Nationales Meldewesen

Das nationale aufsichtliche Meldewesen ist neben dem europäischen Meldewesen ein zentrales Instrument zur Überwachung des Finanzsektors. Die gemeldeten Daten liefern entscheidende Informationen über die finanzielle Solidität, die Risikopositionen und die Geschäftstätigkeiten der Institute und sind somit unerlässlich für die Überwachung der Stabilität des Finanzsystems. Die rechtlichen Grundlagen für das nationale aufsichtliche Meldewesen sind in verschiedenen nationalen Gesetzen und Verordnungen verankert, darunter dem Kreditwesengesetz (KWG), der Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationenverordnung (FinaRisikoV) oder dem Gesetz zur Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten (WpIG). Ein wesentlicher Aspekt des Meldewesens ist wie beim europäischen Meldewesen die Sicherstellung der Datenqualität. Die gemeldeten Daten müssen pünktlich vorliegen sowie vollständig und richtig sein, um eine verlässliche Institutsaufsicht zu gewährleisten. Institute sind daher verpflichtet, die Qualität der Daten sicherstellen. Die Deutsche Bundesbank führt regelmäßig automatisierte Prüfungen und zusätzliche Plausibilisierungen durch, um die Einhaltung der Qualitätsstandards zu überprüfen. Das nationale aufsichtliche Meldewesen bleibt somit ein unverzichtbarer Pfeiler der Finanzmarktregulierung.

Validierungsregeln für das nationale Meldewesen das über PRISMA abgewickelt wird

Bis zur Produktionseinführung des nationalen Meldewesens in PRISMA finden Sie den Test Regelset für die Kundentestumgebung hier:

PRISMA – Regelset-NAT_Kundentestumgebung


Die Produktiv-Validierungsregeln für das RTF-Meldewesen sowie für die Meldungen nach dem KrZwMG finden Sie im Regelkatalog_PRISMA hier:

Regelkatalog PRISMA

Hinweis: Die auf dieser Seite dargestellten Inhalte dienen ausschließlich als Orientierungshilfe und haben keine rechtliche Wirkung. Die für ein Institut relevanten Anzeige- und Meldepflichten ergeben sich ausschließlich aus den jeweiligen Rechtstexten.