Europäisches Meldewesen

Das europäische aufsichtliche Meldewesen der Europäische Bankenaufsichtsbehörde(EBA) und der Europäische Zentralbank (EZB) stellt einen zentralen Bestandteil der regulatorischen Berichterstattung dar. Die relevanten Verordnungen, die dieses Meldewesen regeln, werden durch europäische Rechtsgrundlagen bestimmt, welche neben der die CRR (Capital Requirements Regulation) und der CRD (Capital Requirements Directive) auch die BRRD (Bank Recovery and Resolution Directive) und die IFR (Investment Firms Regulation) umfassen.

Nähere Informationen zu spezifischen Meldeanforderungen und den zugrundeliegenden Verordnungen finden Sie auf den weiter unten verlinkten Seiten sowie auf den Internetseiten der EBA und der EZB.

Datenqualität des europäisch harmonisierten Meldewesens