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Mit dem digitalen Euro könnten wir sichere Sofortzahlungen tätigen – im Geschäft, online oder mit anderen Privatpersonen. Dabei wäre es egal, in welchem Land des Euroraums wir uns befinden oder welchen Zahlungsdienstleister wir nutzen.
Als Erstes müssten wir bei einer Bank, einer Poststelle oder bei einem anderen Zahlungsdienstleister eine elektronische Geldbörse (Wallet) für unsere digitalen Euro einrichten.
Anschließend würden wir ein Guthaben auf die Wallet laden – über ein verknüpftes Referenzkonto oder durch Einzahlung von Bargeld. Danach wären wir startklar und könnten – zum Beispiel per Handy oder Karte – mit den digitalen Euro in unserer Wallet bezahlen.
Zahlungen in digitalen Euro wären immer sicher und würden sofort durchgeführt werden – im Geschäft, online und zwischen Privatpersonen.
Der digitale Euro würde sowohl Online- als auch Offline-Funktionen bieten. Man könnte ihn also auch dann nutzen, wenn die Internetverbindung schlecht ist oder überhaupt nicht funktioniert. Persönliche Transaktionsdetails von Offline-Zahlungen in digitalen Euro wären zudem nur den Personen bekannt, die an der jeweiligen Transaktion beteiligt sind. Diese Informationen wären also in etwa so gut geschützt wie beim Bargeld.
Weiterführende Informationen
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Dem Verordnungsvorschlag zur Einführung des digitalen Euro der Europäischen Kommission zufolge würde der digitale Euro Privatpersonen, Unternehmen und öffentlichen Stellen zur Verfügung stehen, die vorübergehend oder dauerhaft in einem Mitgliedstaat des Euroraums ansässig bzw. niedergelassen sind.
Auch Personen, die sich privat oder beruflich im Euroraum aufhalten, könnten Zugang zum digitalen Euro erhalten.
Der Zugang könnte auch für außerhalb des Euroraums ansässige oder niedergelassene Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Stellen möglich sein. Voraussetzung hierfür wäre, dass sie ein Konto für digitale Euro bei einem Zahlungsdienstleister eröffnen, der in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums oder einem Drittland niedergelassen bzw. tätig ist. Zuvor müssen die EU und das jeweilige Drittland entsprechende Verträge abgeschlossen haben und/oder die Europäische Zentralbank und die nationale Zentralbank des nicht dem Euroraum angehörenden Mitgliedstaats oder des Drittlandes entsprechende Vereinbarungen getroffen haben.
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Das Eurosystem hat sich vor über zwei Jahren zunächst für die Priorisierung des digitalen Euro für die Bürgerinnen und Bürger des Euroraums entschieden. Das zielt auf die klassische Retail-Anwendungsfälle am Kassenterminal (POS), den E-Commerce und Zahlungen zwischen Personen (P2P). Damit einher ging die Annahme, dass Unternehmen keine digitalen Euro halten würden. Dies wurde vor dem Hintergrund überlegt, dass gerade bei Händlern im Massenzahlungsverkehr schnell hohe Mengen an D€-Beständen auflaufen könnten.
Weitergehende Anwendungsfälle für Zahlungen zwischen Unternehmen (B2B) wurden im Rahmen einer Innovationsplattform untersucht. Dabei wurden verschiedene Anwendungsfälle von Unternehmen vorgeschlagen und in einer Testumgebung umgesetzt.
Weiterführende Informationen
in englischer Sprache
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Die Sorge um den Schutz Ihrer Privatsphäre nehmen wir sehr ernst. Zum einen besteht die Sorge vor einem Zugriff des Eurosystems auf die Zahlungsdaten, zum anderen sollen die Zahlungsdaten gegenüber gewinnorientierten Unternehmen geschützt werden.
Die Bundesbank wird mit anderen Zentralbanken des Eurosystems die Infrastruktur für den digitalen Euro betreiben. Der digitale Euro wird dabei nur mit pseudonymisierten Daten verwendet. Das bedeutet, dass wir als Zentralbank weder Kontoguthaben noch Zahlungen sehen, nachvollziehen oder mit Personen oder deren Einkäufen in Verbindung bringen können.
Die Geschäftsbanken sehen im Gegensatz zu Zentralbanken die Kontobewegungen. Das ist heute auf dem Girokonto so und das wäre auch beim digitalen Euro so. Das muss auch so sein, um Betrug, Geldwäsche und anderen kriminellen Energien entgegenzuwirken. Gegenüber Privatunternehmen werden Daten geschützt, da Geschäftsbanken beim digitalen Euro nur auf wenige, gesetzlich erforderliche Daten Zugriff haben. Eine Nutzung dieser Daten für andere, kommerzielle Zwecke ist nur gestattet, wenn die Kundinnen und Kunden dem ausdrücklich zustimmen.
Der digitale Euro wird auch eine Offline-Funktion haben. Diese funktioniert ähnlich wie Bargeld. Die Zahlung findet direkt zwischen Zahlendem und dem Empfänger statt, ohne dass Banken oder andere Dritte die Details dieser Zahlung sehen können. Offline-Zahlungen mit dem digitalen Euro würden ein noch höheres Maß an Privatsphäre gewährleisten als Online-Zahlungen und persönliche Transaktionsdetails wären nur dem Zahlenden und dem Zahlungsempfänger bekannt. Zur Verhinderung von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung wird es aber bei Offline-Zahlungen ein Transaktionslimit geben.
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Der Schutz der Privatsphäre ist eines der wichtigsten Gestaltungsmerkmale des digitalen Euro.
Auch Offline-Zahlungen wären beim digitalen Euro möglich. Die Privatsphäre wäre dabei ähnlich gut geschützt wie beim Bargeld, sowohl bei Überweisungen an andere Personen als auch beim Bezahlen in Geschäften. Bei Offline-Zahlungen wären nämlich die persönlichen Transaktionsdaten nur zwei Parteien bekannt: Der Partei, die bezahlt, und der, die das Geld erhält.
Auch bei Online-Zahlungen in digitalen Euro wäre die Privatsphäre geschützt, da das Eurosystem, das den digitalen Euro und die für ihn nötige Zahlungsinfrastruktur bereitstellt, von den Zahlungsvorgängen nicht direkt auf einzelne Personen schließen könnte.
Das Eurosystem würde dafür sorgen, dass unsere Dienstleister hohe Standards einhalten. Für den Schutz der Privatsphäre und den Datenschutz würden wir dieselben Vorschriften durchsetzen, die auch für das Eurosystem gelten. Die Dienstleister müssten zudem unsere strengen IT- und Cybersicherheitsvorschriften einhalten.
Für den digitalen Euro würden EU-Verordnungen gelten. Diese zielen darauf ab, ein Gleichgewicht zwischen Privatsphäre und Sicherheit herzustellen. Dieser Ansatz bietet einen starken Schutz vor illegalen Aktivitäten. Gleichzeitig wahrt er die Privatsphäre der Nutzerinnen und Nutzer.
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Der digitale Euro wäre ein öffentliches Gut, wie heute unsere Banknoten und Münzen – bloß eben in digitaler Form. Bei der Entwicklung des digitalen Euro und der App für den digitalen Euro legt die EZB besonderes Augenmerk auf Inklusion: Alle Nutzerinnen und Nutzer sollen damit Zahlungen tätigen können. Die App für den digitalen Euro würde mit den Anforderungen der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit im Einklang stehen, damit alle schnell lernen, die App zu bedienen.
Das Design des digitalen Euro soll den Bedürfnissen schutzbedürftiger Verbraucherinnen und Verbraucher gerecht werden. Das Eurosystem stützt sich hierzu auf Erkenntnisse aus der Marktforschung und auf die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen und Verbraucherverbänden. Letztere betonten die Bedeutung einer allgemein zugänglichen Lösung, eines intuitiven Designs und der persönlichen Unterstützung. Auch Menschen ohne Bankkonto hätten kostenlosen Zugang zu den grundlegenden Zahlungsdiensten im Zusammenhang mit dem digitalen Euro. Damit würde eine Lücke bei der digitalen Ausgrenzung geschlossen, mit der Personen ohne festen Wohnsitz oder Personen, die internationalen Schutz genießen, konfrontiert sind.
Der Verordnungsvorschlag zur Einführung des digitalen Euro der Europäischen Kommission würde Banken, die den digitalen Euro bereitstellen, dazu verpflichten, ihren Kundinnen und Kunden auf Wunsch grundlegende Zahlungsdienste kostenlos anzubieten.
Der digitale Euro würde so gestaltet werden, dass den Bedürfnissen aller Rechnung getragen und niemand von seiner Nutzung ausgeschlossen wird.
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Für die Bereitstellung des digitalen Euro wären beaufsichtigte Zahlungsdienstleister wie Banken im Euroraum zuständig. Um sicherzustellen, dass das System für den digitalen Euro überall im Euroraum einheitlich umgesetzt wird, arbeitet das Eurosystem derzeit ein Regelwerk für den digitalen Euro aus. Dies geschieht schrittweise und in Kooperation mit Marktteilnehmern. Das Regelwerk soll einheitliche Regeln, Standards und Verfahren festlegen und damit in allen Euro-Ländern ein gleichwertiges Angebot von grundlegenden Diensten rund um den digitalen Euro gewährleisten. Unabhängig von ihrem Aufenthaltsort und vom Zahlungsdienstleister wäre allen Nutzerinnen und Nutzern ein vergleichbares Kundenerlebnis gewiss. So wie das heute beim Bargeld der Fall ist.
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Nein. Ebenso wie Banknoten und Münzen keine alternativen Währungen, sondern unterschiedliche Ausprägungen derselben Währung sind, wäre der digitale Euro nur eine weitere Möglichkeit, in Euro zu bezahlen. Der digitale Euro wäre die europäische Antwort auf die wachsende Vorliebe der Menschen und Unternehmen für digitale Zahlungsmittel.
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Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher heute in Geschäften bargeldlos bezahlen, erhalten die Händler das Geld nicht sofort. Mit dem digitalen Euro würde sich das ändern, denn alle Zahlungen in digitalen Euro wären Echtzeitzahlungen.
Basierend auf den einheitlichen Regeln, Standards und Verfahren, die für den digitalen Euro ausgearbeitet werden, könnten Lösungen für Echtzeitzahlungen weiterentwickelt werden, die in allen Euro-Ländern genutzt werden könnten. Dann wäre Europa weniger abhängig von einer Handvoll nichteuropäischer privater Unternehmen, die derzeit den Zahlungsverkehr dominieren.
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Der digitale Euro würde auf einer zentralen Abwicklungsplattform betrieben. Dabei würde das Eurosystem alle abgewickelten Transaktionen und Guthaben erfassen und überprüfen. Die digitalen Euro in den Wallets der Menschen müssen sicher sein – schließlich handelt es sich dabei um direkte Verbindlichkeiten des Eurosystems. Daher gilt es, das Vertrauen sowohl in den Euro als auch in das Eurosystem zu bewahren.
Der digitale Euro stützt sich nicht auf Distributed-Ledger-Technologien. Allerdings werden zentrale Gestaltungsprinzipien dieser Technologien genutzt. Dadurch soll das System sowohl widerstandsfähiger und effizienter als auch insgesamt leistungsfähiger und zuverlässiger werden.
Die technische Architektur des digitalen Euro würde auf etablierten Standards aufbauen. Eine multiregionale Architektur wird unter allen Umständen für einen ununterbrochenen Betrieb sorgen. Jede Region wird mit mehreren Servern ausgestattet sein, was weit über die Standard-Redundanzmodelle hinausgeht.
Auch wenn die genaue technische Grundlage für den digitalen Euro noch nicht finalisiert ist, steht bereits fest: Im Gegensatz zu einer öffentlichen Blockchain wie beim Bitcoin würde der digitale Euro auf der Infrastruktur des Eurosystems mit mehreren Betriebsstandorten laufen. Damit wäre eine effiziente Verarbeitung und ein sicherer Umgang mit Daten durch Verschlüsselung und Pseudonymisierung möglich.