreichen, mehr als tausendseitigen US-Vorschläge auf einer ersten Einschätzung durch Bundesbank-Fachleute beruht.
Mit der Einführung des Output Floor in der CRR III und im BRUBEG setzt die Europäische Union die Baseler Mindeststandards konsequent um. Der Output Floor begrenzt, wie stark Banken ihre risikogewichteten Aktiva mit internen Modellen reduzieren können. Er schafft also eine Untergrenze – und damit mehr Vergleichbarkeit und weniger Spielraum für übermäßige Modelloptimierungen.
Bis Ende 2032 gelten in der EU Übergangsregeln. Diese lange Phase ist bewusst gewählt: Die Institute sollen genügend Zeit haben, ihre Modelle anzupassen, ihre Kapitalplanung auszurichten und mögliche Auswirkungen auf Geschäftsmodelle und Kreditvergabe geordnet zu bewältigen.
Auf der anderen Seite des Atlantiks gelten hingegen für global systemrelevante Institute (G‑SIBs) derzeit Kapitalanforderungen, die in Teilen über die Baseler Standards hinausgehen – also tendenziell strengere Regeln als für europäische Großbanken.
In den Vorschlägen, die die Federal Reserve am 19. März zur Umsetzung des überarbeiteten Baseler Rahmenwerks vorgelegt hat, empfiehlt sie, einige Elemente dieses „Gold‑Platings“ zurückzunehmen. Zusätzlich wurden bereits 2025 Erleichterungen angekündigt, wie zum Beispiel die Absenkung der Leverage‑Ratio‑Anforderung auf das Baseler Niveau.
Der neue US-Vorschlag enthält in Teilbereichen Anpassungen, die eine Annäherung an internationale Standards vorsehen, zum Beispiel bei der Methodik zur Bestimmung der Kapitalzuschläge für G‑SIBs. Gleichzeitig gehen andere Vorschläge deutlich über den bloßen Abbau von „Gold‑Plating“ hinaus. Es spricht jedoch zum aktuellen Zeitpunkt nichts dafür, dass die Kapitalanforderungen für G‑SIBs in den USA insgesamt unter das Niveau der Baseler Standards sinken werden. Vom Start eines Unterbietungswettlaufs kann also nicht die Rede sein.
Im Detail ist ein direkter Vergleich der Kapitalanforderungen europäischer G‑SIBs mit denen ihrer US‑amerikanischen Wettbewerber aus vielerlei Gründen schwierig. Neben Unterschieden im Regelwerk spielen strukturelle Faktoren eine große Rolle. So richten Banken ihre Portfolios zum Beispiel auch mit Blick auf regulatorische Vorgaben aus. Unter dieser Nebenbedingung lassen sich dennoch aus unseren Analysen einige klare Punkte ableiten:
In der Säule 1 liegen die Kapitalanforderungen für G‑SIBs in den USA derzeit tendenziell über denen in der EU. Ein wesentlicher Grund ist der sogenannte Collins Floor, der einem Output Floor von 100 Prozent für Markt- und Kreditrisiken entspricht. In der EU steigt der auf alle Risikoarten insgesamt angewendete Output Floor dagegen von 2025 bis 2030 schrittweise von 50 auf 72,5 Prozent.
Die von der Aufsicht geforderten Kapitalpuffer für systemrelevante Institute sind in den USA ebenfalls im Schnitt höher als bei europäischen G‑SIBs – auch wenn man die Vorschläge der Federal Reserve vom 19. März berücksichtigt.
Das europäische Regelwerk setzt hingegen in Bezug auf die Säule 1 bewusst Akzente: Kredite an kleine und mittlere Unternehmen sowie für Infrastrukturfinanzierungen unterliegen Kapitalerleichterungen. Finanzierungen in diesen volkswirtschaftlich besonders wichtigen Bereichen werden privilegiert.
Die regulatorische Architektur in Europa und den USA unterscheidet sich grundlegend: In der EU gilt ein einheitliches Regelwerk („Single Rule Book“) mit Proportionalitäts-Prinzipien für alle Institute. In den USA ist das System stärker gestuft; Umfang und Komplexität der Anforderungen hängen dort deutlich stärker von Größe und Systemrelevanz eines Instituts ab. Im Ergebnis fallen in den USA nur relativ wenige Institute überhaupt unter die Baseler Regeln.
Es gibt also Unterschiede im Detail, aber kein systematisches „Zu viel“ an Kapitalanforderungen in Europa und kein „Zu wenig“ in den USA, das einen Wettbewerbsnachteil für europäische G‑SIBs begründen würde.
Lassen Sie uns dennoch kurz auf ein viel zitiertes Szenario eingehen, in dem die zukünftig niedrigeren Kapitalanforderungen in den USA auch den europäischen Bankenmarkt betreffen würden.
So heißt es: Die niedrigeren Kapitalanforderungen in den USA ermöglichen es dortigen Banken, verstärkt in Zukunftsbereiche wie IT und Künstliche Intelligenz (KI) zu investieren. Damit können sie Skaleneffekte heben und ihre Position auch im europäischen Markt ausbauen. Der Wettbewerbsdruck auf europäische Banken wird in der Folge steigen.
In diesem Vergleich hätten europäische Großbanken aber bislang von vergleichsweise niedrigeren Anforderungen profitiert. Sie hatten und haben aktuell somit alle Möglichkeiten, in die genannten zukunftsweisenden Technologien zu investieren. Der Argumentation folgend müssten sich europäische Banken in den zurückliegenden Jahren also tatsächlich Wettbewerbsvorteile erarbeitet haben. Auch das sehe ich nicht.
Die deutschen Banken verfügen aktuell über ein Überschusskapital von mehr als 180 Milliarden Euro. Zumindest ein Teil dieses Kapitals könnte gezielt eingesetzt werden, um die eigene Wettbewerbsposition zu stärken und die langfristige Wettbewerbsfähigkeit zu sichern – vor allem dort, wo direkter internationaler Wettbewerb herrscht.
Die zentrale Botschaft lautet dementsprechend: Die Vorschläge der Federal Reserve zur Umsetzung des überarbeiteten Baseler Regelwerks führen nach unseren derzeitigen Analysen zwar insgesamt zu einer Reduzierung der Kapitalanforderungen für US‑Institute im Vergleich zum Status quo. Da aber die direkten Verflechtungen zwischen deutschen und US‑amerikanischen Banken begrenzt sind, ist nicht zu erwarten, dass die niedrigeren Kapitalanforderungen in den USA die Wettbewerbssituation für deutsche Banken spürbar verändern.
Wichtig für die internationale Wettbewerbsfähigkeit ist weniger die exakte Höhe einzelner Kennziffern, sondern die Konsistenz, Berechenbarkeit und Glaubwürdigkeit des regulatorischen Rahmens.
4 Die Rolle der Regulierung und ihre Bedeutung für die Finanzstabilität
Aus der Perspektive der Finanzstabilität – und darauf kommt es letztlich an – weise ich die Forderung nach einer laxeren Umsetzung der Basel III-Standards in Europa – auch in Form von längeren Übergangsfristen – entschieden zurück.
Auch wenn die Finanzkrise bald 20 Jahre zurückliegt, dürfen wir die Folgen unzureichender Regulierung nicht verdrängen: Erschüttertes Vertrauen in Banken und das Finanzsystem hat zu massiven wirtschaftlichen Schäden, zum Verlust von Arbeitsplätzen und Ersparnissen sowie zu Zweifeln an der Fairness des Wirtschaftssystems durch milliardenschwere Bankenrettungen geführt.
Die anschließende Reform der Bankenregulierung war notwendig und erfolgreich: Sie stärkte die Stabilität und schaffte neues Vertrauen, sie reduzierte Risiken für Steuerzahlende und sicherte eine verlässlichere Kreditvergabe. Europäische Banken sind heute widerstandsfähiger denn je.
Angemessene Kapitalanforderungen sind aber kein Selbstzweck. Sie stützen eine nachhaltige Kreditvergabe und helfen, Fehlallokationen von Kapital zu vermeiden. Gut kapitalisierte Banken sind widerstandsfähiger – und können sich damit langfristig erfolgreicher im Wettbewerb behaupten. Ein stabiles, verlässliches Regelwerk und solide kapitalisierte Institute schaffen Vertrauen bei Investoren und liegen im öffentlichen Interesse – umso wichtiger in einer Phase hoher politischer und wirtschaftlicher Unsicherheit.
Trotzdem gibt es Ansatzpunkte, ein reifes System weiterzuentwickeln – ich erwähnte es eingangs. Und so haben wir uns ganz entschieden auf den steinigen Weg zu einer Vereinfachung unseres Regelwerks gemacht. Wir werden dies im Laufe des Vormittags hören und gemeinsam diskutieren.
5 Fazit und Ausblick
Meine Damen und Herren, wenn Sie eine Sache aus dieser Rede mitnehmen, dann würde ich mir wünschen, dass es das folgende Resümee ist:
Es besteht kein Anlass, die regulatorischen Kapitalanforderungen in der EU – weder implizit noch explizit – abzusenken.
Stattdessen ist es nun an der Zeit – ganz im Sinne von Friedrich Schiller – unsere doch recht reife, aber zunehmend komplexe Regulierung zu überprüfen und damit den Banken – und übrigens auch uns Aufsehern – sinnvolle Erleichterungen zu verschaffen.
Der Schwerpunkt sollte darauf liegen, Anforderungen gezielt zu vereinfachen, etwa durch Bürokratieabbau und eine effizientere Aufsichtspraxis.
Damit möchte ich noch kurz auf den heutigen Tag schauen: Am Vormittag richten wir den Blick vor allem auf die Vereinfachungsdebatte mit den Diskussionen zum Capital Stack, dem Kleinbankenregime und dem MaRisk‑Review. Am Nachmittag geht es um die Frage, wie sich das Umfeld verändert, in dem dieser Ordnungsrahmen wirken muss.
Wir werden uns mit drei strukturellen Trends befassen, die die Geschäftsmodelle der Banken und den Wettbewerb nachhaltig prägen: Erstens Stablecoins und andere neue Formen privaten Geldes, zweitens, der Einsatz von KI im Finanzsektor in Verbindung mit drittens der demografischen Entwicklung.
Natürlich beleuchten wir, wie unsere Stammgäste es gewohnt sind, nach der Mittagspause die aktuelle Risikolage – diesmal insbesondere vor dem Hintergrund des Iran-Konflikts.
All diese Punkte gehören zusammen: Ein reifer, vereinfachter Regulierungsrahmen, solide kapitalisierte Banken und ein klarer Blick auf neue Technologien, demografische Trends und geopolitische Risiken. In den Antworten auf dieses Zusammenspiel entscheidet sich, wie wettbewerbsfähig und widerstandsfähig unser Finanzsystem in den kommenden Jahren sein wird. Ich freue mich darauf, diese Fragen im weiteren Verlauf des Symposiums gemeinsam mit Ihnen zu vertiefen.
Vielen Dank.
Fußnote: