Asset Encumbrance (AE)
Das Asset Encumbrance-Meldewesen gemäß ITS on Supervisory Reporting beinhaltet Meldeanforderungen über den Grad der Belastung von Vermögenswerten. Ziel ist es, einen harmonisierten Ansatz für die Definition der Belastung von Vermögenswerten über alle Institute hinweg sicherzustellen. Ein Vermögenswert gilt als belastet, wenn er als Sicherheit hinterlegt oder weiterverpfändet wurde und somit nicht ohne Weiteres abgezogen werden kann. Es soll dabei insbesondere dem Risiko Rechnung getragen werden, dass Institute Kreditsicherheiten weiterverpfänden, so dass diese bei Kreditausfällen nicht mehr zur Liquiditätsabsicherung zur Verfügung stehen. Abhängig von der Größe des Instituts bzw. der Belastung der Vermögenswerte ergeben sich unterschiedlich detaillierte Meldepflichten.
Erläuterungen zur Zuordnung von Gegenparteien gemäß Anhang V des ITS on Supervisory Reporting finden Sie auf der folgenden Seite:
Weitere aufsichtsrelevante Informationen
Externe Links
teilweise in englischer Sprache