Environmental, social and governance risks (ESG)

Mit der Veröffentlichung der EBA/DC/498 hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) die Grundlage für die standardisierte Erhebung von Daten im Bereich Environmental, Social, and Governance (ESG) geschaffen. Signifikante, börsennotierte Institute sind verpflichtet, halbjährlich zum 30. Juni und 31. Dezember qualitative und quantitative Daten zu verschiedenen Risikokategorien zu erfassen. 

Ein wesentlicher Bestandteil dieser Meldungen ist die Identifikation von Geschäftsbereichen, die mit Transitionsrisiken behaftet sind, sowie die Dokumentation risikomindernder Maßnahmen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die erhobenen Daten konsistent und vergleichbar sind, um eine fundierte Analyse und Bewertung der ESG-relevanten Risiken zu ermöglichen.